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Magirus, Johannes: Gründliche Widerlegung des unwahrhaftigen zwinglischen Buches, welches Magister Ambrosius Wolf unter dem Titel (Historie der Augsburger Konfession) in öffentlichem Druck ausgehen lassen. Tübingen, 1580.

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vnd genommen würdt. Derhalben würdt auch die gegenlehr verworffen. Biß hieher die Confession.

Ob wol nun Vuolfius sunsten sehr frech ist / halt ich doch nicht darfür / daß er so vnuerschämpt sein werde / vnnd fürgeben dürffe / daß die Euangelische Chur vnd Fürsten / wölche Anno / etc. 40. vnd 42. gelebt vnd regiert / zur selbigen zeit eines andern gesinnet gewesen / dann die jenigen / wölche zu Naumburg die erste Confession widerumb vnderschriben vnd besiglet haben.

Nachdem auch im Colloquio zu Wormbs Anno 40. von den anwesenden Euangelischen Theologis ein Schrifft den Papisten vbergeben: in wölcher der Artickel von des Herren Nachtmal gehandelt würdt: (dann die Papisten habens gemeldet / daß die wort vom Nachtmal in der andern Confession ettwas anderst lautteten / den in der ersten:) zeucht Vuolfius dieselbig vbergebne Schrifft zu seinem vortheil mit gwalt / vnd wider die eigenschafft der wort / auff seinen Zwinglischen jrrthumb. So doch die selb Schrifft außtruckenlich vnser reine Lehr begreifft.

Ich will die wort erzelen / wie sie Vuolfius selbs in sein Buch gsetzt hat / also aber lautten dieselbige. NamPag. 74. perspicue testati sumus, nos amplecti & tueri communem consensum Catholicae Ecclesiae, quod in Coena Domini, cum consecrato pane vere adsint & sumantur Corpus & Sanguis Christi. Testati sumus etiam, nos improbare eos, qui negant adesse & sumi verum Corpus Christi, Abhorremus enim a prophanis iudi -

vnd genommen würdt. Derhalben würdt auch die gegenlehr verworffen. Biß hieher die Confession.

Ob wol nun Vuolfius sunsten sehr frech ist / halt ich doch nicht darfür / daß er so vnuerschämpt sein werde / vnnd fürgeben dürffe / daß die Euangelische Chur vnd Fürsten / wölche Anno / etc. 40. vnd 42. gelebt vnd regiert / zur selbigen zeit eines andern gesinnet gewesen / dann die jenigen / wölche zu Naumburg die erste Confession widerumb vnderschriben vnd besiglet haben.

Nachdem auch im Colloquio zu Wormbs Anno 40. von den anwesenden Euangelischen Theologis ein Schrifft den Papisten vbergeben: in wölcher der Artickel von des Herren Nachtmal gehandelt würdt: (dann die Papisten habens gemeldet / daß die wort vom Nachtmal in der andern Confession ettwas anderst lautteten / den in der ersten:) zeucht Vuolfius dieselbig vbergebne Schrifft zu seinem vortheil mit gwalt / vnd wider die eigenschafft der wort / auff seinen Zwinglischen jrrthumb. So doch die selb Schrifft außtruckenlich vnser reine Lehr begreifft.

Ich will die wort erzelen / wie sie Vuolfius selbs in sein Buch gsetzt hat / also aber lautten dieselbige. NamPag. 74. perspicuè testati sumus, nos amplecti & tueri communem consensum Catholicae Ecclesiae, quòd in Coena Domini, cùm consecrato pane verè adsint & sumantur Corpus & Sanguis Christi. Testati sumus etiam, nos improbare eos, qui negant adesse & sumi verum Corpus Christi, Abhorremus enim à prophanis iudi -

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[87/0099] vnd genommen würdt. Derhalben würdt auch die gegenlehr verworffen. Biß hieher die Confession. Ob wol nun Vuolfius sunsten sehr frech ist / halt ich doch nicht darfür / daß er so vnuerschämpt sein werde / vnnd fürgeben dürffe / daß die Euangelische Chur vnd Fürsten / wölche Anno / etc. 40. vnd 42. gelebt vnd regiert / zur selbigen zeit eines andern gesinnet gewesen / dann die jenigen / wölche zu Naumburg die erste Confession widerumb vnderschriben vnd besiglet haben. Nachdem auch im Colloquio zu Wormbs Anno 40. von den anwesenden Euangelischen Theologis ein Schrifft den Papisten vbergeben: in wölcher der Artickel von des Herren Nachtmal gehandelt würdt: (dann die Papisten habens gemeldet / daß die wort vom Nachtmal in der andern Confession ettwas anderst lautteten / den in der ersten:) zeucht Vuolfius dieselbig vbergebne Schrifft zu seinem vortheil mit gwalt / vnd wider die eigenschafft der wort / auff seinen Zwinglischen jrrthumb. So doch die selb Schrifft außtruckenlich vnser reine Lehr begreifft. Ich will die wort erzelen / wie sie Vuolfius selbs in sein Buch gsetzt hat / also aber lautten dieselbige. Nam perspicuè testati sumus, nos amplecti & tueri communem consensum Catholicae Ecclesiae, quòd in Coena Domini, cùm consecrato pane verè adsint & sumantur Corpus & Sanguis Christi. Testati sumus etiam, nos improbare eos, qui negant adesse & sumi verum Corpus Christi, Abhorremus enim à prophanis iudi - Pag. 74.

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Zitationshilfe: Magirus, Johannes: Gründliche Widerlegung des unwahrhaftigen zwinglischen Buches, welches Magister Ambrosius Wolf unter dem Titel (Historie der Augsburger Konfession) in öffentlichem Druck ausgehen lassen. Tübingen, 1580, S. 87. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/magirus_widerlegung_1580/99>, abgerufen am 24.11.2024.