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Magirus, Johannes: Notwendige und warhaffte Antwort M. Iohannis Magiri, ... Auff die schmähliche ungegründte Abfertigung, und unbefügte vermeindte Retorsion Doctor Marxen zum Lamm. Tübingen, 1593.

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VNd hat der Christlich Leser hierauß zusehen / daß D. Marxen zum Lamm sein schmähliche Abfertigung wol were vbergebliben: Vnd daß er mit seinem vnzeittigen / vngegründten / wider die reine Lutherische Lehr gerichteten falschen Bericht / mir vnnd andern Christlichen Kirchendienern / zu notwendiger Widerlegung / gnugsame vrsach geben: Auch daß ich durch meinen warhafften Gegenbericht / jhme D. Marxen / gar nicht iniurijert / weil ich tragenden Kirchenampts / vnd Gewissens halber / seine falsche Bezichtigungen mit gutem grund abgeleinet: darumb er auch seiner vermeindten Retorsion gegen mir keines wegs befügt: vnnd endtlich / daß er selbst in seiner Abfertigung / mich / vnd andere reine Lehrer / vnuerschuldter sachen mit höchster vnbilligkeit auffs schändtlichest außmacht / vnd herdurch zeucht: Da jhne sein vermeindter Behelff nicht mag fürtragen / da er schreibt: SiPag. 4[unleserliches Material - 1 Zeichen fehlt]. quid forte ex iusta indignatione mihi prouocato, & multis iniurijs lacessito exciderit, &c. Dann nicht die Lutherische jhne / D. Marxen / prouociert / vnd auffgebracht haben / sonder er mit außsprengung seines falschen Berichts hat die Lutherischen lacessiert / vnd auffgebracht / die hieuor in offentlichen Schrifften nichts mit jm zuthun gehabt. Vnd seind jhme weder wenig noch vil iniuriae / oder Vnbilligkeiten angelegt durch meinen Gegenbericht / sonder dem Kind sein rechter Nam gegeben worden / wie es in so wichtiger Religions vnd Gewissenssach billich sein soll / da man Lugen nicht für Warheit / vnd Irrthumb nicht für heilsame Lehr kan passieren lassen. Darumb er mit keinem grund IVSTAM indignationem / das ist / ein billichen zorn kan fürwenden / vnd sollte er sich seines angezognen Spruchs Tertulliani erinnert haben: Quod ne-

VNd hat der Christlich Leser hierauß zusehen / daß D. Marxen zum Lam̃ sein schmähliche Abfertigung wol were vbergebliben: Vnd daß er mit seinem vnzeittigen / vngegründten / wider die reine Lutherische Lehr gerichteten falschen Bericht / mir vnnd andern Christlichen Kirchendienern / zu notwendiger Widerlegung / gnugsame vrsach geben: Auch daß ich durch meinen warhafften Gegenbericht / jhme D. Marxen / gar nicht iniurijert / weil ich tragenden Kirchenampts / vnd Gewissens halber / seine falsche Bezichtigungen mit gutem grund abgeleinet: darumb er auch seiner vermeindten Retorsion gegen mir keines wegs befügt: vnnd endtlich / daß er selbst in seiner Abfertigung / mich / vnd andere reine Lehrer / vnuerschuldter sachen mit höchster vnbilligkeit auffs schändtlichest außmacht / vnd herdurch zeucht: Da jhne sein vermeindter Behelff nicht mag fürtragen / da er schreibt: SiPag. 4[unleserliches Material – 1 Zeichen fehlt]. quid fortè ex iusta indignatione mihi prouocato, & multis iniurijs lacessito exciderit, &c. Dann nicht die Lutherische jhne / D. Marxen / prouociert / vnd auffgebracht haben / sonder er mit außsprengung seines falschen Berichts hat die Lutherischen lacessiert / vnd auffgebracht / die hieuor in offentlichen Schrifften nichts mit jm zuthun gehabt. Vnd seind jhme weder wenig noch vil iniuriae / oder Vnbilligkeiten angelegt durch meinen Gegenbericht / sonder dem Kind sein rechter Nam gegeben worden / wie es in so wichtiger Religions vnd Gewissenssach billich sein soll / da man Lugen nicht für Warheit / vnd Irrthumb nicht für heilsame Lehr kan passieren lassen. Darumb er mit keinem grund IVSTAM indignationem / das ist / ein billichen zorn kan fürwenden / vnd sollte er sich seines angezognen Spruchs Tertulliani erinnert haben: Quòd ne-

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[45/0047] VNd hat der Christlich Leser hierauß zusehen / daß D. Marxen zum Lam̃ sein schmähliche Abfertigung wol were vbergebliben: Vnd daß er mit seinem vnzeittigen / vngegründten / wider die reine Lutherische Lehr gerichteten falschen Bericht / mir vnnd andern Christlichen Kirchendienern / zu notwendiger Widerlegung / gnugsame vrsach geben: Auch daß ich durch meinen warhafften Gegenbericht / jhme D. Marxen / gar nicht iniurijert / weil ich tragenden Kirchenampts / vnd Gewissens halber / seine falsche Bezichtigungen mit gutem grund abgeleinet: darumb er auch seiner vermeindten Retorsion gegen mir keines wegs befügt: vnnd endtlich / daß er selbst in seiner Abfertigung / mich / vnd andere reine Lehrer / vnuerschuldter sachen mit höchster vnbilligkeit auffs schändtlichest außmacht / vnd herdurch zeucht: Da jhne sein vermeindter Behelff nicht mag fürtragen / da er schreibt: Si quid fortè ex iusta indignatione mihi prouocato, & multis iniurijs lacessito exciderit, &c. Dann nicht die Lutherische jhne / D. Marxen / prouociert / vnd auffgebracht haben / sonder er mit außsprengung seines falschen Berichts hat die Lutherischen lacessiert / vnd auffgebracht / die hieuor in offentlichen Schrifften nichts mit jm zuthun gehabt. Vnd seind jhme weder wenig noch vil iniuriae / oder Vnbilligkeiten angelegt durch meinen Gegenbericht / sonder dem Kind sein rechter Nam gegeben worden / wie es in so wichtiger Religions vnd Gewissenssach billich sein soll / da man Lugen nicht für Warheit / vnd Irrthumb nicht für heilsame Lehr kan passieren lassen. Darumb er mit keinem grund IVSTAM indignationem / das ist / ein billichen zorn kan fürwenden / vnd sollte er sich seines angezognen Spruchs Tertulliani erinnert haben: Quòd ne- Pag. 4_.

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Zitationshilfe: Magirus, Johannes: Notwendige und warhaffte Antwort M. Iohannis Magiri, ... Auff die schmähliche ungegründte Abfertigung, und unbefügte vermeindte Retorsion Doctor Marxen zum Lamm. Tübingen, 1593, S. 45. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/magirus_antwort_1593/47>, abgerufen am 22.11.2024.