Magirus, Johannes: Christliche und getreue Warnung vor dem falschen calvinischen Wegweiser Georg Hanfelds. Tübingen, 1592.ES seind aber fürnemlich drey Puncten / so dises Büchlin verdächtig machen. Erstlich / daß er vnder dem Namen des einen Colloquenten / nemlich Martini / (welcher die Lutherischen vnd jhr Bekanntnus handhaben soll) zum grösten theil nicht die reine Lehr vnserer Kirchen / sonder jhr / der Caluinisten / eigen / vnd mit vngrund vns zugemessen Gedicht / von einer raumlichen Allenthalbenheit vnd Außdehnung des Leibs Christi / auch raumlicher Einschliessung desselbigen im Brot vnd Wein des Sacraments / fürbringt: Vnd was Hanfeld also selbst auff vns erdichtet / selbigs hernach / als ob es vnser Lehr vnd Bekanntnus were / widerlegt. Zum andern / ob wol Martinus / des Hanfelds gedingter Lutheraner / vnser Lehr ettwa setzt vnd vertheidigt / thut ers doch so kindisch vnd schlecht / daß jhn der ander Colloquent / genannt Christophorus / der Caluinischen Part Patronus, nach allem seinem willen fangen / vnd daß schwartz weiß sey / bereden kan. Das ist ja ein herrliche Ritterliche That: Gleich als wann ein rhumrähtiger Thraso einen Schefenbutzen machte / vnd geb demselbigen ein Namen eines trefflichen Helden / Hernach griffe er den armen Schefenbutzen an mit hawen vnnd stechen / vnd wann er jhne zu Boden gerichtet / er als dann herumb sprenge / vnnd sich rhümbte / er hette ein gewaltigen Helden erlegt vnd hingerichtet. In massen die Jesuiter vor wenig Jaren ein Bildnus Lutheri gemacht / dieselbige (als ein Ketzer) offentlich fürgestelt / verdampt / vnd hernach verbrennt haben. Da aber Doctor Luther noch lebete / vnd jhnen vnder Augen gestelt wurde / mit jhnen zu disputiern / dörfften sie jhne gewißlich nicht durch ein Zaun ansehen. Zum dritten / setzt Hanfeld von den vnsern vil / das sie sollen geredt vnd geschriben haben: meldet aber den mehrern theil weder Person noch zeit / ort / buch oder blat / damit nicht ettwan der Christliche Leser in der vnsern Büchern nachsuchen / vnd wie vnuerschämpt Hanfeld jhnen vngereimbte meinungen auffdichte / oder die wort verkehre / warnemen möge. WAs die Tractation betrifft / nemlich / was in disem Büchlin gehandelt würdt / zeigt gleichwol der Titel an / es sey vom heiligen Abendmal: Der Anfang aber vnd Beschluß ist von der Person Christi / vnd sonderlich von der Maiestet Christi des Menschen Sohns. Will also Hanseld dise zwey Stuck beweisen 1. Daß wir in vnsern Kirchen ein solche Lehr von der Person vnnd beiden ES seind aber fürnemlich drey Puncten / so dises Büchlin verdächtig machen. Erstlich / daß er vnder dem Namen des einen Colloquenten / nemlich Martini / (welcher die Lutherischen vnd jhr Bekanntnus handhaben soll) zum grösten theil nicht die reine Lehr vnserer Kirchen / sonder jhr / der Caluinisten / eigen / vnd mit vngrund vns zugemessen Gedicht / von einer raumlichen Allenthalbenheit vnd Außdehnung des Leibs Christi / auch raumlicher Einschliessung desselbigen im Brot vnd Wein des Sacraments / fürbringt: Vnd was Hanfeld also selbst auff vns erdichtet / selbigs hernach / als ob es vnser Lehr vnd Bekanntnus were / widerlegt. Zum andern / ob wol Martinus / des Hanfelds gedingter Lutheraner / vnser Lehr ettwa setzt vnd vertheidigt / thut ers doch so kindisch vnd schlecht / daß jhn der ander Colloquent / genannt Christophorus / der Caluinischẽ Part Patronus, nach allem seinem willen fangen / vnd daß schwartz weiß sey / bereden kan. Das ist ja ein herrliche Ritterliche That: Gleich als wann ein rhumrähtiger Thraso einen Schefenbutzen machte / vnd geb demselbigen ein Namen eines trefflichen Helden / Hernach griffe er den armen Schefenbutzen an mit hawen vnnd stechen / vnd wann er jhne zu Boden gerichtet / er als dann herumb sprenge / vnnd sich rhümbte / er hette ein gewaltigen Helden erlegt vnd hingerichtet. In massen die Jesuiter vor wenig Jaren ein Bildnus Lutheri gemacht / dieselbige (als ein Ketzer) offentlich fürgestelt / verdampt / vnd hernach verbrennt haben. Da aber Doctor Luther noch lebete / vnd jhnen vnder Augen gestelt wurde / mit jhnen zu disputiern / dörfften sie jhne gewißlich nicht durch ein Zaun ansehen. Zum dritten / setzt Hanfeld von den vnsern vil / das sie sollen geredt vnd geschriben haben: meldet aber den mehrern theil weder Person noch zeit / ort / buch oder blat / damit nicht ettwan der Christliche Leser in der vnsern Büchern nachsuchen / vnd wie vnuerschämpt Hanfeld jhnen vngereimbte meinungen auffdichte / oder die wort verkehre / warnemen möge. WAs die Tractation betrifft / nemlich / was in disem Büchlin gehandelt würdt / zeigt gleichwol der Titel an / es sey vom heiligen Abendmal: Der Anfang aber vnd Beschluß ist von der Person Christi / vnd sonderlich von der Maiestet Christi des Menschen Sohns. Will also Hanseld dise zwey Stuck beweisen 1. Daß wir in vnsern Kirchen ein solche Lehr von der Person vnnd beiden <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0004" n="2"/> <p>ES seind aber fürnemlich drey Puncten / so dises Büchlin verdächtig machen. Erstlich / daß er vnder dem Namen des einen Colloquenten / nemlich Martini / (welcher die Lutherischen vnd jhr Bekanntnus handhaben soll) zum grösten theil nicht die reine Lehr vnserer Kirchen / sonder jhr / der Caluinisten / eigen / vnd mit vngrund vns zugemessen Gedicht / von einer raumlichen Allenthalbenheit vnd Außdehnung des Leibs Christi / auch raumlicher Einschliessung desselbigen im Brot vnd Wein des Sacraments / fürbringt: Vnd was Hanfeld also selbst auff vns erdichtet / selbigs hernach / als ob es vnser Lehr vnd Bekanntnus were / widerlegt. Zum andern / ob wol Martinus / des Hanfelds gedingter Lutheraner / vnser Lehr ettwa setzt vnd vertheidigt / thut ers doch so kindisch vnd schlecht / daß jhn der ander Colloquent / genannt Christophorus / der Caluinischẽ Part Patronus, nach allem seinem willen fangen / vnd daß schwartz weiß sey / bereden kan. Das ist ja ein herrliche Ritterliche That: Gleich als wann ein rhumrähtiger Thraso einen Schefenbutzen machte / vnd geb demselbigen ein Namen eines trefflichen Helden / Hernach griffe er den armen Schefenbutzen an mit hawen vnnd stechen / vnd wann er jhne zu Boden gerichtet / er als dann herumb sprenge / vnnd sich rhümbte / er hette ein gewaltigen Helden erlegt vnd hingerichtet. In massen die Jesuiter vor wenig Jaren ein Bildnus Lutheri gemacht / dieselbige (als ein Ketzer) offentlich fürgestelt / verdampt / vnd hernach verbrennt haben. Da aber Doctor Luther noch lebete / vnd jhnen vnder Augen gestelt wurde / mit jhnen zu disputiern / dörfften sie jhne gewißlich nicht durch ein Zaun ansehen. Zum dritten / setzt Hanfeld von den vnsern vil / das sie sollen geredt vnd geschriben haben: meldet aber den mehrern theil weder Person noch zeit / ort / buch oder blat / damit nicht ettwan der Christliche Leser in der vnsern Büchern nachsuchen / vnd wie vnuerschämpt Hanfeld jhnen vngereimbte meinungen auffdichte / oder die wort verkehre / warnemen möge.</p> <p>WAs die Tractation betrifft / nemlich / was in disem Büchlin gehandelt würdt / zeigt gleichwol der Titel an / es sey vom heiligen Abendmal: Der Anfang aber vnd Beschluß ist von der Person Christi / vnd sonderlich von der Maiestet Christi des Menschen Sohns. Will also Hanseld dise zwey Stuck beweisen 1. Daß wir in vnsern Kirchen ein solche Lehr von der Person vnnd beiden </p> </div> </body> </text> </TEI> [2/0004]
ES seind aber fürnemlich drey Puncten / so dises Büchlin verdächtig machen. Erstlich / daß er vnder dem Namen des einen Colloquenten / nemlich Martini / (welcher die Lutherischen vnd jhr Bekanntnus handhaben soll) zum grösten theil nicht die reine Lehr vnserer Kirchen / sonder jhr / der Caluinisten / eigen / vnd mit vngrund vns zugemessen Gedicht / von einer raumlichen Allenthalbenheit vnd Außdehnung des Leibs Christi / auch raumlicher Einschliessung desselbigen im Brot vnd Wein des Sacraments / fürbringt: Vnd was Hanfeld also selbst auff vns erdichtet / selbigs hernach / als ob es vnser Lehr vnd Bekanntnus were / widerlegt. Zum andern / ob wol Martinus / des Hanfelds gedingter Lutheraner / vnser Lehr ettwa setzt vnd vertheidigt / thut ers doch so kindisch vnd schlecht / daß jhn der ander Colloquent / genannt Christophorus / der Caluinischẽ Part Patronus, nach allem seinem willen fangen / vnd daß schwartz weiß sey / bereden kan. Das ist ja ein herrliche Ritterliche That: Gleich als wann ein rhumrähtiger Thraso einen Schefenbutzen machte / vnd geb demselbigen ein Namen eines trefflichen Helden / Hernach griffe er den armen Schefenbutzen an mit hawen vnnd stechen / vnd wann er jhne zu Boden gerichtet / er als dann herumb sprenge / vnnd sich rhümbte / er hette ein gewaltigen Helden erlegt vnd hingerichtet. In massen die Jesuiter vor wenig Jaren ein Bildnus Lutheri gemacht / dieselbige (als ein Ketzer) offentlich fürgestelt / verdampt / vnd hernach verbrennt haben. Da aber Doctor Luther noch lebete / vnd jhnen vnder Augen gestelt wurde / mit jhnen zu disputiern / dörfften sie jhne gewißlich nicht durch ein Zaun ansehen. Zum dritten / setzt Hanfeld von den vnsern vil / das sie sollen geredt vnd geschriben haben: meldet aber den mehrern theil weder Person noch zeit / ort / buch oder blat / damit nicht ettwan der Christliche Leser in der vnsern Büchern nachsuchen / vnd wie vnuerschämpt Hanfeld jhnen vngereimbte meinungen auffdichte / oder die wort verkehre / warnemen möge.
WAs die Tractation betrifft / nemlich / was in disem Büchlin gehandelt würdt / zeigt gleichwol der Titel an / es sey vom heiligen Abendmal: Der Anfang aber vnd Beschluß ist von der Person Christi / vnd sonderlich von der Maiestet Christi des Menschen Sohns. Will also Hanseld dise zwey Stuck beweisen 1. Daß wir in vnsern Kirchen ein solche Lehr von der Person vnnd beiden
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Zitationshilfe: | Magirus, Johannes: Christliche und getreue Warnung vor dem falschen calvinischen Wegweiser Georg Hanfelds. Tübingen, 1592, S. 2. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/magirus_warnung_1592/4>, abgerufen am 16.02.2025. |