Mangoldt, Hans von: Die Lehre vom Unternehmergewinn. Leipzig, 1855.auch bei Bestimmung der Entschädigung für solche Leistungen des In gleicher Weise verhält es sich mit dem Unternehmerzins. in der von den Lernenden geforderten Mühe und Sorgfalt. Besondere
Talente, die von manchen Beschäftigungen gefordert werden oder dieselben erleichtern, gehören nicht hierher. Was für dieselben gewährt wird, ist nur der Form nach Lohn, in der That aber (Lohn-) Rente. auch bei Beſtimmung der Entſchaͤdigung fuͤr ſolche Leiſtungen des In gleicher Weiſe verhaͤlt es ſich mit dem Unternehmerzins. in der von den Lernenden geforderten Mühe und Sorgfalt. Beſondere
Talente, die von manchen Beſchäftigungen gefordert werden oder dieſelben erleichtern, gehören nicht hierher. Was für dieſelben gewährt wird, iſt nur der Form nach Lohn, in der That aber (Lohn-) Rente. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0118" n="106"/> auch bei Beſtimmung der Entſchaͤdigung fuͤr ſolche Leiſtungen des<lb/> Unternehmers geltend machen, die keinen Lohnwerth haben.<lb/> Wuͤrden die Unternehmer irgend einer Art von Geſchaͤften fuͤr<lb/> ſolche Leiſtungen mehr erhalten, als genuͤgt, um ſie fuͤr jene<lb/> Schwierigkeiten und Unannehmlichkeiten angemeſſen zu entſchaͤ-<lb/> digen, ſo wuͤrde ſich eine groͤßere Anzahl derartigen Unterneh-<lb/> mungen zuwenden und dadurch dieſen Theil des Unternehmer-<lb/> gewinns wieder herabdruͤcken. Im entgegengeſetzten Falle, wenn<lb/> der Ertrag jene angemeſſene Entſchaͤdigung nicht gewaͤhrte, wuͤrde<lb/> ein Theil der Unternehmungen nicht fortgeſetzt oder eingeſchraͤnkt<lb/> und auf dieſe Weiſe das Gleichgewicht wieder hergeſtellt werden.<lb/> Je ſchneller ſich einerſeits die erforderlichen Faͤhigkeiten erlangen<lb/> laſſen und je leichter andererſeits die Verwendung der vorhan-<lb/> denen Faͤhigkeiten fuͤr andere Geſchaͤfte iſt, deſto ſchneller wird<lb/> ſich dieſe Ausgleichung bewerkſtelligen. Im Allgemeinen iſt nicht<lb/> anzunehmen, daß der Umſtand, daß gewiſſe Leiſtungen einen<lb/> Marktpreis erhalten oder verlieren, das Maß ihrer Vergeltung<lb/> weſentlich veraͤndere, da in dem einen wie in dem andern Falle<lb/> dieſes Maß durch die gleichen Bedingungen beſtimmt wird, viel-<lb/> mehr empfangen die Unternehmer fuͤr ſolche Leiſtungen, die ſie<lb/> den gegebenen Verhaͤltniſſen nach nicht iſolirt verkaufen koͤnnen,<lb/> nicht mehr und nicht weniger, als ſie, wenn letztere Moͤglichkeit<lb/> gegeben waͤre, Lohn erhalten wuͤrden. Der aus perſoͤnlichen<lb/> Leiſtungen des Unternehmers fließende Theil ſeines Gewinnes<lb/> entſpricht daher dem Lohne gleicher Arbeit.</p><lb/> <p>In gleicher Weiſe verhaͤlt es ſich mit dem Unternehmerzins.<lb/> Jedes Capital repraͤſentirt eine gewiſſe Menge von Anſtrengun-<lb/><note xml:id="seg2pn_11_2" prev="#seg2pn_11_1" place="foot" n="1)">in der von den Lernenden geforderten Mühe und Sorgfalt. Beſondere<lb/> Talente, die von manchen Beſchäftigungen gefordert werden oder dieſelben<lb/> erleichtern, gehören nicht hierher. Was für dieſelben gewährt wird, iſt nur<lb/> der Form nach Lohn, in der That aber (Lohn-) Rente.</note><lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [106/0118]
auch bei Beſtimmung der Entſchaͤdigung fuͤr ſolche Leiſtungen des
Unternehmers geltend machen, die keinen Lohnwerth haben.
Wuͤrden die Unternehmer irgend einer Art von Geſchaͤften fuͤr
ſolche Leiſtungen mehr erhalten, als genuͤgt, um ſie fuͤr jene
Schwierigkeiten und Unannehmlichkeiten angemeſſen zu entſchaͤ-
digen, ſo wuͤrde ſich eine groͤßere Anzahl derartigen Unterneh-
mungen zuwenden und dadurch dieſen Theil des Unternehmer-
gewinns wieder herabdruͤcken. Im entgegengeſetzten Falle, wenn
der Ertrag jene angemeſſene Entſchaͤdigung nicht gewaͤhrte, wuͤrde
ein Theil der Unternehmungen nicht fortgeſetzt oder eingeſchraͤnkt
und auf dieſe Weiſe das Gleichgewicht wieder hergeſtellt werden.
Je ſchneller ſich einerſeits die erforderlichen Faͤhigkeiten erlangen
laſſen und je leichter andererſeits die Verwendung der vorhan-
denen Faͤhigkeiten fuͤr andere Geſchaͤfte iſt, deſto ſchneller wird
ſich dieſe Ausgleichung bewerkſtelligen. Im Allgemeinen iſt nicht
anzunehmen, daß der Umſtand, daß gewiſſe Leiſtungen einen
Marktpreis erhalten oder verlieren, das Maß ihrer Vergeltung
weſentlich veraͤndere, da in dem einen wie in dem andern Falle
dieſes Maß durch die gleichen Bedingungen beſtimmt wird, viel-
mehr empfangen die Unternehmer fuͤr ſolche Leiſtungen, die ſie
den gegebenen Verhaͤltniſſen nach nicht iſolirt verkaufen koͤnnen,
nicht mehr und nicht weniger, als ſie, wenn letztere Moͤglichkeit
gegeben waͤre, Lohn erhalten wuͤrden. Der aus perſoͤnlichen
Leiſtungen des Unternehmers fließende Theil ſeines Gewinnes
entſpricht daher dem Lohne gleicher Arbeit.
In gleicher Weiſe verhaͤlt es ſich mit dem Unternehmerzins.
Jedes Capital repraͤſentirt eine gewiſſe Menge von Anſtrengun-
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1) in der von den Lernenden geforderten Mühe und Sorgfalt. Beſondere
Talente, die von manchen Beſchäftigungen gefordert werden oder dieſelben
erleichtern, gehören nicht hierher. Was für dieſelben gewährt wird, iſt nur
der Form nach Lohn, in der That aber (Lohn-) Rente.
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