Magirus, Johannes: Kurzer und gründlicher Gegenbericht, darinnen wider den falschen Bericht Doktor Marxen zum Lamm zu Heidelberg, erwiesen wird. Tübingen, 1592.des Keisers ist: Daß jhr auch also in dem Geistlichen / was Gottes Ehr / vnnd ewer Seligkeit belanget / vnuerhindert / vnd mit gnädigster Befürderung der hohen Obrigkeit / möget Gott geben / was Gottes ist / vnnd also der zeitlich vnnd ewig Segen Gottes erlangt werde / durch vnsern HERrn vnnd Heiland Jesum Christum / Amen. In dessen vätterlichen vnd gnädigen Schutz hiemit euch allesampt vnnd sonders trewlich befehlend. Datum Stutgart den 11. Februarij / Anno 1592. E. Ehrn. Fürsicht. Weißheiten / Vnd Ewer Dienstwilliger M. Johannes Magirus / Probst zu Stutgart. des Keisers ist: Daß jhr auch also in dem Geistlichen / was Gottes Ehr / vnnd ewer Seligkeit belanget / vnuerhindert / vnd mit gnädigster Befürderung der hohen Obrigkeit / möget Gott geben / was Gottes ist / vnnd also der zeitlich vnnd ewig Segen Gottes erlangt werde / durch vnsern HERrn vnnd Heiland Jesum Christum / Amen. In dessen vätterlichen vnd gnädigen Schutz hiemit euch allesampt vnnd sonders trewlich befehlend. Datum Stutgart den 11. Februarij / Anno 1592. E. Ehrn. Fürsicht. Weißheiten / Vnd Ewer Dienstwilliger M. Johannes Magirus / Probst zu Stutgart. <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0008" n="6"/> des Keisers ist: Daß jhr auch also in dem Geistlichen / was Gottes Ehr / vnnd ewer Seligkeit belanget / vnuerhindert / vnd mit gnädigster Befürderung der hohen Obrigkeit / möget Gott geben / was Gottes ist / vnnd also der zeitlich vnnd ewig Segen Gottes erlangt werde / durch vnsern HERrn vnnd Heiland Jesum Christum / Amen. In dessen vätterlichen vnd gnädigen Schutz hiemit euch allesampt vnnd sonders trewlich befehlend. Datum Stutgart den 11. Februarij / Anno 1592.</p> <p>E. Ehrn. Fürsicht. Weißheiten /</p> <p>Vnd Ewer</p> <p>Dienstwilliger</p> <p>M. Johannes Magirus / Probst zu Stutgart.</p> </div> </body> </text> </TEI> [6/0008]
des Keisers ist: Daß jhr auch also in dem Geistlichen / was Gottes Ehr / vnnd ewer Seligkeit belanget / vnuerhindert / vnd mit gnädigster Befürderung der hohen Obrigkeit / möget Gott geben / was Gottes ist / vnnd also der zeitlich vnnd ewig Segen Gottes erlangt werde / durch vnsern HERrn vnnd Heiland Jesum Christum / Amen. In dessen vätterlichen vnd gnädigen Schutz hiemit euch allesampt vnnd sonders trewlich befehlend. Datum Stutgart den 11. Februarij / Anno 1592.
E. Ehrn. Fürsicht. Weißheiten /
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