Magirus, Johannes: Gründliche Widerlegung des unwahrhaftigen zwinglischen Buches, welches Magister Ambrosius Wolf unter dem Titel (Historie der Augsburger Konfession) in öffentlichem Druck ausgehen lassen. Tübingen, 1580.dern zu verthedigung jhres Irthumbs allerhand Schrifften wider D. Luthern vnd wider sein reine Lehr / durch den Truck ausgehen lassen. Also ist man in disem Handel vom heiligen Nachtmal zu beiden theilen hefftig in einander gewachsen: dieweil Doctor Luther von seiner reinen Lehr nicht weichen köndt noch solt: Der Gegentheil aber von seiner jrrigen meinung nicht weichen wolt. Dieweil aber dise Spaltung bey den Papisten ärgerlich / bey den Euangelischen hochschädlich / vnd dem lauff des heiligen Euangelions sehr hinderlich war / hat der Durchleuchtig Hochgeborn Fürst vnd Herr / Herr Philips / Landgraff in Hessen / etc. aus Christlichem Eifer vnd wolmeinen / sich bemühet / ob durch Gottes Gnad durch ein Gespräch der fürnembsten Theologen / dise trennung möchte Christlich hingelegt werden. Derhalben jre F. G. zu sich gen Marpurg (auff Michaelis Anno / etc. 29.) nachfolgende Theologen erfordert / D. Martin Luthern / Iustum Ionam, Philippum Melanchthonem, Andream Osiandrum, Iohannem Brentium, Snepffium, Agricolam: vnd auff der andern seitten Zuuinglium, Oecolampadium, Bucerum vnnd Hedionem. Vnd haben jhr F. G. erstlich lassen ad partem handlen: vnd Philippo befohlen mit Zwinglio zuconferirn / dem Luthero aber mit Oecolampadio zuhandlen. Vnnd ist dem Zwinglio vom Herrn Philippo fürgeworffen worden / daß er Zwinglius nicht allein vom heiligen Nachtmal / sondern auch von ettlich andern Articuln nicht recht lehrte. Vnd nachdem vil disputirt worden / nemlich von der Erb- dern zu verthedigung jhres Irthumbs allerhand Schrifften wider D. Luthern vnd wider sein reine Lehr / durch den Truck ausgehen lassen. Also ist man in disem Handel vom heiligen Nachtmal zu beiden theilen hefftig in einander gewachsen: dieweil Doctor Luther von seiner reinen Lehr nicht weichen köndt noch solt: Der Gegentheil aber von seiner jrrigen meinung nicht weichen wolt. Dieweil aber dise Spaltung bey den Papisten ärgerlich / bey den Euangelischen hochschädlich / vnd dem lauff des heiligen Euangelions sehr hinderlich war / hat der Durchleuchtig Hochgeborn Fürst vnd Herr / Herr Philips / Landgraff in Hessen / etc. aus Christlichem Eifer vnd wolmeinen / sich bemühet / ob durch Gottes Gnad durch ein Gespräch der fürnembsten Theologen / dise trennung möchte Christlich hingelegt werden. Derhalben jre F. G. zu sich gen Marpurg (auff Michaelis Anno / etc. 29.) nachfolgende Theologen erfordert / D. Martin Luthern / Iustum Ionam, Philippum Melanchthonem, Andream Osiandrum, Iohannem Brentium, Snepffium, Agricolam: vnd auff der andern seitten Zuuinglium, Oecolampadium, Bucerum vnnd Hedionem. Vnd haben jhr F. G. erstlich lassen ad partem handlen: vñ Philippo befohlen mit Zwinglio zuconferirn / dem Luthero aber mit Oecolampadio zuhandlen. Vnnd ist dem Zwinglio vom Herrn Philippo fürgeworffen worden / daß er Zwinglius nicht allein vom heiligen Nachtmal / sondern auch von ettlich andern Articuln nicht recht lehrte. Vnd nachdem vil disputirt worden / nemlich von der Erb- <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0028" n="16"/> dern zu verthedigung jhres Irthumbs allerhand Schrifften wider D. Luthern vnd wider sein reine Lehr / durch den Truck ausgehen lassen. Also ist man in disem Handel vom heiligen Nachtmal zu beiden theilen hefftig in einander gewachsen: dieweil Doctor Luther von seiner reinen Lehr nicht weichen köndt noch solt: Der Gegentheil aber von seiner jrrigen meinung nicht weichen wolt.</p> <p>Dieweil aber dise Spaltung bey den Papisten ärgerlich / bey den Euangelischen hochschädlich / vnd dem lauff des heiligen Euangelions sehr hinderlich war / hat der Durchleuchtig Hochgeborn Fürst vnd Herr / Herr Philips / Landgraff in Hessen / etc. aus Christlichem Eifer vnd wolmeinen / sich bemühet / ob durch Gottes Gnad durch ein Gespräch der fürnembsten Theologen / dise trennung möchte Christlich hingelegt werden.</p> <p>Derhalben jre F. G. zu sich gen Marpurg (auff Michaelis Anno / etc. 29.) nachfolgende Theologen erfordert / D. Martin Luthern / Iustum Ionam, Philippum Melanchthonem, Andream Osiandrum, Iohannem Brentium, Snepffium, Agricolam: vnd auff der andern seitten Zuuinglium, Oecolampadium, Bucerum vnnd Hedionem. Vnd haben jhr F. G. erstlich lassen ad partem handlen: vñ Philippo befohlen mit Zwinglio zuconferirn / dem Luthero aber mit Oecolampadio zuhandlen. Vnnd ist dem Zwinglio vom Herrn Philippo fürgeworffen worden / daß er Zwinglius nicht allein vom heiligen Nachtmal / sondern auch von ettlich andern Articuln nicht recht lehrte. Vnd nachdem vil disputirt worden / nemlich von der Erb- </p> </div> </body> </text> </TEI> [16/0028]
dern zu verthedigung jhres Irthumbs allerhand Schrifften wider D. Luthern vnd wider sein reine Lehr / durch den Truck ausgehen lassen. Also ist man in disem Handel vom heiligen Nachtmal zu beiden theilen hefftig in einander gewachsen: dieweil Doctor Luther von seiner reinen Lehr nicht weichen köndt noch solt: Der Gegentheil aber von seiner jrrigen meinung nicht weichen wolt.
Dieweil aber dise Spaltung bey den Papisten ärgerlich / bey den Euangelischen hochschädlich / vnd dem lauff des heiligen Euangelions sehr hinderlich war / hat der Durchleuchtig Hochgeborn Fürst vnd Herr / Herr Philips / Landgraff in Hessen / etc. aus Christlichem Eifer vnd wolmeinen / sich bemühet / ob durch Gottes Gnad durch ein Gespräch der fürnembsten Theologen / dise trennung möchte Christlich hingelegt werden.
Derhalben jre F. G. zu sich gen Marpurg (auff Michaelis Anno / etc. 29.) nachfolgende Theologen erfordert / D. Martin Luthern / Iustum Ionam, Philippum Melanchthonem, Andream Osiandrum, Iohannem Brentium, Snepffium, Agricolam: vnd auff der andern seitten Zuuinglium, Oecolampadium, Bucerum vnnd Hedionem. Vnd haben jhr F. G. erstlich lassen ad partem handlen: vñ Philippo befohlen mit Zwinglio zuconferirn / dem Luthero aber mit Oecolampadio zuhandlen. Vnnd ist dem Zwinglio vom Herrn Philippo fürgeworffen worden / daß er Zwinglius nicht allein vom heiligen Nachtmal / sondern auch von ettlich andern Articuln nicht recht lehrte. Vnd nachdem vil disputirt worden / nemlich von der Erb-
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Zitationshilfe: | Magirus, Johannes: Gründliche Widerlegung des unwahrhaftigen zwinglischen Buches, welches Magister Ambrosius Wolf unter dem Titel (Historie der Augsburger Konfession) in öffentlichem Druck ausgehen lassen. Tübingen, 1580, S. 16. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/magirus_widerlegung_1580/28>, abgerufen am 25.07.2024. |