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Magirus, Johannes: Gründliche Widerlegung des unwahrhaftigen zwinglischen Buches, welches Magister Ambrosius Wolf unter dem Titel (Historie der Augsburger Konfession) in öffentlichem Druck ausgehen lassen. Tübingen, 1580.

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FIVS. Fürs ander / ein Geistliche vnnd innerliche bedeuttung im Geist des Menschen / als da ist die ware Gemeinschafft des Leibs vnd Bluts Christi. LVTHERVS. Das dritte / der Glaub der selben beiden: wie dann in eim jetlichen Sacrament / dise drey Stück sein müssen. Das Sacrament muß eusserlich vnnd sichtbarlich sein / in einer leiblichen Form oder Gestalt. Die bedeuttung muß jnnerlich vnnd geistlich sein / in dem Geist des Menschen / der Glaub muß die beide zusamen zu nutz vnnd in den Brauch bringen. VVOLFIVS. Fürs drit / den Glauben des Sacraments / wölcher die obstehende zwey ding / das eusserliche sichtbarliche zeichen / vnd die geistliche bedeuttung / zu nutz vnnd im gebrauch des Sacraments zusamen füge vnd bringe / etc.

Christlicher lieber Leser / wann einer in Burgerlichen Sachen einem Biderman seine reden also erzelte (wie allhie Vuolfius dem Luthero seine Wort verstümmelt / versetzt / vnnd noch mehr Wort hinzuthut) vnnd vber das alles jm seine Wort auch in ein frembden vnnd widerwertige verstand zöge: würde man jn auch für ein erbarn Man halten? Vnd / wann man alle allegationes, die Vuolfius in seinem langen Buch hat / also solte examinirn / vnnd gegen denen Schrifften halten / darauß er sie gezogen hat / wie meinstu wol / das er bestehn würde?

Aber es muß den Luther nicht helffen / daß er gleich anfangs / vnd in den ersten worten / das heilig Sacrament des Altars / nennet ein Sacrament des heiligen waren Leichnams Christi / Sonder dieweil er das Sacrament ein Zeichen nennet / so muß er

FIVS. Fürs ander / ein Geistliche vnnd innerliche bedeuttung im Geist des Menschen / als da ist die ware Gemeinschafft des Leibs vnd Bluts Christi. LVTHERVS. Das dritte / der Glaub der selben beiden: wie dann in eim jetlichẽ Sacrament / dise drey Stück sein müssen. Das Sacrament muß eusserlich vnnd sichtbarlich sein / in einer leiblichen Form oder Gestalt. Die bedeuttung muß jnnerlich vnnd geistlich sein / in dem Geist des Menschen / der Glaub muß die beide zusamen zu nutz vnnd in den Brauch bringen. VVOLFIVS. Fürs drit / den Glauben des Sacraments / wölcher die obstehende zwey ding / das eusserliche sichtbarliche zeichen / vnd die geistliche bedeuttung / zu nutz vnnd im gebrauch des Sacraments zusamen füge vnd bringe / etc.

Christlicher lieber Leser / wann einer in Burgerlichen Sachen einem Biderman seine reden also erzelte (wie allhie Vuolfius dem Luthero seine Wort verstümmelt / versetzt / vnnd noch mehr Wort hinzuthut) vnnd vber das alles jm seine Wort auch in ein frembden vnnd widerwertige verstand zöge: würde man jn auch für ein erbarn Man halten? Vñ / wann man alle allegationes, die Vuolfius in seinem langen Buch hat / also solte examinirn / vnnd gegen denen Schrifften halten / darauß er sie gezogen hat / wie meinstu wol / das er bestehn würde?

Aber es muß den Luther nicht helffen / daß er gleich anfangs / vnd in den ersten worten / das heilig Sacrament des Altars / nennet ein Sacrament des heiligen waren Leichnams Christi / Sonder dieweil er das Sacrament ein Zeichen nennet / so muß er

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[107/0119] FIVS. Fürs ander / ein Geistliche vnnd innerliche bedeuttung im Geist des Menschen / als da ist die ware Gemeinschafft des Leibs vnd Bluts Christi. LVTHERVS. Das dritte / der Glaub der selben beiden: wie dann in eim jetlichẽ Sacrament / dise drey Stück sein müssen. Das Sacrament muß eusserlich vnnd sichtbarlich sein / in einer leiblichen Form oder Gestalt. Die bedeuttung muß jnnerlich vnnd geistlich sein / in dem Geist des Menschen / der Glaub muß die beide zusamen zu nutz vnnd in den Brauch bringen. VVOLFIVS. Fürs drit / den Glauben des Sacraments / wölcher die obstehende zwey ding / das eusserliche sichtbarliche zeichen / vnd die geistliche bedeuttung / zu nutz vnnd im gebrauch des Sacraments zusamen füge vnd bringe / etc. Christlicher lieber Leser / wann einer in Burgerlichen Sachen einem Biderman seine reden also erzelte (wie allhie Vuolfius dem Luthero seine Wort verstümmelt / versetzt / vnnd noch mehr Wort hinzuthut) vnnd vber das alles jm seine Wort auch in ein frembden vnnd widerwertige verstand zöge: würde man jn auch für ein erbarn Man halten? Vñ / wann man alle allegationes, die Vuolfius in seinem langen Buch hat / also solte examinirn / vnnd gegen denen Schrifften halten / darauß er sie gezogen hat / wie meinstu wol / das er bestehn würde? Aber es muß den Luther nicht helffen / daß er gleich anfangs / vnd in den ersten worten / das heilig Sacrament des Altars / nennet ein Sacrament des heiligen waren Leichnams Christi / Sonder dieweil er das Sacrament ein Zeichen nennet / so muß er

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Zitationshilfe: Magirus, Johannes: Gründliche Widerlegung des unwahrhaftigen zwinglischen Buches, welches Magister Ambrosius Wolf unter dem Titel (Historie der Augsburger Konfession) in öffentlichem Druck ausgehen lassen. Tübingen, 1580, S. 107. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/magirus_widerlegung_1580/119>, abgerufen am 22.11.2024.