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Magirus, Johannes: Gründliche Widerlegung des unwahrhaftigen zwinglischen Buches, welches Magister Ambrosius Wolf unter dem Titel (Historie der Augsburger Konfession) in öffentlichem Druck ausgehen lassen. Tübingen, 1580.

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sandte haben zuuor jr meinung vnd Bekantnus also erklären müssen / daß Lutherus vnd seine Mituerwandte Theologi mit derselben haben können zufriden sein. Dann ob wol in den oberzelten Augspurgischen Articuln (wie vermeldet) vil guts gestanden: so hatt doch D. Luther hernach allerley in denselbigen gefunden / das jme nicht allerdings gefallen können. Das ist auch die vrsach gewesen / daß der Herr Lutherus gleich zu Anfang derselbigen handlung / von den gesandten Theologen begert / daß sie jr vorige Lehr vom heiligen Nachtmal widerruffen sollen / Fol 27.wie Lauaterus in seiner Histori selbs bekennet. Es hat auch Lutherus kein Concordi mit jnen eingehn wöllen / biß sie sich zu seinem vergnügen Christlich erklärt haben. Vnd ist also Lutherus nicht zu jnen getretten: sondern sie haben zu jm tretten / oder aber vnuerrichter Sach / widerumb hinweg ziehen müssen.

Zum andern bekennen die gesandten Theologen / laut der wort Irenaei, daß in dem heiligen Sacrament zwey ding seind / ein Himlisch vnd ein Irdisch: demnach halten vnd lehren sie / daß mit dem Brot vnnd Wein warhafftig vnnd wesentlich zugegen sey / vnd dargereicht vnd entpfangen werde der Leib vnd das Blut Christi. Auß disen worten ist klar / daß Lutherus mit den abgesandten Theologen kein Einigkeit machen wöllen / sie bekenneten dann / daß im Sacrament (wölchs wir ja hie auff Erden / vnd nicht droben im Himmel entpfangen) zwey ding seien / nemlich ein Himlisch (wölches ist der Leib vnd Blut Christi) vnd ein Irdisch (wölches ist Brot vnd Wein) Vnd

sandte haben zuuor jr meinung vnd Bekantnus also erklären müssen / daß Lutherus vnd seine Mituerwandte Theologi mit derselben haben können zufriden sein. Dann ob wol in den oberzelten Augspurgischen Articuln (wie vermeldet) vil guts gestanden: so hatt doch D. Luther hernach allerley in denselbigen gefunden / das jme nicht allerdings gefallen können. Das ist auch die vrsach gewesen / daß der Herr Lutherus gleich zu Anfang derselbigen handlung / von den gesandten Theologen begert / daß sie jr vorige Lehr vom heiligen Nachtmal widerruffen sollen / Fol 27.wie Lauaterus in seiner Histori selbs bekennet. Es hat auch Lutherus kein Concordi mit jnen eingehn wöllen / biß sie sich zu seinem vergnügen Christlich erklärt haben. Vnd ist also Lutherus nicht zu jnen getretten: sondern sie haben zu jm tretten / oder aber vnuerrichter Sach / widerumb hinweg ziehen müssen.

Zum andern bekennen die gesandten Theologen / laut der wort Irenaei, daß in dem heiligen Sacrament zwey ding seind / ein Himlisch vnd ein Irdisch: demnach halten vnd lehren sie / daß mit dem Brot vnnd Wein warhafftig vnnd wesentlich zugegen sey / vnd dargereicht vnd entpfangen werde der Leib vnd das Blut Christi. Auß disen worten ist klar / daß Lutherus mit den abgesandten Theologen kein Einigkeit machen wöllen / sie bekenneten dann / daß im Sacrament (wölchs wir ja hie auff Erden / vnd nicht droben im Him̃el entpfangen) zwey ding seien / nemlich ein Himlisch (wölches ist der Leib vnd Blut Christi) vnd ein Irdisch (wölches ist Brot vnd Wein) Vnd

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[46/0058] sandte haben zuuor jr meinung vnd Bekantnus also erklären müssen / daß Lutherus vnd seine Mituerwandte Theologi mit derselben haben können zufriden sein. Dann ob wol in den oberzelten Augspurgischen Articuln (wie vermeldet) vil guts gestanden: so hatt doch D. Luther hernach allerley in denselbigen gefunden / das jme nicht allerdings gefallen können. Das ist auch die vrsach gewesen / daß der Herr Lutherus gleich zu Anfang derselbigen handlung / von den gesandten Theologen begert / daß sie jr vorige Lehr vom heiligen Nachtmal widerruffen sollen / wie Lauaterus in seiner Histori selbs bekennet. Es hat auch Lutherus kein Concordi mit jnen eingehn wöllen / biß sie sich zu seinem vergnügen Christlich erklärt haben. Vnd ist also Lutherus nicht zu jnen getretten: sondern sie haben zu jm tretten / oder aber vnuerrichter Sach / widerumb hinweg ziehen müssen. Fol 27. Zum andern bekennen die gesandten Theologen / laut der wort Irenaei, daß in dem heiligen Sacrament zwey ding seind / ein Himlisch vnd ein Irdisch: demnach halten vnd lehren sie / daß mit dem Brot vnnd Wein warhafftig vnnd wesentlich zugegen sey / vnd dargereicht vnd entpfangen werde der Leib vnd das Blut Christi. Auß disen worten ist klar / daß Lutherus mit den abgesandten Theologen kein Einigkeit machen wöllen / sie bekenneten dann / daß im Sacrament (wölchs wir ja hie auff Erden / vnd nicht droben im Him̃el entpfangen) zwey ding seien / nemlich ein Himlisch (wölches ist der Leib vnd Blut Christi) vnd ein Irdisch (wölches ist Brot vnd Wein) Vnd

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Zitationshilfe: Magirus, Johannes: Gründliche Widerlegung des unwahrhaftigen zwinglischen Buches, welches Magister Ambrosius Wolf unter dem Titel (Historie der Augsburger Konfession) in öffentlichem Druck ausgehen lassen. Tübingen, 1580, S. 46. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/magirus_widerlegung_1580/58>, abgerufen am 24.11.2024.