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Magirus, Johannes: Gründliche Widerlegung des unwahrhaftigen zwinglischen Buches, welches Magister Ambrosius Wolf unter dem Titel (Historie der Augsburger Konfession) in öffentlichem Druck ausgehen lassen. Tübingen, 1580.

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ten an Lutherum, des Zuinglij nichts angenommen / noch seine Schrifften zuuerthe dingen vnderfangen. Darumb hetten sie sich auch billich hernacher des Zuinglij Person oder Bücher nichts annemen sollen. Aber es haben noch im selbigen Jar die Zwinglische Idem ibidem. Kirchendiener zu Zürich im Monat Augusto an D. Luthern geschriben / vnd jm zugemuttet / er solte für ohin des Zuinglij verschonen / vnnd jne vnangetastet lassen.

Da nun Lutherus gesehen / daß die Zürchische Theologen noch den Zwinglium vnnd seine falsche Lehr im hertzen vnd busem hetten / vnnd nicht leiden mochten / das auch ein grosser grober Irrthumb des Zwinglij gestrafft würde / hat er leichlich ermessen können / wie ernst jnen hieuor mit der Concordi gewesen: vnnd wol mercken können / was entlich darauß werden wolte. Derwegen er jnen auch auff jr schreiben kein antwort geben. Dann er wol verstanden / dz die Zürchische Kirchendiener sich vnderstehn würden / ja also bar sich vnderstünden / des Zwinglij jrrige vnnd lösterliche Lehr zuuerthädingen vnnd außzubreitten. Vnd hat nichts anders sich zuuersehen gehapt / dann das der Zuinglianismus vnder dem schein der gemachten Concordi / je lenger je weitter vnd beschwärlicher vmb sich fressen würde. Derwegen er auch hernach Anno 42. in eim Büchlin wider dieLauat. fol. 31. Türcken / des Zwinglij / vnnd deren / so seinem Irrthumb anhengig / meldung gethon / vnd trewlich vor jnen gewarnet. Hernach Anno 43. hat ChristophorusLauat. fol. 32. Froschower / ein Buchtrucker zu Zürch / dem Herrn Luthero ein new transferierte / vnd new getruck -

ten an Lutherum, des Zuinglij nichts angenommen / noch seine Schrifften zuuerthe dingen vnderfangen. Darumb hetten sie sich auch billich hernacher des Zuinglij Person oder Bücher nichts annemen sollen. Aber es haben noch im selbigen Jar die Zwinglische Idem ibidem. Kirchendiener zu Zürich im Monat Augusto an D. Luthern geschriben / vnd jm zugemuttet / er solte für ohin des Zuinglij verschonen / vnnd jne vnangetastet lassen.

Da nun Lutherus gesehen / daß die Zürchische Theologen noch den Zwinglium vnnd seine falsche Lehr im hertzen vnd busem hetten / vnnd nicht leiden mochten / das auch ein grosser grober Irrthumb des Zwinglij gestrafft würde / hat er leichlich ermessen können / wie ernst jnen hieuor mit der Concordi gewesen: vnnd wol mercken können / was entlich darauß werden wolte. Derwegen er jnen auch auff jr schreiben kein antwort geben. Dann er wol verstanden / dz die Zürchische Kirchendiener sich vnderstehn würden / ja also bar sich vnderstünden / des Zwinglij jrrige vnnd lösterliche Lehr zuuerthädingen vnnd außzubreitten. Vnd hat nichts anders sich zuuersehen gehapt / dann das der Zuinglianismus vnder dem schein der gemachten Concordi / je lenger je weitter vnd beschwärlicher vmb sich fressen würde. Derwegen er auch hernach Anno 42. in eim Büchlin wider dieLauat. fol. 31. Türcken / des Zwinglij / vnnd deren / so seinem Irrthumb anhengig / meldung gethon / vnd trewlich vor jnen gewarnet. Hernach Anno 43. hat ChristophorusLauat. fol. 32. Froschower / ein Buchtrucker zu Zürch / dem Herrn Luthero ein new transferierte / vñ new getruck -

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[79/0091] ten an Lutherum, des Zuinglij nichts angenommen / noch seine Schrifften zuuerthe dingen vnderfangen. Darumb hetten sie sich auch billich hernacher des Zuinglij Person oder Bücher nichts annemen sollen. Aber es haben noch im selbigen Jar die Zwinglische Kirchendiener zu Zürich im Monat Augusto an D. Luthern geschriben / vnd jm zugemuttet / er solte für ohin des Zuinglij verschonen / vnnd jne vnangetastet lassen. Idem ibidem. Da nun Lutherus gesehen / daß die Zürchische Theologen noch den Zwinglium vnnd seine falsche Lehr im hertzen vnd busem hetten / vnnd nicht leiden mochten / das auch ein grosser grober Irrthumb des Zwinglij gestrafft würde / hat er leichlich ermessen können / wie ernst jnen hieuor mit der Concordi gewesen: vnnd wol mercken können / was entlich darauß werden wolte. Derwegen er jnen auch auff jr schreiben kein antwort geben. Dann er wol verstanden / dz die Zürchische Kirchendiener sich vnderstehn würden / ja also bar sich vnderstünden / des Zwinglij jrrige vnnd lösterliche Lehr zuuerthädingen vnnd außzubreitten. Vnd hat nichts anders sich zuuersehen gehapt / dann das der Zuinglianismus vnder dem schein der gemachten Concordi / je lenger je weitter vnd beschwärlicher vmb sich fressen würde. Derwegen er auch hernach Anno 42. in eim Büchlin wider die Türcken / des Zwinglij / vnnd deren / so seinem Irrthumb anhengig / meldung gethon / vnd trewlich vor jnen gewarnet. Hernach Anno 43. hat Christophorus Froschower / ein Buchtrucker zu Zürch / dem Herrn Luthero ein new transferierte / vñ new getruck - Lauat. fol. 31. Lauat. fol. 32.

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Zitationshilfe: Magirus, Johannes: Gründliche Widerlegung des unwahrhaftigen zwinglischen Buches, welches Magister Ambrosius Wolf unter dem Titel (Historie der Augsburger Konfession) in öffentlichem Druck ausgehen lassen. Tübingen, 1580, S. 79. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/magirus_widerlegung_1580/91>, abgerufen am 24.11.2024.