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Magirus, Johannes: Gründliche Widerlegung des unwahrhaftigen zwinglischen Buches, welches Magister Ambrosius Wolf unter dem Titel (Historie der Augsburger Konfession) in öffentlichem Druck ausgehen lassen. Tübingen, 1580.

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gossen haben. Vnd haben sich die abgeschafften Zwinglische Theologen mehrertheils an die end vnd ort gethon / da der Zwinglische Irthumb raum vnd platz hat: alda sie auch liebe vnd angeneme Gäst gewesen. Darumb müßte vns Vuolfius frömmere Zeugen darstellen / wann er beweisen wölte / daß auch die geenderte Augspurgische Confession in Zwinglischem Verstand / von den Christlichen Chur / Fürsten / Ständen vnd Theologen / were angenommen vnd gemeinet worden.

Es will Vuolfius auch mit der Straßbur gischen gar kurtzen Confession / wölche Anno 48. alda gestelt / beweisen / daß der recht Verstand der Augspurgischen Confession Zwinglisch sey. Vnd vermeint / er hab groß ding erfochten / da er anzeigt / daß der Herr D. Marbachius selbige Confession auch vnderschriben habe. Nun ist nicht ohn / selbige Confession hette wol können etwas lautterer / vnd wider den Zwinglischen Irrthumb außführlicher gestelt werden: Jedoch wann man sie nach dem Buchstaben einfältig annimpt / so würdt in derselbigen die ware gegenwertigkeit des Leibs vnnd Bluts Christi im heiligen Abentmal bekennet / mit disen worten: Daß wir (sprechen Ambr. Vuolff. sie) alhie mit dem heiligen Bischoff vnd MärtererPag. 147. Irenaeo zwey ding im Sacrament des Nachtmals bekennen / ein Irdisch / als Brot vnnd Wein / wölche in jrer Substantz vnd Natur / wie der Gottselige Bapst Gelasius recht lehret / vnuer wandelt bleiben: vnd ein Himlisch / nemlich den waren Leib vnd

gossen haben. Vnd habẽ sich die abgeschafften Zwinglische Theologen mehrertheils an die end vnd ort gethon / da der Zwinglische Irthumb raum vnd platz hat: alda sie auch liebe vnd angeneme Gäst gewesen. Darumb müßte vns Vuolfius fröm̃ere Zeugen darstellen / wann er beweisen wölte / daß auch die geenderte Augspurgische Confession in Zwinglischem Verstand / von den Christlichen Chur / Fürsten / Ständen vnd Theologen / were angenommen vnd gemeinet worden.

Es will Vuolfius auch mit der Straßbur gischen gar kurtzẽ Confession / wölche Anno 48. alda gestelt / beweisen / daß der recht Verstand der Augspurgischen Confession Zwinglisch sey. Vnd vermeint / er hab groß ding erfochten / da er anzeigt / daß der Herr D. Marbachius selbige Confession auch vnderschriben habe. Nun ist nicht ohn / selbige Confession hette wol können etwas lautterer / vnd wider den Zwinglischen Irrthumb außführlicher gestelt werden: Jedoch wann man sie nach dem Buchstaben einfältig annimpt / so würdt in derselbigen die ware gegenwertigkeit des Leibs vnnd Bluts Christi im heiligen Abentmal bekennet / mit disen worten: Daß wir (sprechen Ambr. Vuolff. sie) alhie mit dem heiligen Bischoff vnd MärtererPag. 147. Irenaeo zwey ding im Sacrament des Nachtmals bekennen / ein Irdisch / als Brot vnnd Wein / wölche in jrer Substantz vnd Natur / wie der Gottselige Bapst Gelasius recht lehret / vnuer wandelt bleiben: vnd ein Himlisch / nemlich den waren Leib vnd

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[95/0107] gossen haben. Vnd habẽ sich die abgeschafften Zwinglische Theologen mehrertheils an die end vnd ort gethon / da der Zwinglische Irthumb raum vnd platz hat: alda sie auch liebe vnd angeneme Gäst gewesen. Darumb müßte vns Vuolfius fröm̃ere Zeugen darstellen / wann er beweisen wölte / daß auch die geenderte Augspurgische Confession in Zwinglischem Verstand / von den Christlichen Chur / Fürsten / Ständen vnd Theologen / were angenommen vnd gemeinet worden. Es will Vuolfius auch mit der Straßbur gischen gar kurtzẽ Confession / wölche Anno 48. alda gestelt / beweisen / daß der recht Verstand der Augspurgischen Confession Zwinglisch sey. Vnd vermeint / er hab groß ding erfochten / da er anzeigt / daß der Herr D. Marbachius selbige Confession auch vnderschriben habe. Nun ist nicht ohn / selbige Confession hette wol können etwas lautterer / vnd wider den Zwinglischen Irrthumb außführlicher gestelt werden: Jedoch wann man sie nach dem Buchstaben einfältig annimpt / so würdt in derselbigen die ware gegenwertigkeit des Leibs vnnd Bluts Christi im heiligen Abentmal bekennet / mit disen worten: Daß wir (sprechen sie) alhie mit dem heiligen Bischoff vnd Märterer Irenaeo zwey ding im Sacrament des Nachtmals bekennen / ein Irdisch / als Brot vnnd Wein / wölche in jrer Substantz vnd Natur / wie der Gottselige Bapst Gelasius recht lehret / vnuer wandelt bleiben: vnd ein Himlisch / nemlich den waren Leib vnd Ambr. Vuolff. Pag. 147.

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Zitationshilfe: Magirus, Johannes: Gründliche Widerlegung des unwahrhaftigen zwinglischen Buches, welches Magister Ambrosius Wolf unter dem Titel (Historie der Augsburger Konfession) in öffentlichem Druck ausgehen lassen. Tübingen, 1580, S. 95. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/magirus_widerlegung_1580/107>, abgerufen am 22.11.2024.