Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Magirus, Johannes: Gründliche Widerlegung des unwahrhaftigen zwinglischen Buches, welches Magister Ambrosius Wolf unter dem Titel (Historie der Augsburger Konfession) in öffentlichem Druck ausgehen lassen. Tübingen, 1580.

Bild:
<< vorherige Seite

weren. Darauff sich D. Luther hinwiderumb erklärt / daß er zu Christlicher einigkeit / souil an jme / nichts wölte erwinden lassen.

Dann in obgemelten Augspurgischen Articuln / wölche Bucerus in Namen des Ministerij zu Augspurg gestellet / ist vil guts dings verfaßt gewesen / wölches D. Luther dem einfältigen verstand der wort nach anderst nicht annemen hat können (sonderlich auff so vilfältige schreiben vnd erbieten) dann als ob es alles der Christlichen Augspurgischen ersten Confession gemeß gemeint were. Deren Articuln will ich etliche (auß des Vuolfij Histori selbs) erzelen.

Ambr. Vuolf. Pag. 14.

Der sechst Articul lautet also: Wir glauben / lehrn vnd bekennen / daß im heiligen Nachtmal warhafftiglich gereicht vnd entpfangen werde / nicht allein Brot vnd Wein / als heilige Wortzeichen / sonder auch zugleich vnd fürnemlich des Herrn Leib vnd Blut / mit den sichtbarlichen Wortzeichen Brot vnd Wein.

Pag. 15.

Der zwölfft Articul lauttet also: Dieweil vns dann allhie der Leib vnd Blut Christi mit den leiblichen Wortzeichen Brot vnd Wein gegeben würdt: so wöllen wir vns nicht beschwären zubekennen / daß es gegeben vnd entpfangen werde leiblich in die Hand vnd Mund.

Pag. 16.

Der dreizehend Articul: Jedoch daß wir die außlegung Lutheri darzu thon / daß nemlich dise entpfindtliche Werck in die Hand vnd Mund zunemen / dieweil solches eigentlich dem Brot vnd Wein gebüret / vnd an denselben geschicht / von dem Leib vnd

weren. Darauff sich D. Luther hinwiderumb erklärt / daß er zu Christlicher einigkeit / souil an jme / nichts wölte erwinden lassen.

Dann in obgemelten Augspurgischen Articuln / wölche Bucerus in Namen des Ministerij zu Augspurg gestellet / ist vil guts dings verfaßt gewesen / wölches D. Luther dem einfältigen verstand der wort nach anderst nicht annemen hat können (sonderlich auff so vilfältige schreiben vnd erbieten) dann als ob es alles der Christlichen Augspurgischen ersten Confession gemeß gemeint were. Deren Articuln will ich etliche (auß des Vuolfij Histori selbs) erzelen.

Ambr. Vuolf. Pag. 14.

Der sechst Articul lautet also: Wir glauben / lehrn vnd bekennen / daß im heiligen Nachtmal warhafftiglich gereicht vnd entpfangen werde / nicht allein Brot vnd Wein / als heilige Wortzeichen / sonder auch zugleich vnd fürnemlich des Herrn Leib vnd Blut / mit den sichtbarlichen Wortzeichen Brot vnd Wein.

Pag. 15.

Der zwölfft Articul lauttet also: Dieweil vns dann allhie der Leib vnd Blut Christi mit den leiblichen Wortzeichen Brot vnd Wein gegeben würdt: so wöllen wir vns nicht beschwären zubekennen / daß es gegeben vñ entpfangen werde leiblich in die Hand vnd Mund.

Pag. 16.

Der dreizehend Articul: Jedoch daß wir die außlegung Lutheri darzu thon / daß nemlich dise entpfindtliche Werck in die Hand vnd Mund zunemen / dieweil solches eigentlich dem Brot vnd Wein gebüret / vnd an denselben geschicht / von dem Leib vnd

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0050" n="38"/>
weren. Darauff                      sich D. Luther hinwiderumb erklärt / daß er zu Christlicher einigkeit / souil an                      jme / nichts wölte erwinden lassen.</p>
        <p>Dann in obgemelten Augspurgischen Articuln / wölche Bucerus in Namen des                      Ministerij zu Augspurg gestellet / ist vil guts dings verfaßt gewesen / wölches                      D. Luther dem einfältigen verstand der wort nach anderst nicht annemen hat                      können (sonderlich auff so vilfältige schreiben vnd erbieten) dann als ob es                      alles der Christlichen Augspurgischen ersten Confession gemeß gemeint were.                      Deren Articuln will ich etliche (auß des Vuolfij Histori selbs) erzelen.</p>
        <note place="left"><hi rendition="#i">Ambr. Vuolf. Pag.</hi> 14.</note>
        <p>Der sechst Articul lautet also: Wir glauben / lehrn vnd bekennen / daß im                      heiligen Nachtmal warhafftiglich gereicht vnd entpfangen werde / nicht allein                      Brot vnd Wein / als heilige Wortzeichen / sonder auch zugleich vnd fürnemlich                      des Herrn Leib vnd Blut / mit den sichtbarlichen Wortzeichen Brot vnd Wein.</p>
        <note place="left"><hi rendition="#i">Pag.</hi> 15.</note>
        <p>Der zwölfft Articul lauttet also: Dieweil vns dann allhie der Leib vnd Blut                      Christi mit den leiblichen Wortzeichen Brot vnd Wein gegeben würdt: so wöllen                      wir vns nicht beschwären zubekennen / daß es gegeben vn&#x0303;                      entpfangen werde leiblich in die Hand vnd Mund.</p>
        <note place="left"><hi rendition="#i">Pag.</hi> 16.</note>
        <p>Der dreizehend Articul: Jedoch daß wir die außlegung Lutheri darzu thon / daß                      nemlich dise entpfindtliche Werck in die Hand vnd Mund zunemen / dieweil solches                      eigentlich dem Brot vnd Wein gebüret / vnd an denselben geschicht / von dem Leib                      vnd
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[38/0050] weren. Darauff sich D. Luther hinwiderumb erklärt / daß er zu Christlicher einigkeit / souil an jme / nichts wölte erwinden lassen. Dann in obgemelten Augspurgischen Articuln / wölche Bucerus in Namen des Ministerij zu Augspurg gestellet / ist vil guts dings verfaßt gewesen / wölches D. Luther dem einfältigen verstand der wort nach anderst nicht annemen hat können (sonderlich auff so vilfältige schreiben vnd erbieten) dann als ob es alles der Christlichen Augspurgischen ersten Confession gemeß gemeint were. Deren Articuln will ich etliche (auß des Vuolfij Histori selbs) erzelen. Der sechst Articul lautet also: Wir glauben / lehrn vnd bekennen / daß im heiligen Nachtmal warhafftiglich gereicht vnd entpfangen werde / nicht allein Brot vnd Wein / als heilige Wortzeichen / sonder auch zugleich vnd fürnemlich des Herrn Leib vnd Blut / mit den sichtbarlichen Wortzeichen Brot vnd Wein. Der zwölfft Articul lauttet also: Dieweil vns dann allhie der Leib vnd Blut Christi mit den leiblichen Wortzeichen Brot vnd Wein gegeben würdt: so wöllen wir vns nicht beschwären zubekennen / daß es gegeben vñ entpfangen werde leiblich in die Hand vnd Mund. Der dreizehend Articul: Jedoch daß wir die außlegung Lutheri darzu thon / daß nemlich dise entpfindtliche Werck in die Hand vnd Mund zunemen / dieweil solches eigentlich dem Brot vnd Wein gebüret / vnd an denselben geschicht / von dem Leib vnd

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/magirus_widerlegung_1580
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/magirus_widerlegung_1580/50
Zitationshilfe: Magirus, Johannes: Gründliche Widerlegung des unwahrhaftigen zwinglischen Buches, welches Magister Ambrosius Wolf unter dem Titel (Historie der Augsburger Konfession) in öffentlichem Druck ausgehen lassen. Tübingen, 1580, S. 38. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/magirus_widerlegung_1580/50>, abgerufen am 23.11.2024.