Magirus, Johannes: Gründliche Widerlegung des unwahrhaftigen zwinglischen Buches, welches Magister Ambrosius Wolf unter dem Titel (Historie der Augsburger Konfession) in öffentlichem Druck ausgehen lassen. Tübingen, 1580.würde: wann aber kein Glaub da were / so were es auch nichts den Brot vnd Wein. (Ich rede jetzt nicht von dem nutzen / sonder von der Substantz vnd Wesen des Nachtmals.) Dieses ist ein rechts Zwinglisch Stücklin / vnd ein mutwilligs verfelschung der Nistorien / wie sie ergangen: daraus abermal zusehen / was für ein vnuerschämbter Mensch Ambrosius Vuolfius ist / der nicht rot würdt / wann man jm gleich die Hand im Sack ergreifft. Ferner / da in den Actis des Marpurgischen Colloquij also geschriben steht: Vnd wiewol aber wir vns (ob der ware Leib vnd Blut Christi leiblich im Brot vnd Wein sey) dise zeit nicht verglichen haben / etc. erwischt Vuolfius dise wörtlin (leiblich im Brot vnnd Wein) mit wölchen doch Lutherus nichts anders gewölt / dann daß Christi Leib vnd Blut war hafftig im Nachtmal mit Brot vnd Wein gegenwertig sey: vnd deuttets dem Herrn Luthero dahin / als ob Lutherus hier mit den Leib Christi localiter, das ist / reumlich / in das Brot einschliessen wölte. Vnd spricht Vuolfius: Dann Christi Leib leiblich im Brot sein /Pag. 252. kan den worten vnd deren concept nach anderst nicht / dann von einer reumlichen / vnd mit ort vnd stell des Brots vmbgebnen vnd vmbschribnen Gegenwertigkeit verstanden werden / etc. Vnd will also Lutherum gegen meniglichen verdächtig machen / als ob Lutherus allein darumb die Handlung hette zerschlagen lassen / daß die Zwinglischen jhme die localem oder reumliche einschliessung des Leibs Christi ins Brot / nicht hette zugeben wöllen. So doch D. Luther sich etliche Jar zuuor in offentlichen Schrifften rund er- würde: wann aber kein Glaub da were / so were es auch nichts den Brot vnd Wein. (Ich rede jetzt nicht von dem nutzen / sonder von der Substantz vnd Wesen des Nachtmals.) Dieses ist ein rechts Zwinglisch Stücklin / vnd ein mutwilligs verfelschung der Nistorien / wie sie ergangen: daraus abermal zusehen / was für ein vnuerschämbter Mensch Ambrosius Vuolfius ist / der nicht rot würdt / wann man jm gleich die Hand im Sack ergreifft. Ferner / da in den Actis des Marpurgischen Colloquij also geschriben steht: Vnd wiewol aber wir vns (ob der ware Leib vnd Blut Christi leiblich im Brot vnd Wein sey) dise zeit nicht verglichen haben / etc. erwischt Vuolfius dise wörtlin (leiblich im Brot vnnd Wein) mit wölchen doch Lutherus nichts anders gewölt / dann daß Christi Leib vnd Blut war hafftig im Nachtmal mit Brot vnd Wein gegenwertig sey: vnd deuttets dem Herrn Luthero dahin / als ob Lutherus hier mit den Leib Christi localiter, das ist / reumlich / in das Brot einschliessen wölte. Vnd spricht Vuolfius: Dann Christi Leib leiblich im Brot sein /Pag. 252. kan den worten vñ deren concept nach anderst nicht / dann von einer reumlichen / vnd mit ort vnd stell des Brots vmbgebnen vnd vmbschribnen Gegenwertigkeit verstanden werden / etc. Vnd will also Lutherum gegen meniglichen verdächtig machen / als ob Lutherus allein darumb die Handlung hette zerschlagen lassen / daß die Zwinglischen jhme die localem oder reumliche einschliessung des Leibs Christi ins Brot / nicht hette zugeben wöllen. So doch D. Luther sich etliche Jar zuuor in offentlichen Schrifften rund er- <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0031" n="19"/> würde: wann aber kein Glaub da were / so were es auch nichts den Brot vnd Wein. (Ich rede jetzt nicht von dem nutzen / sonder von der Substantz vnd Wesen des Nachtmals.) Dieses ist ein rechts Zwinglisch Stücklin / vnd ein mutwilligs verfelschung der Nistorien / wie sie ergangen: daraus abermal zusehen / was für ein vnuerschämbter Mensch Ambrosius Vuolfius ist / der nicht rot würdt / wann man jm gleich die Hand im Sack ergreifft.</p> <p>Ferner / da in den Actis des Marpurgischen Colloquij also geschriben steht: Vnd wiewol aber wir vns (ob der ware Leib vnd Blut Christi leiblich im Brot vnd Wein sey) dise zeit nicht verglichen haben / etc. erwischt Vuolfius dise wörtlin (leiblich im Brot vnnd Wein) mit wölchen doch Lutherus nichts anders gewölt / dann daß Christi Leib vnd Blut war hafftig im Nachtmal mit Brot vnd Wein gegenwertig sey: vnd deuttets dem Herrn Luthero dahin / als ob Lutherus hier mit den Leib Christi localiter, das ist / reumlich / in das Brot einschliessen wölte. Vnd spricht Vuolfius: Dann Christi Leib leiblich im Brot sein /<note place="right"><hi rendition="#i">Pag.</hi> 252.</note> kan den worten vñ deren concept nach anderst nicht / dann von einer reumlichen / vnd mit ort vnd stell des Brots vmbgebnen vnd vmbschribnen Gegenwertigkeit verstanden werden / etc. Vnd will also Lutherum gegen meniglichen verdächtig machen / als ob Lutherus allein darumb die Handlung hette zerschlagen lassen / daß die Zwinglischen jhme die localem oder reumliche einschliessung des Leibs Christi ins Brot / nicht hette zugeben wöllen. So doch D. Luther sich etliche Jar zuuor in offentlichen Schrifften rund er- </p> </div> </body> </text> </TEI> [19/0031]
würde: wann aber kein Glaub da were / so were es auch nichts den Brot vnd Wein. (Ich rede jetzt nicht von dem nutzen / sonder von der Substantz vnd Wesen des Nachtmals.) Dieses ist ein rechts Zwinglisch Stücklin / vnd ein mutwilligs verfelschung der Nistorien / wie sie ergangen: daraus abermal zusehen / was für ein vnuerschämbter Mensch Ambrosius Vuolfius ist / der nicht rot würdt / wann man jm gleich die Hand im Sack ergreifft.
Ferner / da in den Actis des Marpurgischen Colloquij also geschriben steht: Vnd wiewol aber wir vns (ob der ware Leib vnd Blut Christi leiblich im Brot vnd Wein sey) dise zeit nicht verglichen haben / etc. erwischt Vuolfius dise wörtlin (leiblich im Brot vnnd Wein) mit wölchen doch Lutherus nichts anders gewölt / dann daß Christi Leib vnd Blut war hafftig im Nachtmal mit Brot vnd Wein gegenwertig sey: vnd deuttets dem Herrn Luthero dahin / als ob Lutherus hier mit den Leib Christi localiter, das ist / reumlich / in das Brot einschliessen wölte. Vnd spricht Vuolfius: Dann Christi Leib leiblich im Brot sein / kan den worten vñ deren concept nach anderst nicht / dann von einer reumlichen / vnd mit ort vnd stell des Brots vmbgebnen vnd vmbschribnen Gegenwertigkeit verstanden werden / etc. Vnd will also Lutherum gegen meniglichen verdächtig machen / als ob Lutherus allein darumb die Handlung hette zerschlagen lassen / daß die Zwinglischen jhme die localem oder reumliche einschliessung des Leibs Christi ins Brot / nicht hette zugeben wöllen. So doch D. Luther sich etliche Jar zuuor in offentlichen Schrifften rund er-
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Zitationshilfe: | Magirus, Johannes: Gründliche Widerlegung des unwahrhaftigen zwinglischen Buches, welches Magister Ambrosius Wolf unter dem Titel (Historie der Augsburger Konfession) in öffentlichem Druck ausgehen lassen. Tübingen, 1580, S. 19. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/magirus_widerlegung_1580/31>, abgerufen am 25.07.2024. |