Magirus, Johannes: Gründliche Widerlegung des unwahrhaftigen zwinglischen Buches, welches Magister Ambrosius Wolf unter dem Titel (Historie der Augsburger Konfession) in öffentlichem Druck ausgehen lassen. Tübingen, 1580.zumutzen vnd zuschärpffen. Aber weil er gesehen / daß solches dem Zwingel vnd seinem Anhang zu kleinen ehren gereiche / hat er solches boßhafftiger vnd tückischer weis vertuscht vnd verschlagen. Ohnangesehen aber / daß man sich im Articul vom heiligen Nachtmal nicht vergleichen hat können: seind dennoch etliche Articul begriffen / in denen man sich verglichen hat: deren seind dreyzehen gewesen. Vnd ist der vnuerglichen Articul vom Nachtmal der vierzehend in der zahl geweßt / bey welchem auch vermeldet worden / warüber man noch der zeit strittig sey. Pag. 251.Als nun Vuolfius dise handlung in seinem Buch referirt / begeht er mutwillig vnd fürsetzlich ein recht Bubenstuck / machet aus dem neundten verglichnen Articul vom heiligen Tauff / vnd aus dem vierzehenden vnuerglichnen vom heiligen Nachtmal / seins gefallens ein Articul / vnd setzt denselbigen mit disen worten: Nemlich fürs erst / sey man dahin verglichen / daß die Sacrament nicht ledige vnd blosse Losungzeichen vnder den Christen / sondern Zeichen vnnd Werck Gottes weren / darin vnser Glaub erfordert würde. Dise wort (daß der Glaub erfordert werde) wölche allein vom Tauff in dem neundten Articul gesagt werden / zeucht diser boßhafftig Mensch / gefahrlicher weis / auch auff das Nachtmal Christi. Gleich als ob in selbigem Colloquio zu Marpurg / Lutherus bewilligt hette / das heilig Nachtmal were allein ein Sacrament / wann es mit Glauben empfangen zumutzen vnd zuschärpffen. Aber weil er gesehen / daß solches dem Zwingel vnd seinem Anhang zu kleinen ehren gereiche / hat er solches boßhafftiger vnd tückischer weis vertuscht vnd verschlagen. Ohnangesehen aber / daß man sich im Articul vom heiligen Nachtmal nicht vergleichen hat können: seind dennoch etliche Articul begriffen / in denen man sich verglichen hat: deren seind dreyzehen gewesen. Vnd ist der vnuerglichen Articul vom Nachtmal der vierzehend in der zahl geweßt / bey welchem auch vermeldet worden / warüber man noch der zeit strittig sey. Pag. 251.Als nun Vuolfius dise handlung in seinem Buch referirt / begeht er mutwillig vnd fürsetzlich ein recht Bubenstuck / machet aus dem neundten verglichnen Articul vom heiligen Tauff / vnd aus dem vierzehenden vnuerglichnen vom heiligen Nachtmal / seins gefallens ein Articul / vnd setzt denselbigen mit disen worten: Nemlich fürs erst / sey man dahin verglichen / daß die Sacrament nicht ledige vnd blosse Losungzeichen vnder den Christen / sondern Zeichen vnnd Werck Gottes weren / darin vnser Glaub erfordert würde. Dise wort (daß der Glaub erfordert werde) wölche allein vom Tauff in dem neundten Articul gesagt werden / zeucht diser boßhafftig Mensch / gefahrlicher weis / auch auff das Nachtmal Christi. Gleich als ob in selbigem Colloquio zu Marpurg / Lutherus bewilligt hette / das heilig Nachtmal were allein ein Sacrament / wann es mit Glauben empfangen <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0030" n="18"/> zumutzen vnd zuschärpffen. Aber weil er gesehen / daß solches dem Zwingel vnd seinem Anhang zu kleinen ehren gereiche / hat er solches boßhafftiger vnd tückischer weis vertuscht vnd verschlagen.</p> <p>Ohnangesehen aber / daß man sich im Articul vom heiligen Nachtmal nicht vergleichen hat können: seind dennoch etliche Articul begriffen / in denen man sich verglichen hat: deren seind dreyzehen gewesen. Vnd ist der vnuerglichen Articul vom Nachtmal der vierzehend in der zahl geweßt / bey welchem auch vermeldet worden / warüber man noch der zeit strittig sey.</p> <note place="left"><hi rendition="#i">Pag.</hi> 251.</note> <p>Als nun Vuolfius dise handlung in seinem Buch referirt / begeht er mutwillig vnd fürsetzlich ein recht Bubenstuck / machet aus dem neundten verglichnen Articul vom heiligen Tauff / vnd aus dem vierzehenden vnuerglichnen vom heiligen Nachtmal / seins gefallens ein Articul / vnd setzt denselbigen mit disen worten: Nemlich fürs erst / sey man dahin verglichen / daß die Sacrament nicht ledige vnd blosse Losungzeichen vnder den Christen / sondern Zeichen vnnd Werck Gottes weren / darin vnser Glaub erfordert würde.</p> <p>Dise wort (daß der Glaub erfordert werde) wölche allein vom Tauff in dem neundten Articul gesagt werden / zeucht diser boßhafftig Mensch / gefahrlicher weis / auch auff das Nachtmal Christi. Gleich als ob in selbigem Colloquio zu Marpurg / Lutherus bewilligt hette / das heilig Nachtmal were allein ein Sacrament / wann es mit Glauben empfangen </p> </div> </body> </text> </TEI> [18/0030]
zumutzen vnd zuschärpffen. Aber weil er gesehen / daß solches dem Zwingel vnd seinem Anhang zu kleinen ehren gereiche / hat er solches boßhafftiger vnd tückischer weis vertuscht vnd verschlagen.
Ohnangesehen aber / daß man sich im Articul vom heiligen Nachtmal nicht vergleichen hat können: seind dennoch etliche Articul begriffen / in denen man sich verglichen hat: deren seind dreyzehen gewesen. Vnd ist der vnuerglichen Articul vom Nachtmal der vierzehend in der zahl geweßt / bey welchem auch vermeldet worden / warüber man noch der zeit strittig sey.
Als nun Vuolfius dise handlung in seinem Buch referirt / begeht er mutwillig vnd fürsetzlich ein recht Bubenstuck / machet aus dem neundten verglichnen Articul vom heiligen Tauff / vnd aus dem vierzehenden vnuerglichnen vom heiligen Nachtmal / seins gefallens ein Articul / vnd setzt denselbigen mit disen worten: Nemlich fürs erst / sey man dahin verglichen / daß die Sacrament nicht ledige vnd blosse Losungzeichen vnder den Christen / sondern Zeichen vnnd Werck Gottes weren / darin vnser Glaub erfordert würde.
Dise wort (daß der Glaub erfordert werde) wölche allein vom Tauff in dem neundten Articul gesagt werden / zeucht diser boßhafftig Mensch / gefahrlicher weis / auch auff das Nachtmal Christi. Gleich als ob in selbigem Colloquio zu Marpurg / Lutherus bewilligt hette / das heilig Nachtmal were allein ein Sacrament / wann es mit Glauben empfangen
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Zitationshilfe: | Magirus, Johannes: Gründliche Widerlegung des unwahrhaftigen zwinglischen Buches, welches Magister Ambrosius Wolf unter dem Titel (Historie der Augsburger Konfession) in öffentlichem Druck ausgehen lassen. Tübingen, 1580, S. 18. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/magirus_widerlegung_1580/30>, abgerufen am 25.07.2024. |