Mangoldt, Hans von: Die Lehre vom Unternehmergewinn. Leipzig, 1855.Ganzen, so hat sie, weil sie nicht allein durch die Möglichkeit, Ganzen, ſo hat ſie, weil ſie nicht allein durch die Moͤglichkeit, <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0164" n="152"/> Ganzen, ſo hat ſie, weil ſie nicht allein durch die Moͤglichkeit,<lb/> die betreffenden Productionselemente anderweit zu verwenden,<lb/> ſondern auch durch diejenige, letztere uͤberhaupt ruhen zu laſſen,<lb/> beſchraͤnkt wird, ein weit enger begrenztes Feld, als die Unter-<lb/> nehmerrente. Mit dieſer gemein hat ſie, daß ſie auf den hoͤhern<lb/> Culturſtufen und namentlich, einen je ſtabileren Charakter dieſe<lb/> angenommen haben, mehr und mehr zuruͤcktritt, nicht nur, weil<lb/> von den moͤglichen Einbußen ein immer geringerer Theil auf<lb/> die Unternehmer als ſolche faͤllt, ſondern auch, weil dieſe Ein-<lb/> bußen ſelbſt immer geringer werden muͤſſen. Dieß iſt eine na-<lb/> tuͤrliche Folge der fortgeſchrittenen Entwickelung des wirthſchaft-<lb/> lichen Organismus, ſowie des Zuruͤcktretens aller aͤußeren Ein-<lb/> fluͤſſe, welche eine Ueberfuͤllung einzelner Geſchaͤftszweige be-<lb/> wirken. Was namentlich den letztern Punkt anbetrifft, ſo kom-<lb/> men geſetzliche Beſtimmungen hier weniger in Betracht, da es<lb/> ſich auch in den unfreieſten Zuſtaͤnden als nicht wohl thunlich<lb/> erweiſt, Jemand geſetzlich zu zwingen, eine Unternehmung zu<lb/> begruͤnden und fortzuſetzen, bei der er ſeine Rechnung nicht zu<lb/> finden vermag. Dagegen zeigt ſich jenes Zuruͤcktreten bei den<lb/> auf der Sitte beruhenden Einfluͤſſen, indem die Traͤgheit und<lb/> Unbeholfenheit, welche oft auf niedern Culturſtufen ſchon uͤber-<lb/> fuͤllte Geſchaͤftszweige ergreifen und dabei beharren laͤßt, blos<lb/> weil ſie zunaͤchſt liegen, und das Vorurtheil, welches ein ſolches<lb/> Verfahren wohl gar fuͤr eine Sache der Ehre und Pietaͤt anſieht,<lb/> durch den wirthſchaftlichen Fortſchritt mehr und mehr uͤberwunden<lb/> werden. Und ebenſo beſeitigt der letztere den auf einer irrthuͤm-<lb/> lichen Schaͤtzung der zu erwartenden Gewinnſte beruhenden uͤber-<lb/> maͤßigen Zudrang zu einzelnen Unternehmungsarten, gegen den<lb/> ſich freilich auch auf den niedern Culturſtufen ſchon das Noth-<lb/> geſchrei der beſtehenden Unternehmer moͤglichſt zu wehren ſucht,<lb/> da die groͤßere Regelmaͤßigkeit des Bedarfs, die zunehmende<lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [152/0164]
Ganzen, ſo hat ſie, weil ſie nicht allein durch die Moͤglichkeit,
die betreffenden Productionselemente anderweit zu verwenden,
ſondern auch durch diejenige, letztere uͤberhaupt ruhen zu laſſen,
beſchraͤnkt wird, ein weit enger begrenztes Feld, als die Unter-
nehmerrente. Mit dieſer gemein hat ſie, daß ſie auf den hoͤhern
Culturſtufen und namentlich, einen je ſtabileren Charakter dieſe
angenommen haben, mehr und mehr zuruͤcktritt, nicht nur, weil
von den moͤglichen Einbußen ein immer geringerer Theil auf
die Unternehmer als ſolche faͤllt, ſondern auch, weil dieſe Ein-
bußen ſelbſt immer geringer werden muͤſſen. Dieß iſt eine na-
tuͤrliche Folge der fortgeſchrittenen Entwickelung des wirthſchaft-
lichen Organismus, ſowie des Zuruͤcktretens aller aͤußeren Ein-
fluͤſſe, welche eine Ueberfuͤllung einzelner Geſchaͤftszweige be-
wirken. Was namentlich den letztern Punkt anbetrifft, ſo kom-
men geſetzliche Beſtimmungen hier weniger in Betracht, da es
ſich auch in den unfreieſten Zuſtaͤnden als nicht wohl thunlich
erweiſt, Jemand geſetzlich zu zwingen, eine Unternehmung zu
begruͤnden und fortzuſetzen, bei der er ſeine Rechnung nicht zu
finden vermag. Dagegen zeigt ſich jenes Zuruͤcktreten bei den
auf der Sitte beruhenden Einfluͤſſen, indem die Traͤgheit und
Unbeholfenheit, welche oft auf niedern Culturſtufen ſchon uͤber-
fuͤllte Geſchaͤftszweige ergreifen und dabei beharren laͤßt, blos
weil ſie zunaͤchſt liegen, und das Vorurtheil, welches ein ſolches
Verfahren wohl gar fuͤr eine Sache der Ehre und Pietaͤt anſieht,
durch den wirthſchaftlichen Fortſchritt mehr und mehr uͤberwunden
werden. Und ebenſo beſeitigt der letztere den auf einer irrthuͤm-
lichen Schaͤtzung der zu erwartenden Gewinnſte beruhenden uͤber-
maͤßigen Zudrang zu einzelnen Unternehmungsarten, gegen den
ſich freilich auch auf den niedern Culturſtufen ſchon das Noth-
geſchrei der beſtehenden Unternehmer moͤglichſt zu wehren ſucht,
da die groͤßere Regelmaͤßigkeit des Bedarfs, die zunehmende
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