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Mangoldt, Hans von: Die Lehre vom Unternehmergewinn. Leipzig, 1855.

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als ihre eigenen Herstellungskosten betragen, vermehrt werden
können, fangen sie an eine Rente, Zinsrente zu ergeben, so
bald der Begehr nach den Producten, zu deren Herstellung sie
dienen, so stark wird, daß sie zu dessen Befriedigung zu dem
bisherigen Preise nicht mehr ausreichen. Die Höhe dieser Rente
hängt einestheils von der Verbreitetheit und der wirklichen oder
eingebildeten Dringlichkeit des Bedürfnisses, welchem die mit dem
betreffenden Capitale herzustellenden Güter dienen, und dem
Wohlstande der Begehrer 1) der letzteren ab, andererseits von der
Unmöglichkeit oder dem Grade der Schwierigkeit der Ersetzung
der betreffenden Capitalien. Die Rente zeigt sich daher nament-
lich bei solchen Capitalien, welche zur Herstellung unentbehrlicher
Lebensnothwendigkeiten erforderlich sind, wo sie, insofern nicht
die Ursachen der Seltenheit der Capitalien beseitigt werden, mit
der Dichtigkeit und dem Wohlstande der Bevölkerung steigt, so
wie andererseits bei solchen Capitalien, deren Herstellung durch
die Seltenheit ihrer Naturalbestandtheile oder durch die Schwie-
rigkeit der Arbeit und die Länge der Zeit, welche sie erfordert,
sehr erschwert ist. In Folge der Uebertragbarkeit der Capitalien
wird der Werth dieser letzteren selbst erhöht, und für diejenigen,
welche dieselbe auf onerosem Wege erwerben, enthält daher die
Zinsrente die Bedeutung eines einfachen Zinses. Auf die Ent-
stehung einer Zinsrente wirken Gesetz und Sitte weniger unmittel-
bar ein, d. h. ihre Wirkung erstreckt sich mehr auf die Schnellig-
keit oder Langsamkeit der Capitalansammlung im Allgemeinen,
als auf die Verminderung oder Vermehrung gewisser bestimmter

1) Sind diese Begehrer selbst wieder die Hersteller anderer Güter und
ist ihnen die Befriedigung des betreffenden Bedürfnisses unentbehrlich, so
wird der Wohlstand der Begehrer jener andern Güter das maßgebende
Moment, und so geht die Rückwirkung möglicher Weise durch die verschie-
densten Güterclassen hindurch.

als ihre eigenen Herſtellungskoſten betragen, vermehrt werden
koͤnnen, fangen ſie an eine Rente, Zinsrente zu ergeben, ſo
bald der Begehr nach den Producten, zu deren Herſtellung ſie
dienen, ſo ſtark wird, daß ſie zu deſſen Befriedigung zu dem
bisherigen Preiſe nicht mehr ausreichen. Die Hoͤhe dieſer Rente
haͤngt einestheils von der Verbreitetheit und der wirklichen oder
eingebildeten Dringlichkeit des Beduͤrfniſſes, welchem die mit dem
betreffenden Capitale herzuſtellenden Guͤter dienen, und dem
Wohlſtande der Begehrer 1) der letzteren ab, andererſeits von der
Unmoͤglichkeit oder dem Grade der Schwierigkeit der Erſetzung
der betreffenden Capitalien. Die Rente zeigt ſich daher nament-
lich bei ſolchen Capitalien, welche zur Herſtellung unentbehrlicher
Lebensnothwendigkeiten erforderlich ſind, wo ſie, inſofern nicht
die Urſachen der Seltenheit der Capitalien beſeitigt werden, mit
der Dichtigkeit und dem Wohlſtande der Bevoͤlkerung ſteigt, ſo
wie andererſeits bei ſolchen Capitalien, deren Herſtellung durch
die Seltenheit ihrer Naturalbeſtandtheile oder durch die Schwie-
rigkeit der Arbeit und die Laͤnge der Zeit, welche ſie erfordert,
ſehr erſchwert iſt. In Folge der Uebertragbarkeit der Capitalien
wird der Werth dieſer letzteren ſelbſt erhoͤht, und fuͤr diejenigen,
welche dieſelbe auf oneroſem Wege erwerben, enthaͤlt daher die
Zinsrente die Bedeutung eines einfachen Zinſes. Auf die Ent-
ſtehung einer Zinsrente wirken Geſetz und Sitte weniger unmittel-
bar ein, d. h. ihre Wirkung erſtreckt ſich mehr auf die Schnellig-
keit oder Langſamkeit der Capitalanſammlung im Allgemeinen,
als auf die Verminderung oder Vermehrung gewiſſer beſtimmter

1) Sind dieſe Begehrer ſelbſt wieder die Herſteller anderer Güter und
iſt ihnen die Befriedigung des betreffenden Bedürfniſſes unentbehrlich, ſo
wird der Wohlſtand der Begehrer jener andern Güter das maßgebende
Moment, und ſo geht die Rückwirkung möglicher Weiſe durch die verſchie-
denſten Güterclaſſen hindurch.
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[122/0134] als ihre eigenen Herſtellungskoſten betragen, vermehrt werden koͤnnen, fangen ſie an eine Rente, Zinsrente zu ergeben, ſo bald der Begehr nach den Producten, zu deren Herſtellung ſie dienen, ſo ſtark wird, daß ſie zu deſſen Befriedigung zu dem bisherigen Preiſe nicht mehr ausreichen. Die Hoͤhe dieſer Rente haͤngt einestheils von der Verbreitetheit und der wirklichen oder eingebildeten Dringlichkeit des Beduͤrfniſſes, welchem die mit dem betreffenden Capitale herzuſtellenden Guͤter dienen, und dem Wohlſtande der Begehrer 1) der letzteren ab, andererſeits von der Unmoͤglichkeit oder dem Grade der Schwierigkeit der Erſetzung der betreffenden Capitalien. Die Rente zeigt ſich daher nament- lich bei ſolchen Capitalien, welche zur Herſtellung unentbehrlicher Lebensnothwendigkeiten erforderlich ſind, wo ſie, inſofern nicht die Urſachen der Seltenheit der Capitalien beſeitigt werden, mit der Dichtigkeit und dem Wohlſtande der Bevoͤlkerung ſteigt, ſo wie andererſeits bei ſolchen Capitalien, deren Herſtellung durch die Seltenheit ihrer Naturalbeſtandtheile oder durch die Schwie- rigkeit der Arbeit und die Laͤnge der Zeit, welche ſie erfordert, ſehr erſchwert iſt. In Folge der Uebertragbarkeit der Capitalien wird der Werth dieſer letzteren ſelbſt erhoͤht, und fuͤr diejenigen, welche dieſelbe auf oneroſem Wege erwerben, enthaͤlt daher die Zinsrente die Bedeutung eines einfachen Zinſes. Auf die Ent- ſtehung einer Zinsrente wirken Geſetz und Sitte weniger unmittel- bar ein, d. h. ihre Wirkung erſtreckt ſich mehr auf die Schnellig- keit oder Langſamkeit der Capitalanſammlung im Allgemeinen, als auf die Verminderung oder Vermehrung gewiſſer beſtimmter 1) Sind dieſe Begehrer ſelbſt wieder die Herſteller anderer Güter und iſt ihnen die Befriedigung des betreffenden Bedürfniſſes unentbehrlich, ſo wird der Wohlſtand der Begehrer jener andern Güter das maßgebende Moment, und ſo geht die Rückwirkung möglicher Weiſe durch die verſchie- denſten Güterclaſſen hindurch.

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Zitationshilfe: Mangoldt, Hans von: Die Lehre vom Unternehmergewinn. Leipzig, 1855, S. 122. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mangoldt_unternehmergewinn_1855/134>, abgerufen am 12.12.2024.