Magirus, Johannes: Gründliche Widerlegung des unwahrhaftigen zwinglischen Buches, welches Magister Ambrosius Wolf unter dem Titel (Historie der Augsburger Konfession) in öffentlichem Druck ausgehen lassen. Tübingen, 1580.mit sich gebracht / darinnen Bucerus vnd Capito berichten / was mit Luthero zu Wittemberg gehandelt / vnd wie man die Formulam Concordiae verstehn solte. Hernach ist Grinaeus vnd Myconius auß Befelch eines Rahts zu Basel gen Zürich vnd Bern gezogen: vnd haben den Kirchendienern daselbsten die Wittembergisch Idem ibidem.Formulam sampt derselbigen erklärung / fürgelegt. Vnd als nach gehapter vnderredung dise Sachen an den Raht zu Zürich gebracht / hat sich der Raht zu Zürich darauff erklärt / die Concordi-Formul were dunckel vnd zweifelhafftig gestelt / darumb wölten sie dieselbige nicht vnderschreiben oder annemen. Die erklärung zwar derselbigen Formul mißfiele jnen nicht / aber es wölt sich nicht gebüren / daß sie one der andern Ständ vorwissen etwas hierinnen schliessen: derowegen solte ein zusamenkunfft derselbigen angestelt werden. Den 24. Septembris Anno / etc. 36. seind zu Basel die Euangelische Schweitzerische Ständ zusamen kommen: vnnd haben daselbst Bucerus vnd Capito weitleuffig erzelt / was zu Wittemberg gehandelt worden. Sie haben auch fürgegeben / Lutherus hab jm der Schweitzer Confesston (wie sie zu Basel gestelt) nicht mißfallen lassen: Es seien aber dennoch nichts destoweniger von beiderley Theologis zu Wittemberg Articul gestelt worden (nemlich die Formula Concordiae) auff wölche man könte ein rechte bestendige einigkeit treffen / wann die Schweitzer jnen dieselbig Idem ibidem. Formulam gefallen liessen. Dieweil aber Bucerus wol gewüßt / daß die Schweitzer mit derselbigen mit sich gebracht / darinnen Bucerus vnd Capito berichten / was mit Luthero zu Wittemberg gehandelt / vnd wie man die Formulam Concordiae verstehn solte. Hernach ist Grinaeus vnd Myconius auß Befelch eines Rahts zu Basel gen Zürich vnd Bern gezogen: vnd haben den Kirchendienern daselbsten die Wittembergisch Idem ibidem.Formulam sampt derselbigen erklärung / fürgelegt. Vnd als nach gehapter vnderredung dise Sachen an den Raht zu Zürich gebracht / hat sich der Raht zu Zürich darauff erklärt / die Concordi-Formul were dunckel vnd zweifelhafftig gestelt / darumb wölten sie dieselbige nicht vnderschreiben oder annemen. Die erklärung zwar derselbigen Formul mißfiele jnen nicht / aber es wölt sich nicht gebüren / daß sie one der andern Ständ vorwissen etwas hierinnen schliessen: derowegen solte ein zusamenkunfft derselbigen angestelt werden. Den 24. Septembris Anno / etc. 36. seind zu Basel die Euangelische Schweitzerische Ständ zusamen kommen: vnnd haben daselbst Bucerus vnd Capito weitleuffig erzelt / was zu Wittemberg gehandelt worden. Sie haben auch fürgegeben / Lutherus hab jm der Schweitzer Confesston (wie sie zu Basel gestelt) nicht mißfallen lassen: Es seien aber dennoch nichts destoweniger von beiderley Theologis zu Wittemberg Articul gestelt worden (nemlich die Formula Concordiae) auff wölche man könte ein rechte bestendige einigkeit treffen / wann die Schweitzer jnen dieselbig Idem ibidem. Formulam gefallen liessen. Dieweil aber Bucerus wol gewüßt / daß die Schweitzer mit derselbigen <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0070" n="58"/> mit sich gebracht / darinnen Bucerus vnd Capito berichten / was mit Luthero zu Wittemberg gehandelt / vnd wie man die Formulam Concordiae verstehn solte. Hernach ist Grinaeus vnd Myconius auß Befelch eines Rahts zu Basel gen Zürich vnd Bern gezogen: vnd haben den Kirchendienern daselbsten die Wittembergisch <note place="left"><hi rendition="#i">Idem ibidem</hi>.</note>Formulam sampt derselbigen erklärung / fürgelegt. Vnd als nach gehapter vnderredung dise Sachen an den Raht zu Zürich gebracht / hat sich der Raht zu Zürich darauff erklärt / die Concordi-Formul were dunckel vnd zweifelhafftig gestelt / darumb wölten sie dieselbige nicht vnderschreiben oder annemen. Die erklärung zwar derselbigen Formul mißfiele jnen nicht / aber es wölt sich nicht gebüren / daß sie one der andern Ständ vorwissen etwas hierinnen schliessen: derowegen solte ein zusamenkunfft derselbigen angestelt werden.</p> <p>Den 24. Septembris Anno / etc. 36. seind zu Basel die Euangelische Schweitzerische Ständ zusamen kommen: vnnd haben daselbst Bucerus vnd Capito weitleuffig erzelt / was zu Wittemberg gehandelt worden. Sie haben auch fürgegeben / Lutherus hab jm der Schweitzer Confesston (wie sie zu Basel gestelt) nicht mißfallen lassen: Es seien aber dennoch nichts destoweniger von beiderley Theologis zu Wittemberg Articul gestelt worden (nemlich die Formula Concordiae) auff wölche man könte ein rechte bestendige einigkeit treffen / wann die Schweitzer jnen dieselbig <note place="left"><hi rendition="#i">Idem ibidem.</hi></note>Formulam gefallen liessen. Dieweil aber Bucerus wol gewüßt / daß die Schweitzer mit derselbigen </p> </div> </body> </text> </TEI> [58/0070]
mit sich gebracht / darinnen Bucerus vnd Capito berichten / was mit Luthero zu Wittemberg gehandelt / vnd wie man die Formulam Concordiae verstehn solte. Hernach ist Grinaeus vnd Myconius auß Befelch eines Rahts zu Basel gen Zürich vnd Bern gezogen: vnd haben den Kirchendienern daselbsten die Wittembergisch Formulam sampt derselbigen erklärung / fürgelegt. Vnd als nach gehapter vnderredung dise Sachen an den Raht zu Zürich gebracht / hat sich der Raht zu Zürich darauff erklärt / die Concordi-Formul were dunckel vnd zweifelhafftig gestelt / darumb wölten sie dieselbige nicht vnderschreiben oder annemen. Die erklärung zwar derselbigen Formul mißfiele jnen nicht / aber es wölt sich nicht gebüren / daß sie one der andern Ständ vorwissen etwas hierinnen schliessen: derowegen solte ein zusamenkunfft derselbigen angestelt werden.
Idem ibidem. Den 24. Septembris Anno / etc. 36. seind zu Basel die Euangelische Schweitzerische Ständ zusamen kommen: vnnd haben daselbst Bucerus vnd Capito weitleuffig erzelt / was zu Wittemberg gehandelt worden. Sie haben auch fürgegeben / Lutherus hab jm der Schweitzer Confesston (wie sie zu Basel gestelt) nicht mißfallen lassen: Es seien aber dennoch nichts destoweniger von beiderley Theologis zu Wittemberg Articul gestelt worden (nemlich die Formula Concordiae) auff wölche man könte ein rechte bestendige einigkeit treffen / wann die Schweitzer jnen dieselbig Formulam gefallen liessen. Dieweil aber Bucerus wol gewüßt / daß die Schweitzer mit derselbigen
Idem ibidem.
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Zitationshilfe: | Magirus, Johannes: Gründliche Widerlegung des unwahrhaftigen zwinglischen Buches, welches Magister Ambrosius Wolf unter dem Titel (Historie der Augsburger Konfession) in öffentlichem Druck ausgehen lassen. Tübingen, 1580, S. 58. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/magirus_widerlegung_1580/70>, abgerufen am 25.07.2024. |