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Magirus, Johannes: Gründliche Widerlegung des unwahrhaftigen zwinglischen Buches, welches Magister Ambrosius Wolf unter dem Titel (Historie der Augsburger Konfession) in öffentlichem Druck ausgehen lassen. Tübingen, 1580.

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Tom. 6. Ien. Germ. fol. 106.Anno / etc. 33. von den verschlagnen Zwinglianern also geschriben: Ist dein Seelsorger der zweizüngigen einer / der mit dem Maul fürgibt / es sey im Sacrament der Leib vnd Blut Christi gegenwertig vnd warhafftig / vnd doch verdechtig ist / daß er im Sack verkauffe / vnd anderst meine / weder die wort lauten: so geh oder sende frey zu jm / vnd laß dir deutlich heraus sagen / was das sey / das er dir mit seinen henden reicht / vnd du mit deinem Mund entpfehest / hindan gesetzt auff das mahl / was man im hertzen glaubt oder nicht glaubt / schlecht gefragt / was Hand vnnd Mund hie fasset. Ists ein redlicher Schwörmer / der auffrichtig mit dir handlen will / der würdt dir also sagen / er reiche dir eittel Brot vnd Wein / darbey du solt dencken vnd glauben / den Leib vnd Blut Christi / etc. Biß hieher Lutherus.

Vnd ist also diser Punct (was nemlich die würdigen oder vnwürdigen / glaubige oder vnglaubige im Nachtmal entpfahen) fürnemlich wider die Zwinglianer in dise Formulam Concordiae gesetzt worden.

Darauff folget dann ferners recht vnd wol in vilgedachter Concordi, das gesagt würdt: Aber solche (nemlich die vnwürdigen) entpfahens zum Gericht / wie S. Paulus spricht. Dann sie mißbrauchen des heiligen Sacraments / weil sie es on ware Buß vnd ohn Glauben entpfahen. Nota. Hie sihe Christlicher Leser / wölche Personen in diser Concordi Formul vnwürdige genent werden / nemlich die das heilig Sacrament ohn ware Buß vnd ohn Glauben ent -

Tom. 6. Ien. Germ. fol. 106.Anno / etc. 33. von den verschlagnen Zwinglianern also geschriben: Ist dein Seelsorger der zweizüngigen einer / der mit dem Maul fürgibt / es sey im Sacrament der Leib vnd Blut Christi gegenwertig vnd warhafftig / vnd doch verdechtig ist / daß er im Sack verkauffe / vnd anderst meine / weder die wort lauten: so geh oder sende frey zu jm / vnd laß dir deutlich heraus sagen / was das sey / das er dir mit seinen henden reicht / vnd du mit deinem Mund entpfehest / hindan gesetzt auff das mahl / was man im hertzen glaubt oder nicht glaubt / schlecht gefragt / was Hand vnnd Mund hie fasset. Ists ein redlicher Schwörmer / der auffrichtig mit dir handlen will / der würdt dir also sagen / er reiche dir eittel Brot vnd Wein / darbey du solt dencken vnd glauben / den Leib vnd Blut Christi / etc. Biß hieher Lutherus.

Vnd ist also diser Punct (was nemlich die würdigen oder vnwürdigen / glaubige oder vnglaubige im Nachtmal entpfahen) fürnemlich wider die Zwinglianer in dise Formulam Concordiae gesetzt worden.

Darauff folget dann ferners recht vñ wol in vilgedachter Concordi, das gesagt würdt: Aber solche (nemlich die vnwürdigen) entpfahens zum Gericht / wie S. Paulus spricht. Dann sie mißbrauchen des heiligen Sacraments / weil sie es on ware Buß vnd ohn Glauben entpfahen. Nota. Hie sihe Christlicher Leser / wölche Personen in diser Concordi Formul vnwürdige genent werden / nemlich die das heilig Sacrament ohn ware Buß vnd ohn Glauben ent -

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[52/0064] Anno / etc. 33. von den verschlagnen Zwinglianern also geschriben: Ist dein Seelsorger der zweizüngigen einer / der mit dem Maul fürgibt / es sey im Sacrament der Leib vnd Blut Christi gegenwertig vnd warhafftig / vnd doch verdechtig ist / daß er im Sack verkauffe / vnd anderst meine / weder die wort lauten: so geh oder sende frey zu jm / vnd laß dir deutlich heraus sagen / was das sey / das er dir mit seinen henden reicht / vnd du mit deinem Mund entpfehest / hindan gesetzt auff das mahl / was man im hertzen glaubt oder nicht glaubt / schlecht gefragt / was Hand vnnd Mund hie fasset. Ists ein redlicher Schwörmer / der auffrichtig mit dir handlen will / der würdt dir also sagen / er reiche dir eittel Brot vnd Wein / darbey du solt dencken vnd glauben / den Leib vnd Blut Christi / etc. Biß hieher Lutherus. Tom. 6. Ien. Germ. fol. 106. Vnd ist also diser Punct (was nemlich die würdigen oder vnwürdigen / glaubige oder vnglaubige im Nachtmal entpfahen) fürnemlich wider die Zwinglianer in dise Formulam Concordiae gesetzt worden. Darauff folget dann ferners recht vñ wol in vilgedachter Concordi, das gesagt würdt: Aber solche (nemlich die vnwürdigen) entpfahens zum Gericht / wie S. Paulus spricht. Dann sie mißbrauchen des heiligen Sacraments / weil sie es on ware Buß vnd ohn Glauben entpfahen. Nota. Hie sihe Christlicher Leser / wölche Personen in diser Concordi Formul vnwürdige genent werden / nemlich die das heilig Sacrament ohn ware Buß vnd ohn Glauben ent -

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Zitationshilfe: Magirus, Johannes: Gründliche Widerlegung des unwahrhaftigen zwinglischen Buches, welches Magister Ambrosius Wolf unter dem Titel (Historie der Augsburger Konfession) in öffentlichem Druck ausgehen lassen. Tübingen, 1580, S. 52. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/magirus_widerlegung_1580/64>, abgerufen am 24.11.2024.