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Magirus, Johannes: Gründliche Widerlegung des unwahrhaftigen zwinglischen Buches, welches Magister Ambrosius Wolf unter dem Titel (Historie der Augsburger Konfession) in öffentlichem Druck ausgehen lassen. Tübingen, 1580.

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ther in der that befunden / daß den Zürchischen Predicanten nie rechter ernst gewesen / hat er selbige angefangne Concordi nicht vnbillich für ein Nullitet gehalten.

Darumb daß Ambrosius Vuolfius den vnglimpff des widererregten Streits vom heiligen Nachtmal auff den Herrn Lutherum schiebet: daran thut er / wie ein Man thon soll / den jre vier heben müssen / wann er ein warheit sagen soll.

Ableinung etlicher fernerer vermeinten Beweisungen / wölche Ambrosius Vuolfius fürwendet / meniglichen zuübereden / daß man von der ersten Augspurgischen Confession abgewichen / vnd die andere verenderte Confession in Zwinglischem Verstand angenommen vnd approbirt habe.

ES ist des Ambrosij Vuolfij fürnemste intention, diser vnwarheit ein schein zumachen / als solte die erste Augspurgische Confession im Articul vom heiligen Abentmal auß vnuermeidlicher notturfft geendert worden sein: Also daß die erste Confession (weil sie seiner meinung nach allzu Päpstisch gewesen) in diesem Articul gleich beseit gesetzt worden / vnd allein die andere verenderte Confession authentica were. Er vndersteht sich auch zubeweisen / daß die ander Augspurgisch Confession an jr selbst Zwinglisch / vnd in demselbigen Verstand von den Euangelischen Chur / Fürsten / Ständen vnd Theologen sey angenommen vnd approbirt worden. Vnd geht darauff vmb / daß er die Leut mit sehenden Augen blind

ther in der that befunden / daß den Zürchischen Predicanten nie rechter ernst gewesen / hat er selbige angefangne Concordi nicht vnbillich für ein Nullitet gehalten.

Darumb daß Ambrosius Vuolfius den vnglimpff des widererregten Streits vom heiligen Nachtmal auff den Herrn Lutherum schiebet: daran thut er / wie ein Man thon soll / den jre vier heben müssen / wann er ein warheit sagen soll.

Ableinung etlicher fernerer vermeinten Beweisungen / wölche Ambrosius Vuolfius fürwendet / meniglichen zuübereden / daß man von der ersten Augspurgischen Confession abgewichen / vnd die andere verenderte Confession in Zwinglischem Verstand angenom̃en vnd approbirt habe.

ES ist des Ambrosij Vuolfij fürnemste intention, diser vnwarheit ein schein zumachen / als solte die erste Augspurgische Confession im Articul vom heiligen Abentmal auß vnuermeidlicher notturfft geendert worden sein: Also daß die erste Confession (weil sie seiner meinung nach allzu Päpstisch gewesen) in diesem Articul gleich beseit gesetzt worden / vnd allein die andere verenderte Confession authentica were. Er vndersteht sich auch zubeweisen / daß die ander Augspurgisch Confession an jr selbst Zwinglisch / vnd in demselbigen Verstand von den Euangelischen Chur / Fürsten / Ständen vnd Theologen sey angenommen vnd approbirt worden. Vnd geht darauff vmb / daß er die Leut mit sehenden Augen blind

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[83/0095] ther in der that befunden / daß den Zürchischen Predicanten nie rechter ernst gewesen / hat er selbige angefangne Concordi nicht vnbillich für ein Nullitet gehalten. Darumb daß Ambrosius Vuolfius den vnglimpff des widererregten Streits vom heiligen Nachtmal auff den Herrn Lutherum schiebet: daran thut er / wie ein Man thon soll / den jre vier heben müssen / wann er ein warheit sagen soll. Ableinung etlicher fernerer vermeinten Beweisungen / wölche Ambrosius Vuolfius fürwendet / meniglichen zuübereden / daß man von der ersten Augspurgischen Confession abgewichen / vnd die andere verenderte Confession in Zwinglischem Verstand angenom̃en vnd approbirt habe. ES ist des Ambrosij Vuolfij fürnemste intention, diser vnwarheit ein schein zumachen / als solte die erste Augspurgische Confession im Articul vom heiligen Abentmal auß vnuermeidlicher notturfft geendert worden sein: Also daß die erste Confession (weil sie seiner meinung nach allzu Päpstisch gewesen) in diesem Articul gleich beseit gesetzt worden / vnd allein die andere verenderte Confession authentica were. Er vndersteht sich auch zubeweisen / daß die ander Augspurgisch Confession an jr selbst Zwinglisch / vnd in demselbigen Verstand von den Euangelischen Chur / Fürsten / Ständen vnd Theologen sey angenommen vnd approbirt worden. Vnd geht darauff vmb / daß er die Leut mit sehenden Augen blind

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Zitationshilfe: Magirus, Johannes: Gründliche Widerlegung des unwahrhaftigen zwinglischen Buches, welches Magister Ambrosius Wolf unter dem Titel (Historie der Augsburger Konfession) in öffentlichem Druck ausgehen lassen. Tübingen, 1580, S. 83. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/magirus_widerlegung_1580/95>, abgerufen am 24.11.2024.