Mangoldt, Hans von: Die Lehre vom Unternehmergewinn. Leipzig, 1855.des Ausleihens, und der Ertrag der letzteren bei der Eigenver- So gleichmäßig aber auch die Möglichkeit, Arbeitskräfte, des Ausleihens, und der Ertrag der letzteren bei der Eigenver- So gleichmaͤßig aber auch die Moͤglichkeit, Arbeitskraͤfte, <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0115" n="103"/> des Ausleihens, und der Ertrag der letzteren bei der Eigenver-<lb/> wendung verwandelt ſich daher mehr und mehr in Zins. Zur<lb/> Zeit der hoͤchſten wirthſchaftlichen Entwickelung tritt mithin wie-<lb/> der ein aͤhnliches Verhaͤltniß ein, wie bei dem Anfange eines<lb/> Lohn- und Creditſyſtems. Die Unternehmer muͤſſen naͤmlich die<lb/> Entſchaͤdigung fuͤr ihre perſoͤnlichen Leiſtungen und Capital-<lb/> nutzungen groͤßtentheils als Lohn und Zins betrachten; nur der<lb/> Grund, auf dem dieß beruht, iſt ein weſentlich verſchiedener.<lb/> Dort war es die mangelhafte Arbeitstheilung, der eigne Mangel<lb/> an Bildung und die wenig ſpecialiſirte Form der Capitalien,<lb/> welche den Unternehmer verhinderte, mehr fuͤr die Unternehmung<lb/> zu leiſten, als der gedungene Arbeiter, und aus ſeinen Capitalien<lb/> einen groͤßern Nutzen zu ziehen, als irgend ein Aufborger. Hier<lb/> bewirkt die Menge der durch die Cultur erzeugten Beduͤrfniſſe<lb/> und das reiche Maß der vorhandenen Mittel, daß ſelbſt fuͤr die<lb/> hoͤchſten und complicirteſten Faͤhigkeiten und die ſpecialiſirteſten<lb/> Capitalformen eine ſtete wirkſame Nachfrage vorhanden iſt.</p><lb/> <p>So gleichmaͤßig aber auch die Moͤglichkeit, Arbeitskraͤfte,<lb/> und diejenige, Capitalien zu verdingen, im Allgemeinen neben<lb/> einander hergehen, ſo zeigt ſich doch ſchließlich eine weſentliche Ver-<lb/> ſchiedenheit. Capitalkraͤfte koͤnnen vollſtaͤndig verdungen werden.<lb/> Sobald das Capital in die Haͤnde des Miethers uͤbergegangen iſt,<lb/> beſitzt dieſer an ſich die vollſtaͤndig gleiche Moͤglichkeit, es aus-<lb/> zunutzen, wie der Eigenthuͤmer. Deshalb wird auch der Zins<lb/> die Neigung haben, bis zur vollen Hoͤhe des Unternehmerzinſes<lb/> zu ſteigen, und es wird ihm endlich gelingen, dieſen ganz ver-<lb/> ſchwinden zu machen. In der That, warum ſollte Jemand<lb/> ein gemiethetes Capital nicht eben ſo gut ausbeuten koͤnnen, wie<lb/> deſſen Eigenthuͤmer? Und warum ſollte er in dieſem Falle<lb/> zoͤgern, dem letztern den ganzen Betrag ſeines Unternehmerzinſes<lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [103/0115]
des Ausleihens, und der Ertrag der letzteren bei der Eigenver-
wendung verwandelt ſich daher mehr und mehr in Zins. Zur
Zeit der hoͤchſten wirthſchaftlichen Entwickelung tritt mithin wie-
der ein aͤhnliches Verhaͤltniß ein, wie bei dem Anfange eines
Lohn- und Creditſyſtems. Die Unternehmer muͤſſen naͤmlich die
Entſchaͤdigung fuͤr ihre perſoͤnlichen Leiſtungen und Capital-
nutzungen groͤßtentheils als Lohn und Zins betrachten; nur der
Grund, auf dem dieß beruht, iſt ein weſentlich verſchiedener.
Dort war es die mangelhafte Arbeitstheilung, der eigne Mangel
an Bildung und die wenig ſpecialiſirte Form der Capitalien,
welche den Unternehmer verhinderte, mehr fuͤr die Unternehmung
zu leiſten, als der gedungene Arbeiter, und aus ſeinen Capitalien
einen groͤßern Nutzen zu ziehen, als irgend ein Aufborger. Hier
bewirkt die Menge der durch die Cultur erzeugten Beduͤrfniſſe
und das reiche Maß der vorhandenen Mittel, daß ſelbſt fuͤr die
hoͤchſten und complicirteſten Faͤhigkeiten und die ſpecialiſirteſten
Capitalformen eine ſtete wirkſame Nachfrage vorhanden iſt.
So gleichmaͤßig aber auch die Moͤglichkeit, Arbeitskraͤfte,
und diejenige, Capitalien zu verdingen, im Allgemeinen neben
einander hergehen, ſo zeigt ſich doch ſchließlich eine weſentliche Ver-
ſchiedenheit. Capitalkraͤfte koͤnnen vollſtaͤndig verdungen werden.
Sobald das Capital in die Haͤnde des Miethers uͤbergegangen iſt,
beſitzt dieſer an ſich die vollſtaͤndig gleiche Moͤglichkeit, es aus-
zunutzen, wie der Eigenthuͤmer. Deshalb wird auch der Zins
die Neigung haben, bis zur vollen Hoͤhe des Unternehmerzinſes
zu ſteigen, und es wird ihm endlich gelingen, dieſen ganz ver-
ſchwinden zu machen. In der That, warum ſollte Jemand
ein gemiethetes Capital nicht eben ſo gut ausbeuten koͤnnen, wie
deſſen Eigenthuͤmer? Und warum ſollte er in dieſem Falle
zoͤgern, dem letztern den ganzen Betrag ſeines Unternehmerzinſes
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