Magirus, Johannes: Gründliche Widerlegung des unwahrhaftigen zwinglischen Buches, welches Magister Ambrosius Wolf unter dem Titel (Historie der Augsburger Konfession) in öffentlichem Druck ausgehen lassen. Tübingen, 1580.ligt / wölche ein newe falsche Lehr herfür bringen / vnd also ein verderblich Fewr in dem Haus Gottes anzünden vnd auffblasen: so werden auch dieselbige jrrige Geister an jenem tag dem Allmächtigen (als die rechte vnd allerschädlichste Mordbrenner) schwäre Rechenschafft geben müssen. Hiezwischen aber seind reine getrewe Kirchendiener schuldig / solchem auffgehendem Fewr mit allem ernst vnnd eifer / zuwöhren vnd zubegegnen. Vnd dieweil je der Carlstad disem Ambrosio Vuolfio so wolgefelt (wie jne dann auch Zwinglius Anno / etc. 24. auff der Cantzel zu Zürich entschuldiget / vnnd in offentlicher Predig für jn gebeten hat / daß Lanaterus in Historia sua fol. 2. fac. 2. man seine Bücher zulesen nicht verbieten solte: inmassen Lauaterus, ein Zwinglischer Scribent / selbs bezeuget) so will ich den Carlostadium hiemit dem 1. Joh. 2.Vuolfio zu einem Aidbruder schencken. Es ist aber an D. Carlstad erfüllet / das Johannes von dergleichen Schwürmern sagt: Sie seind von vns außgegangen / aber sie waren nicht von vns. Denn wa sie von vns gewesen weren / so weren sie ja bey vns gebliben. Vnd sovil sey kurtzlich hieruon vermeldet / wölcher gestalt sich diser Streit von dem heiligen Abentmal Christi erhaben: daß nemlich an demselbigen nicht der Herr Lutherus / sonder der Schwürmer Carlstad vnd sein Anhang / schuldig sey. Darauß abzunemen / wölch ein gifftiger verleumbder / Lügner vnd Lösterer diser Ambrosius Vuolfius sey / der allen vnglimpff / wider sein eigen Gewissen / vnd wider die offenbare Warheit / auff D. Luthern schieben darff. ligt / wölche ein newe falsche Lehr herfür bringen / vnd also ein verderblich Fewr in dem Haus Gottes anzünden vnd auffblasen: so werden auch dieselbige jrrige Geister an jenem tag dem Allmächtigen (als die rechte vñ allerschädlichste Mordbrenner) schwäre Rechenschafft geben müssen. Hiezwischen aber seind reine getrewe Kirchendiener schuldig / solchem auffgehendem Fewr mit allem ernst vnnd eifer / zuwöhren vnd zubegegnen. Vnd dieweil je der Carlstad disem Ambrosio Vuolfio so wolgefelt (wie jne dann auch Zwinglius Anno / etc. 24. auff der Cantzel zu Zürich entschuldiget / vnnd in offentlicher Predig für jn gebeten hat / daß Lanaterus in Historia sua fol. 2. fac. 2. man seine Bücher zulesen nicht verbieten solte: inmassen Lauaterus, ein Zwinglischer Scribent / selbs bezeuget) so will ich den Carlostadium hiemit dem 1. Joh. 2.Vuolfio zu einem Aidbruder schencken. Es ist aber an D. Carlstad erfüllet / das Johannes von dergleichen Schwürmern sagt: Sie seind von vns außgegangen / aber sie waren nicht von vns. Denn wa sie von vns gewesen weren / so weren sie ja bey vns gebliben. Vnd sovil sey kurtzlich hieruon vermeldet / wölcher gestalt sich diser Streit von dem heiligen Abentmal Christi erhaben: daß nemlich an demselbigen nicht der Herr Lutherus / sonder der Schwürmer Carlstad vnd sein Anhang / schuldig sey. Darauß abzunemen / wölch ein gifftiger verleumbder / Lügner vnd Lösterer diser Ambrosius Vuolfius sey / der allen vnglimpff / wider sein eigen Gewissen / vnd wider die offenbare Warheit / auff D. Luthern schieben darff. <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0026" n="14"/> ligt / wölche ein newe falsche Lehr herfür bringen / vnd also ein verderblich Fewr in dem Haus Gottes anzünden vnd auffblasen: so werden auch dieselbige jrrige Geister an jenem tag dem Allmächtigen (als die rechte vñ allerschädlichste Mordbrenner) schwäre Rechenschafft geben müssen. 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ligt / wölche ein newe falsche Lehr herfür bringen / vnd also ein verderblich Fewr in dem Haus Gottes anzünden vnd auffblasen: so werden auch dieselbige jrrige Geister an jenem tag dem Allmächtigen (als die rechte vñ allerschädlichste Mordbrenner) schwäre Rechenschafft geben müssen. Hiezwischen aber seind reine getrewe Kirchendiener schuldig / solchem auffgehendem Fewr mit allem ernst vnnd eifer / zuwöhren vnd zubegegnen.
Vnd dieweil je der Carlstad disem Ambrosio Vuolfio so wolgefelt (wie jne dann auch Zwinglius Anno / etc. 24. auff der Cantzel zu Zürich entschuldiget / vnnd in offentlicher Predig für jn gebeten hat / daß man seine Bücher zulesen nicht verbieten solte: inmassen Lauaterus, ein Zwinglischer Scribent / selbs bezeuget) so will ich den Carlostadium hiemit dem Vuolfio zu einem Aidbruder schencken. Es ist aber an D. Carlstad erfüllet / das Johannes von dergleichen Schwürmern sagt: Sie seind von vns außgegangen / aber sie waren nicht von vns. Denn wa sie von vns gewesen weren / so weren sie ja bey vns gebliben.
Lanaterus in Historia sua fol. 2. fac. 2.
1. Joh. 2. Vnd sovil sey kurtzlich hieruon vermeldet / wölcher gestalt sich diser Streit von dem heiligen Abentmal Christi erhaben: daß nemlich an demselbigen nicht der Herr Lutherus / sonder der Schwürmer Carlstad vnd sein Anhang / schuldig sey. Darauß abzunemen / wölch ein gifftiger verleumbder / Lügner vnd Lösterer diser Ambrosius Vuolfius sey / der allen vnglimpff / wider sein eigen Gewissen / vnd wider die offenbare Warheit / auff D. Luthern schieben darff.
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Zitationshilfe: | Magirus, Johannes: Gründliche Widerlegung des unwahrhaftigen zwinglischen Buches, welches Magister Ambrosius Wolf unter dem Titel (Historie der Augsburger Konfession) in öffentlichem Druck ausgehen lassen. Tübingen, 1580, S. 14. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/magirus_widerlegung_1580/26>, abgerufen am 25.07.2024. |