Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Magirus, Johannes: Gründliche Widerlegung des unwahrhaftigen zwinglischen Buches, welches Magister Ambrosius Wolf unter dem Titel (Historie der Augsburger Konfession) in öffentlichem Druck ausgehen lassen. Tübingen, 1580.

Bild:
<< vorherige Seite

sey Anno / etc. 30. allzu Päbstisch gestelt gewesen: Darumb es die notturfft erfordert habe / daß er hernach geendert vnd verbessert worden.

Vnd wendet Wolfius für / daß die Chur / Fürsten vnnd Theologi, vmb dieselbige zeit solches gemerckt / vnd jnen derhalben die Confession der vier Stett (welche sich doch Anno / etc. 30. von den andern Euangelischen Ständen in diesem Articul abgesöndert) wolgefallen lassen. Darauff seien allerley Handlungen / so wol in politischen / als Religionssachen / erfolget: Wölche von den Chur / Fürsten vnd Theologen dahin gemeint vnd gerichtet worden seien / das die Zwinglische Lehr nicht solte mehr verdambt oder verworffen werden / sondern bey den Euangelischen Ständen fürohin platz haben möchte.

Er vndersteht sich auch zubeweisen / das auß jetzerzelter vrsach die Ständ der Augspurgischen Confession für ein vnuermeidenliche notturfft gehalten / daß ermelte Confession in diesem Articul geendert wurde. Derwegen sey nunmehr die geenderte Augspur gische Confession allein die rechte / wölche im Römischen Reich statt haben solle: vnd auff wölche auch der Religionsfriden gegründet sey.

Er darff auch fürgeben / das Lutherus selbs / desgleichen auch Brentius / etwa seien der Zwinglischen meinung zugethon gewesen: vnd haben sich hernach allein aus lauter neid / haß vnd hoffart / wider die Zwinglianer gelegt.

Vnd dieweil er die Leut bereden will / als ob ein rechter bestendiger Frid vnd Einigkeit zwischen Luthero vnd den Schweitzerischen Euangelischen Stet -

sey Anno / etc. 30. allzu Päbstisch gestelt gewesen: Darumb es die notturfft erfordert habe / daß er hernach geendert vnd verbessert worden.

Vnd wendet Wolfius für / daß die Chur / Fürsten vnnd Theologi, vmb dieselbige zeit solches gemerckt / vnd jnen derhalben die Confession der vier Stett (welche sich doch Anno / etc. 30. von den andern Euangelischen Ständen in diesem Articul abgesöndert) wolgefallẽ lassen. Darauff seien allerley Handlungen / so wol in politischen / als Religionssachen / erfolget: Wölche von den Chur / Fürsten vnd Theologen dahin gemeint vnd gerichtet worden seien / das die Zwinglische Lehr nicht solte mehr verdambt oder verworffen werden / sondern bey den Euangelischen Ständen fürohin platz haben möchte.

Er vndersteht sich auch zubeweisen / das auß jetzerzelter vrsach die Ständ der Augspurgischen Confession für ein vnuermeidenliche notturfft gehalten / daß ermelte Confession in diesem Articul geendert wurde. Derwegen sey nunmehr die geenderte Augspur gische Confession allein die rechte / wölche im Römischen Reich statt haben solle: vnd auff wölche auch der Religionsfriden gegründet sey.

Er darff auch fürgeben / das Lutherus selbs / desgleichen auch Brentius / etwa seien der Zwinglischen meinung zugethon gewesen: vnd haben sich hernach allein aus lauter neid / haß vnd hoffart / wider die Zwinglianer gelegt.

Vnd dieweil er die Leut bereden will / als ob ein rechter bestendiger Frid vnd Einigkeit zwischen Luthero vñ den Schweitzerischen Euangelischen Stet -

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0015" n="3"/>
sey Anno / etc. 30.                      allzu Päbstisch gestelt gewesen: Darumb es die notturfft erfordert habe / daß er                      hernach geendert vnd verbessert worden.</p>
        <p>Vnd wendet Wolfius für / daß die Chur / Fürsten vnnd Theologi, vmb dieselbige                      zeit solches gemerckt / vnd jnen derhalben die Confession der vier Stett (welche                      sich doch Anno / etc. 30. von den andern Euangelischen Ständen in diesem Articul                      abgesöndert) wolgefalle&#x0303; lassen. Darauff seien allerley Handlungen                      / so wol in politischen / als Religionssachen / erfolget: Wölche von den Chur /                      Fürsten vnd Theologen dahin gemeint vnd gerichtet worden seien / das die                      Zwinglische Lehr nicht solte mehr verdambt oder verworffen werden / sondern bey                      den Euangelischen Ständen fürohin platz haben möchte.</p>
        <p>Er vndersteht sich auch zubeweisen / das auß jetzerzelter vrsach die Ständ der                      Augspurgischen Confession für ein vnuermeidenliche notturfft gehalten / daß                      ermelte Confession in diesem Articul geendert wurde. Derwegen sey nunmehr die                      geenderte Augspur gische Confession allein die rechte / wölche im Römischen                      Reich statt haben solle: vnd auff wölche auch der Religionsfriden gegründet                      sey.</p>
        <p>Er darff auch fürgeben / das Lutherus selbs / desgleichen auch Brentius / etwa                      seien der Zwinglischen meinung zugethon gewesen: vnd haben sich hernach allein                      aus lauter neid / haß vnd hoffart / wider die Zwinglianer gelegt.</p>
        <p>Vnd dieweil er die Leut bereden will / als ob ein rechter bestendiger Frid vnd                      Einigkeit zwischen Luthero vn&#x0303; den Schweitzerischen Euangelischen                          Stet -
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[3/0015] sey Anno / etc. 30. allzu Päbstisch gestelt gewesen: Darumb es die notturfft erfordert habe / daß er hernach geendert vnd verbessert worden. Vnd wendet Wolfius für / daß die Chur / Fürsten vnnd Theologi, vmb dieselbige zeit solches gemerckt / vnd jnen derhalben die Confession der vier Stett (welche sich doch Anno / etc. 30. von den andern Euangelischen Ständen in diesem Articul abgesöndert) wolgefallẽ lassen. Darauff seien allerley Handlungen / so wol in politischen / als Religionssachen / erfolget: Wölche von den Chur / Fürsten vnd Theologen dahin gemeint vnd gerichtet worden seien / das die Zwinglische Lehr nicht solte mehr verdambt oder verworffen werden / sondern bey den Euangelischen Ständen fürohin platz haben möchte. Er vndersteht sich auch zubeweisen / das auß jetzerzelter vrsach die Ständ der Augspurgischen Confession für ein vnuermeidenliche notturfft gehalten / daß ermelte Confession in diesem Articul geendert wurde. Derwegen sey nunmehr die geenderte Augspur gische Confession allein die rechte / wölche im Römischen Reich statt haben solle: vnd auff wölche auch der Religionsfriden gegründet sey. Er darff auch fürgeben / das Lutherus selbs / desgleichen auch Brentius / etwa seien der Zwinglischen meinung zugethon gewesen: vnd haben sich hernach allein aus lauter neid / haß vnd hoffart / wider die Zwinglianer gelegt. Vnd dieweil er die Leut bereden will / als ob ein rechter bestendiger Frid vnd Einigkeit zwischen Luthero vñ den Schweitzerischen Euangelischen Stet -

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/magirus_widerlegung_1580
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/magirus_widerlegung_1580/15
Zitationshilfe: Magirus, Johannes: Gründliche Widerlegung des unwahrhaftigen zwinglischen Buches, welches Magister Ambrosius Wolf unter dem Titel (Historie der Augsburger Konfession) in öffentlichem Druck ausgehen lassen. Tübingen, 1580, S. 3. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/magirus_widerlegung_1580/15>, abgerufen am 24.11.2024.