Magirus, Johannes: Gründliche Widerlegung des unwahrhaftigen zwinglischen Buches, welches Magister Ambrosius Wolf unter dem Titel (Historie der Augsburger Konfession) in öffentlichem Druck ausgehen lassen. Tübingen, 1580.sünd / Item daß der heilig Geist (nach Zwinglij meinung) durchs Wort vnd Sacrament nicht gegeben würde / Ist Zwingel hierinnen gern von seinen Schrifften gefallen. Dises seind Philippi Melanchthonis Tom. 4. Germ. wort / die er an Hertzog Heinrichen zu Sachsen Ienen. fol. 467. hieruon geschrieben hat. Folgends als man zur offentlichen Handlung geschritten / hat D. Luther vor Hochgedachtem Fürsten / jrer F. G. Rhäten / vnd obgemelten Theologen angezeigt / daß die not forderte / von der gantzen Summa Christlicher Lehr mit jnen zureden: dann man finde in Zwingels Schrifften vil Irthumb. Als aber Zwingel darwider redte / man wer nicht zusamen kommen von andern Articuln zureden / sondern allein vom Sacrament / doch so man daruon einig würde / wölte er auch von andern Sachen reden. Also ward damals der Articul vom Sacrament für die hand genommen. Vnd als D. Luther wider die Einred (daß ein Leib nicht möchte an vilen orten sein) zur Antwort gegeben / Natürliche Vernunfft solte nicht / köndte auch nicht die Allmächtigkeit Gottes richten: Hat Zwinglius darauff gesagt / Gott gebe vns nicht solche vnbegreiffliche ding für.NOTA. Daraus wol zusehen / daß des Zwingels vnd seines AnhangsWas die Zwinglische Theologia für Articul des Glaubens hab: nemlich / solche / die mit der Vernunfft können begriffen werden. Religion in disem Handel / auff solchen Gründen stehe / wölche der Menschlichen Vernunfft nicht vnbegreifflich seien. Dises solt Ambrosius Vuolfius auch billich erzelt haben: der sonsten D. Luthern zu vnglimpff alle wörtlin in fürgeloffnen Handlungen wol weißt auff- sünd / Item daß der heilig Geist (nach Zwinglij meinung) durchs Wort vnd Sacrament nicht gegeben würde / Ist Zwingel hierinnen gern von seinen Schrifften gefallen. Dises seind Philippi Melanchthonis Tom. 4. Germ. wort / die er an Hertzog Heinrichen zu Sachsen Ienen. fol. 467. hieruon geschrieben hat. Folgends als man zur offentlichen Handlung geschritten / hat D. Luther vor Hochgedachtem Fürsten / jrer F. G. Rhäten / vnd obgemelten Theologen angezeigt / daß die not forderte / von der gantzen Summa Christlicher Lehr mit jnen zureden: dann man finde in Zwingels Schrifften vil Irthumb. Als aber Zwingel darwider redte / man wer nicht zusamen kommen von andern Articuln zureden / sondern allein vom Sacrament / doch so man daruon einig würde / wölte er auch von andern Sachen reden. Also ward damals der Articul vom Sacrament für die hand genommen. Vnd als D. Luther wider die Einred (daß ein Leib nicht möchte an vilen orten sein) zur Antwort gegeben / Natürliche Vernunfft solte nicht / köndte auch nicht die Allmächtigkeit Gottes richten: Hat Zwinglius darauff gesagt / Gott gebe vns nicht solche vnbegreiffliche ding für.NOTA. Daraus wol zusehen / daß des Zwingels vñ seines AnhangsWas die Zwinglische Theologia für Articul des Glaubens hab: nemlich / solche / die mit der Vernunfft können begriffen werden. Religion in disem Handel / auff solchen Gründen stehe / wölche der Menschlichen Vernunfft nicht vnbegreifflich seien. Dises solt Ambrosius Vuolfius auch billich erzelt haben: der sonsten D. Luthern zu vnglimpff alle wörtlin in fürgeloffnen Handlungen wol weißt auff- <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0029" n="17"/> sünd / Item daß der heilig Geist (nach Zwinglij meinung) durchs Wort vnd Sacrament nicht gegeben würde / Ist Zwingel hierinnen gern von seinen Schrifften gefallen. 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Luther wider die Einred (daß ein Leib nicht möchte an vilen orten sein) zur Antwort gegeben / Natürliche Vernunfft solte nicht / köndte auch nicht die Allmächtigkeit Gottes richten: Hat Zwinglius darauff gesagt / Gott gebe vns nicht solche vnbegreiffliche ding für.<note place="right">NOTA.</note> Daraus wol zusehen / daß des Zwingels vñ seines Anhangs<note place="right">Was die Zwinglische Theologia für Articul des Glaubens hab: nemlich / solche / die mit der Vernunfft können begriffen werden.</note> Religion in disem Handel / auff solchen Gründen stehe / wölche der Menschlichen Vernunfft nicht vnbegreifflich seien.</p> <p>Dises solt Ambrosius Vuolfius auch billich erzelt haben: der sonsten D. Luthern zu vnglimpff alle wörtlin in fürgeloffnen Handlungen wol weißt auff- </p> </div> </body> </text> </TEI> [17/0029]
sünd / Item daß der heilig Geist (nach Zwinglij meinung) durchs Wort vnd Sacrament nicht gegeben würde / Ist Zwingel hierinnen gern von seinen Schrifften gefallen. Dises seind Philippi Melanchthonis wort / die er an Hertzog Heinrichen zu Sachsen hieruon geschrieben hat.
Tom. 4. Germ.
Ienen. fol. 467. Folgends als man zur offentlichen Handlung geschritten / hat D. Luther vor Hochgedachtem Fürsten / jrer F. G. Rhäten / vnd obgemelten Theologen angezeigt / daß die not forderte / von der gantzen Summa Christlicher Lehr mit jnen zureden: dann man finde in Zwingels Schrifften vil Irthumb. Als aber Zwingel darwider redte / man wer nicht zusamen kommen von andern Articuln zureden / sondern allein vom Sacrament / doch so man daruon einig würde / wölte er auch von andern Sachen reden. Also ward damals der Articul vom Sacrament für die hand genommen. Vnd als D. Luther wider die Einred (daß ein Leib nicht möchte an vilen orten sein) zur Antwort gegeben / Natürliche Vernunfft solte nicht / köndte auch nicht die Allmächtigkeit Gottes richten: Hat Zwinglius darauff gesagt / Gott gebe vns nicht solche vnbegreiffliche ding für. Daraus wol zusehen / daß des Zwingels vñ seines Anhangs Religion in disem Handel / auff solchen Gründen stehe / wölche der Menschlichen Vernunfft nicht vnbegreifflich seien.
NOTA.
Was die Zwinglische Theologia für Articul des Glaubens hab: nemlich / solche / die mit der Vernunfft können begriffen werden. Dises solt Ambrosius Vuolfius auch billich erzelt haben: der sonsten D. Luthern zu vnglimpff alle wörtlin in fürgeloffnen Handlungen wol weißt auff-
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