Mangoldt, Hans von: Die Lehre vom Unternehmergewinn. Leipzig, 1855.die allgemeine Gefahr, daß das Geschäft ganz oder theilweise So verschieden aber auch die Ansichten der erwähnten die allgemeine Gefahr, daß das Geſchaͤft ganz oder theilweiſe So verſchieden aber auch die Anſichten der erwaͤhnten <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0038" n="26"/> die allgemeine Gefahr, daß das Geſchaͤft ganz oder theilweiſe<lb/> fehlſchlagen kann. Waͤhrend jene Gefahr ſich mit Wahrſchein-<lb/> lichkeit berechnen und durch allerhand Veranſtaltungen beſei-<lb/> tigen oder ausgleichen laͤßt, iſt dieſe entweder gar nicht oder<lb/> nur unter gewiſſen Vorausſetzungen zu entfernen und in ihrem<lb/> Eintreten ſo zufaͤllig und verſchieden, daß beſondere Vorkehrun-<lb/> gen dagegen nicht moͤglich ſind. Der Unternehmungsgewinn,<lb/> inſofern er mit dieſer Gefahr in Verbindung ſteht, iſt daher oft<lb/> ein wirklicher Gewinn, welcher dem Muthe zu Theil wird, ſich<lb/> der gedachten Gefahr auszuſetzen. Die Hoͤhe des Unterneh-<lb/> mungsgewinnes wird durch die Groͤße der Nachfrage nach dem<lb/> Producte der Thaͤtigkeit der Unternehmer und durch den Auf-<lb/> wand beſtimmt, welchen dieſe zu machen genoͤthigt ſind. Wegen<lb/> der Leichtigkeit des Ueberganges der Rentner in die Klaſſe der<lb/> Unternehmer und umgekehrt wird ſich der Unternehmungsgewinn<lb/> ſtets in einem gewiſſen Verhaͤltniſſe zu der Zinsrente halten.<lb/> Da die Anforderung an den Unternehmer, ſo wie der Grad der<lb/> Gefahr in den verſchiedenen Unternehmungen ſehr verſchieden<lb/> ſind, ſo wird auch der Unternehmungsgewinn nicht uͤberall gleich<lb/> ſein, und dieſe Ungleichheit wirkt namentlich auf die Concentra-<lb/> tion der Gewerbe.</p><lb/> <p>So verſchieden aber auch die Anſichten der erwaͤhnten<lb/> Schriftſteller uͤber unſern Gegenſtand ſind, ſo haben ſie doch alle<lb/> das mit einander gemein, daß ſie den Antheil des Unternehmers<lb/> am Ertrage ſowohl mit ſeiner perſoͤnlichen Thaͤtigkeit, als mit<lb/> der Wirkſamkeit des aufgewandten Capitals in eine unmittel-<lb/> bare Verbindung ſetzen und dadurch gehindert werden, ſich von<lb/> der Vermiſchung des Unternehmergewinnes mit Arbeitslohn und<lb/> Capitalzins vollſtaͤndig frei zu machen. Nur von wenigen Schrift-<lb/> ſtellern iſt die Trennung dieſer verſchiedenen Einkommenszweige<lb/> principiell ausgeſprochen und damit fuͤr die Betrachtung des Un-<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [26/0038]
die allgemeine Gefahr, daß das Geſchaͤft ganz oder theilweiſe
fehlſchlagen kann. Waͤhrend jene Gefahr ſich mit Wahrſchein-
lichkeit berechnen und durch allerhand Veranſtaltungen beſei-
tigen oder ausgleichen laͤßt, iſt dieſe entweder gar nicht oder
nur unter gewiſſen Vorausſetzungen zu entfernen und in ihrem
Eintreten ſo zufaͤllig und verſchieden, daß beſondere Vorkehrun-
gen dagegen nicht moͤglich ſind. Der Unternehmungsgewinn,
inſofern er mit dieſer Gefahr in Verbindung ſteht, iſt daher oft
ein wirklicher Gewinn, welcher dem Muthe zu Theil wird, ſich
der gedachten Gefahr auszuſetzen. Die Hoͤhe des Unterneh-
mungsgewinnes wird durch die Groͤße der Nachfrage nach dem
Producte der Thaͤtigkeit der Unternehmer und durch den Auf-
wand beſtimmt, welchen dieſe zu machen genoͤthigt ſind. Wegen
der Leichtigkeit des Ueberganges der Rentner in die Klaſſe der
Unternehmer und umgekehrt wird ſich der Unternehmungsgewinn
ſtets in einem gewiſſen Verhaͤltniſſe zu der Zinsrente halten.
Da die Anforderung an den Unternehmer, ſo wie der Grad der
Gefahr in den verſchiedenen Unternehmungen ſehr verſchieden
ſind, ſo wird auch der Unternehmungsgewinn nicht uͤberall gleich
ſein, und dieſe Ungleichheit wirkt namentlich auf die Concentra-
tion der Gewerbe.
So verſchieden aber auch die Anſichten der erwaͤhnten
Schriftſteller uͤber unſern Gegenſtand ſind, ſo haben ſie doch alle
das mit einander gemein, daß ſie den Antheil des Unternehmers
am Ertrage ſowohl mit ſeiner perſoͤnlichen Thaͤtigkeit, als mit
der Wirkſamkeit des aufgewandten Capitals in eine unmittel-
bare Verbindung ſetzen und dadurch gehindert werden, ſich von
der Vermiſchung des Unternehmergewinnes mit Arbeitslohn und
Capitalzins vollſtaͤndig frei zu machen. Nur von wenigen Schrift-
ſtellern iſt die Trennung dieſer verſchiedenen Einkommenszweige
principiell ausgeſprochen und damit fuͤr die Betrachtung des Un-
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