Magirus, Johannes: Gründliche Widerlegung des unwahrhaftigen zwinglischen Buches, welches Magister Ambrosius Wolf unter dem Titel (Historie der Augsburger Konfession) in öffentlichem Druck ausgehen lassen. Tübingen, 1580.chen eins werden vnnd bleiben: Biß daß Gott weitter schicke nach seinem willen. Hat aber nicht D. Luther hierinn behutsam gnug gehandelt / da er sich rund vernemen laßt / wie er der Waldenser Bekantnus versteh / nemlich / daß sie ein warhafftige gegenwertigkeit des Leibs vnnd Bluts Christi im heiligen Abentmal glauben vnd bekennen: vnnd bedingt sich darzu außtruckenlich / daß er jhr weise zureden nicht wisse anzunemen: mit wölchen worten sich D. Luther sonderlich verwahrn wöllen / darmit er nicht bey jemands in den verdacht käme / als ob er anderst vom heiligen Abentmal hielte / dann er zuuor in seinen Streitschrifften wider die Zwinglianer gelehrt hatte? Noch mag es den frommen Luther nicht helffen: diser Calumniator Vuolfius will jne vber alle protestationes dannoch Zwinglisch machen. Daß auch Lutherus / ehe dann Carolstadius nie angefangen wider jne zulehrn oder zuschreiben / den Zwinglischen Geist allbereit gespürt / vnd zeitlich gnug vor demselbigen gewarnet / vnd also je vnd allwegen dem Sacramentschwarm feind gewesen / auch ehe dann Carolstadius darmit in der Kirchen Gottes angefangen zupoldern: ist hierauß klärlich zusehen / Tom. 2. Ien. Germ. fol. 212.daß D. Luther in dem Büchlin vom anbetten des Sacraments anno 23. wider die Sacramentschwörmerey also geschriben. Auffs erst seind etliche gewesen / die es darfür gehalten haben / es sey schlecht Brot vnd Wein im Sacrament / wie sonst die Leut Brot essen vnd Wein trincken: vnd haben nicht mehr dar - chen eins werden vnnd bleiben: Biß daß Gott weitter schicke nach seinem willen. Hat aber nicht D. Luther hierinn behutsam gnug gehandelt / da er sich rund vernemen laßt / wie er der Waldenser Bekantnus versteh / nemlich / daß sie ein warhafftige gegenwertigkeit des Leibs vnnd Bluts Christi im heiligen Abentmal glauben vnd bekennen: vnnd bedingt sich darzu außtruckenlich / daß er jhr weise zureden nicht wisse anzunemen: mit wölchen worten sich D. Luther sonderlich verwahrn wöllen / darmit er nicht bey jemands in den verdacht käme / als ob er anderst vom heiligen Abentmal hielte / dann er zuuor in seinen Streitschrifften wider die Zwinglianer gelehrt hatte? Noch mag es den frommen Luther nicht helffen: diser Calumniator Vuolfius will jne vber alle protestationes dannoch Zwinglisch machen. Daß auch Lutherus / ehe dann Carolstadius nie angefangen wider jne zulehrn oder zuschreiben / den Zwinglischen Geist allbereit gespürt / vñ zeitlich gnug vor demselbigen gewarnet / vnd also je vnd allwegen dem Sacramentschwarm feind gewesen / auch ehe dann Carolstadius darmit in der Kirchen Gottes angefangen zupoldern: ist hierauß klärlich zusehen / Tom. 2. Ien. Germ. fol. 212.daß D. Luther in dem Büchlin vom anbetten des Sacraments anno 23. wider die Sacramentschwörmerey also geschriben. Auffs erst seind etliche gewesen / die es darfür gehalten haben / es sey schlecht Brot vnd Wein im Sacrament / wie sonst die Leut Brot essen vnd Wein trincken: vnd haben nicht mehr dar - <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0126" n="114"/> chen eins werden vnnd bleiben: Biß daß Gott weitter schicke nach seinem willen.</p> <p>Hat aber nicht D. Luther hierinn behutsam gnug gehandelt / da er sich rund vernemen laßt / wie er der Waldenser Bekantnus versteh / nemlich / daß sie ein warhafftige gegenwertigkeit des Leibs vnnd Bluts Christi im heiligen Abentmal glauben vnd bekennen: vnnd bedingt sich darzu außtruckenlich / daß er jhr weise zureden nicht wisse anzunemen: mit wölchen worten sich D. Luther sonderlich verwahrn wöllen / darmit er nicht bey jemands in den verdacht käme / als ob er anderst vom heiligen Abentmal hielte / dann er zuuor in seinen Streitschrifften wider die Zwinglianer gelehrt hatte? Noch mag es den frommen Luther nicht helffen: diser Calumniator Vuolfius will jne vber alle protestationes dannoch Zwinglisch machen.</p> <p>Daß auch Lutherus / ehe dann Carolstadius nie angefangen wider jne zulehrn oder zuschreiben / den Zwinglischen Geist allbereit gespürt / vñ zeitlich gnug vor demselbigen gewarnet / vnd also je vnd allwegen dem Sacramentschwarm feind gewesen / auch ehe dann Carolstadius darmit in der Kirchen Gottes angefangen zupoldern: ist hierauß klärlich zusehen / <note place="left"><hi rendition="#i">Tom.</hi> 2. <hi rendition="#i">Ien. Germ. fol.</hi> 212.</note>daß D. Luther in dem Büchlin vom anbetten des Sacraments anno 23. wider die Sacramentschwörmerey also geschriben. Auffs erst seind etliche gewesen / die es darfür gehalten haben / es sey schlecht Brot vnd Wein im Sacrament / wie sonst die Leut Brot essen vnd Wein trincken: vnd haben nicht mehr dar - </p> </div> </body> </text> </TEI> [114/0126]
chen eins werden vnnd bleiben: Biß daß Gott weitter schicke nach seinem willen.
Hat aber nicht D. Luther hierinn behutsam gnug gehandelt / da er sich rund vernemen laßt / wie er der Waldenser Bekantnus versteh / nemlich / daß sie ein warhafftige gegenwertigkeit des Leibs vnnd Bluts Christi im heiligen Abentmal glauben vnd bekennen: vnnd bedingt sich darzu außtruckenlich / daß er jhr weise zureden nicht wisse anzunemen: mit wölchen worten sich D. Luther sonderlich verwahrn wöllen / darmit er nicht bey jemands in den verdacht käme / als ob er anderst vom heiligen Abentmal hielte / dann er zuuor in seinen Streitschrifften wider die Zwinglianer gelehrt hatte? Noch mag es den frommen Luther nicht helffen: diser Calumniator Vuolfius will jne vber alle protestationes dannoch Zwinglisch machen.
Daß auch Lutherus / ehe dann Carolstadius nie angefangen wider jne zulehrn oder zuschreiben / den Zwinglischen Geist allbereit gespürt / vñ zeitlich gnug vor demselbigen gewarnet / vnd also je vnd allwegen dem Sacramentschwarm feind gewesen / auch ehe dann Carolstadius darmit in der Kirchen Gottes angefangen zupoldern: ist hierauß klärlich zusehen / daß D. Luther in dem Büchlin vom anbetten des Sacraments anno 23. wider die Sacramentschwörmerey also geschriben. Auffs erst seind etliche gewesen / die es darfür gehalten haben / es sey schlecht Brot vnd Wein im Sacrament / wie sonst die Leut Brot essen vnd Wein trincken: vnd haben nicht mehr dar -
Tom. 2. Ien. Germ. fol. 212.
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Zitationshilfe: | Magirus, Johannes: Gründliche Widerlegung des unwahrhaftigen zwinglischen Buches, welches Magister Ambrosius Wolf unter dem Titel (Historie der Augsburger Konfession) in öffentlichem Druck ausgehen lassen. Tübingen, 1580, S. 114. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/magirus_widerlegung_1580/126>, abgerufen am 16.02.2025. |