Mangoldt, Hans von: Die Lehre vom Unternehmergewinn. Leipzig, 1855.weiter verfolgt haben und auf welchem auch wir nunmehr zur Zweites Capitel. Begriff und Umfang des Unternehmergewinns. Das Wesen jeder Wirthschaft besteht in der Darbringung Wir unterscheiden Eigengeschäfte und Verkehrsgeschäfte. 1) Metonymisch nennen wir dann auch das gewonnene Ergebniß selbst
so. -- Im ersteren Sinne sagen wir z. B., Jemand habe ein gutes Geschäft, in letzterem, er habe ein gutes Geschäft gemacht. weiter verfolgt haben und auf welchem auch wir nunmehr zur Zweites Capitel. Begriff und Umfang des Unternehmergewinns. Das Weſen jeder Wirthſchaft beſteht in der Darbringung Wir unterſcheiden Eigengeſchaͤfte und Verkehrsgeſchaͤfte. 1) Metonymiſch nennen wir dann auch das gewonnene Ergebniß ſelbſt
ſo. — Im erſteren Sinne ſagen wir z. B., Jemand habe ein gutes Geſchäft, in letzterem, er habe ein gutes Geſchäft gemacht. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0046" n="34"/> weiter verfolgt haben und auf welchem auch wir nunmehr zur<lb/> Erkenntniß des wahren Sachverhalts zu gelangen hoffen.</p> </div><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/> <div n="1"> <head><hi rendition="#b">Zweites Capitel.</hi><lb/> Begriff und Umfang des Unternehmergewinns.</head><lb/> <p>Das Weſen jeder Wirthſchaft beſteht in der Darbringung<lb/> von Opfern an Behaglichkeit, Guͤtern oder Nutzungen zu dem<lb/> Zwecke, durch den erzielten Erfolg eine Befriedigung zu erlangen,<lb/> welche die erlittenen Entbehrungen, die gebrachten Opfer mehr<lb/> als aufwiegt. Die Geſammtheit der zu einem ſolchen Zwecke<lb/> getroffenen Maßregeln und Anſtalten bezeichnen wir im Allge-<lb/> meinen mit dem Ausdrucke Geſchaͤft <note place="foot" n="1)">Metonymiſch nennen wir dann auch das gewonnene Ergebniß ſelbſt<lb/> ſo. — Im erſteren Sinne ſagen wir z. B., Jemand habe ein gutes Geſchäft,<lb/> in letzterem, er habe ein gutes Geſchäft gemacht.</note>. Das Verhaͤltniß zwiſchen<lb/> den zu bringenden Opfern und dem zu erlangenden Ergebniß<lb/> nennen wir den <hi rendition="#g">Erfolg</hi> des Geſchaͤftes. Derſelbe iſt ein ſicherer,<lb/> wenn ſeine beiden Factoren im Voraus bekannte Groͤßen ſind,<lb/> ein unſicherer, gefaͤhrdeter, wenn der eine oder der andere der<lb/> letzteren ſich nicht im Voraus beſtimmen laͤßt.</p><lb/> <p>Wir unterſcheiden Eigengeſchaͤfte und Verkehrsgeſchaͤfte.<lb/> Bei den erſteren iſt die Benutzung fremder Capital- und Arbeits-<lb/> kraͤfte nicht ausgeſchloſſen, aber das Reſultat der Ausnutzung iſt<lb/> fuͤr die Wirthſchaft des Geſchaͤftsinhabers ſelbſt beſtimmt. Wenn<lb/> dieſer daſſelbe dennoch ſpaͤter verkauft oder vermiethet, ſo iſt das<lb/> ein weiteres, von der Production durchaus verſchiedenes und<lb/> von ihr getrennt zu haltendes Geſchaͤft. Bei den Verkehrs-<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [34/0046]
weiter verfolgt haben und auf welchem auch wir nunmehr zur
Erkenntniß des wahren Sachverhalts zu gelangen hoffen.
Zweites Capitel.
Begriff und Umfang des Unternehmergewinns.
Das Weſen jeder Wirthſchaft beſteht in der Darbringung
von Opfern an Behaglichkeit, Guͤtern oder Nutzungen zu dem
Zwecke, durch den erzielten Erfolg eine Befriedigung zu erlangen,
welche die erlittenen Entbehrungen, die gebrachten Opfer mehr
als aufwiegt. Die Geſammtheit der zu einem ſolchen Zwecke
getroffenen Maßregeln und Anſtalten bezeichnen wir im Allge-
meinen mit dem Ausdrucke Geſchaͤft 1). Das Verhaͤltniß zwiſchen
den zu bringenden Opfern und dem zu erlangenden Ergebniß
nennen wir den Erfolg des Geſchaͤftes. Derſelbe iſt ein ſicherer,
wenn ſeine beiden Factoren im Voraus bekannte Groͤßen ſind,
ein unſicherer, gefaͤhrdeter, wenn der eine oder der andere der
letzteren ſich nicht im Voraus beſtimmen laͤßt.
Wir unterſcheiden Eigengeſchaͤfte und Verkehrsgeſchaͤfte.
Bei den erſteren iſt die Benutzung fremder Capital- und Arbeits-
kraͤfte nicht ausgeſchloſſen, aber das Reſultat der Ausnutzung iſt
fuͤr die Wirthſchaft des Geſchaͤftsinhabers ſelbſt beſtimmt. Wenn
dieſer daſſelbe dennoch ſpaͤter verkauft oder vermiethet, ſo iſt das
ein weiteres, von der Production durchaus verſchiedenes und
von ihr getrennt zu haltendes Geſchaͤft. Bei den Verkehrs-
1) Metonymiſch nennen wir dann auch das gewonnene Ergebniß ſelbſt
ſo. — Im erſteren Sinne ſagen wir z. B., Jemand habe ein gutes Geſchäft,
in letzterem, er habe ein gutes Geſchäft gemacht.
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