Magirus, Johannes: Notwendige und warhaffte Antwort M. Iohannis Magiri, ... Auff die schmähliche ungegründte Abfertigung, und unbefügte vermeindte Retorsion Doctor Marxen zum Lamm. Tübingen, 1593.lassen / daß da solcher / oder anderer gstalt / ich / oder andere / jhne zuschmützen / etc. vnderstehn würden / Er sollichs nicht vngeandet lassen wölle. Dann er selbs wol daruor sein kan / wann er nur will. Er schreibe fürohin die warheit / vnd lasse die Lutherische vnd jhre wahre Religion ohn vexiert / vnnd ohn gelästert / so darff er sich keiner scharpffen Gegenantwort von vnserm theil besorgen. Da er aber mit verlästerung vnserer wolgegründten Lehr / vnnd schmützung reiner Lehrer / in massen in seinem kurtzen Bericht beschehen / in offentlichen Schrifften fürfahren wurde: solle er außtruckenlich wissen / daß jedes mals durch die jenige / so der Allmächtig hierzu auffwecken würdt / jhme mit gebürendem ernst vnd eifer begegnet / vnd seiner gar nicht verschonet werden solle / wann er gleich ein sechszincketer Doctor were. Vnd mag er alsdann an alle Glocken lauffen / vnd mit replicieren / retorquieren / protestieren / reseruieren / zusamen leitten / so lang er jmmer will. Dann was were das für ein vnbillichs zumutten / wann einem jeden solchen Rabulae (dardurch ich fromme Juristen keines wegs gemeinet haben will) sollte erlaubt sein / seines gfallens die Warheit zu lästern / vnnd reine Lehrer sollten darüber entweder Amen sagen / oder gar still schweigen müssen / da würdt nichts auß / vnnd darffs vnnd solls D. Marx jhme nur nicht in Sinn nemen. Dises hab ich für mein Person / auff die lästerliche Abfertigung / vnd vnbefügte Retorsion D. Marxen zum Lamm / antworten wöllen. Von Herrn M. Vuilhelmo Holdern / meinem Collegen / vnnd Herrn M. Danieln Schadaeo / Predigern zu Franckfort / die er in diser seiner Lästerschrifft mit eingemengt / würdt er sein gebürende Antwort auch bekommen. lassen / daß da solcher / oder anderer gstalt / ich / oder andere / jhne zuschmützen / etc. vnderstehn würden / Er sollichs nicht vngeandet lassen wölle. Dann er selbs wol daruor sein kan / wann er nur will. Er schreibe fürohin die warheit / vnd lasse die Lutherische vnd jhre wahre Religion ohn vexiert / vnnd ohn gelästert / so darff er sich keiner scharpffen Gegenantwort von vnserm theil besorgen. Da er aber mit verlästerung vnserer wolgegründten Lehr / vnnd schmützung reiner Lehrer / in massen in seinem kurtzen Bericht beschehen / in offentlichen Schrifften fürfahren wurde: solle er außtruckenlich wissen / daß jedes mals durch die jenige / so der Allmächtig hierzu auffwecken würdt / jhme mit gebürendem ernst vnd eifer begegnet / vnd seiner gar nicht verschonet werden solle / wann er gleich ein sechszincketer Doctor were. Vnd mag er alsdann an alle Glocken lauffen / vnd mit replicieren / retorquieren / protestieren / reseruieren / zusamen leitten / so lang er jmmer will. Dann was were das für ein vnbillichs zumutten / wann einem jeden solchen Rabulae (dardurch ich fromme Juristen keines wegs gemeinet haben will) sollte erlaubt sein / seines gfallens die Warheit zu lästern / vnnd reine Lehrer sollten darüber entweder Amen sagen / oder gar still schweigen müssen / da würdt nichts auß / vnnd darffs vnnd solls D. Marx jhme nur nicht in Sinn nemen. Dises hab ich für mein Person / auff die lästerliche Abfertigung / vñ vnbefügte Retorsion D. Marxen zum Lam̃ / antworten wöllen. Von Herrn M. Vuilhelmo Holdern / meinem Collegen / vnnd Herrn M. Danieln Schadaeo / Predigern zu Franckfort / die er in diser seiner Lästerschrifft mit eingemengt / würdt er sein gebürende Antwort auch bekom̃en. <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0046" n="44"/> lassen / daß da solcher / oder anderer gstalt / ich / oder andere / jhne zuschmützen / etc. vnderstehn würden / Er sollichs nicht vngeandet lassen wölle. Dann er selbs wol daruor sein kan / wann er nur will.</p> <p>Er schreibe fürohin die warheit / vnd lasse die Lutherische vnd jhre wahre Religion ohn vexiert / vnnd ohn gelästert / so darff er sich keiner scharpffen Gegenantwort von vnserm theil besorgen.</p> <p>Da er aber mit verlästerung vnserer wolgegründten Lehr / vnnd schmützung reiner Lehrer / in massen in seinem kurtzen Bericht beschehen / in offentlichen Schrifften fürfahren wurde: solle er außtruckenlich wissen / daß jedes mals durch die jenige / so der Allmächtig hierzu auffwecken würdt / jhme mit gebürendem ernst vnd eifer begegnet / vnd seiner gar nicht verschonet werden solle / wann er gleich ein sechszincketer Doctor were. Vnd mag er alsdann an alle Glocken lauffen / vnd mit replicieren / retorquieren / protestieren / reseruieren / zusamen leitten / so lang er jmmer will. Dann was were das für ein vnbillichs zumutten / wann einem jeden solchen Rabulae (dardurch ich fromme Juristen keines wegs gemeinet haben will) sollte erlaubt sein / seines gfallens die Warheit zu lästern / vnnd reine Lehrer sollten darüber entweder Amen sagen / oder gar still schweigen müssen / da würdt nichts auß / vnnd darffs vnnd solls D. Marx jhme nur nicht in Sinn nemen.</p> <p>Dises hab ich für mein Person / auff die lästerliche Abfertigung / vñ vnbefügte Retorsion D. Marxen zum Lam̃ / antworten wöllen. Von Herrn M. Vuilhelmo Holdern / meinem Collegen / vnnd Herrn M. Danieln Schadaeo / Predigern zu Franckfort / die er in diser seiner Lästerschrifft mit eingemengt / würdt er sein gebürende Antwort auch bekom̃en.</p> </div> </body> </text> </TEI> [44/0046]
lassen / daß da solcher / oder anderer gstalt / ich / oder andere / jhne zuschmützen / etc. vnderstehn würden / Er sollichs nicht vngeandet lassen wölle. Dann er selbs wol daruor sein kan / wann er nur will.
Er schreibe fürohin die warheit / vnd lasse die Lutherische vnd jhre wahre Religion ohn vexiert / vnnd ohn gelästert / so darff er sich keiner scharpffen Gegenantwort von vnserm theil besorgen.
Da er aber mit verlästerung vnserer wolgegründten Lehr / vnnd schmützung reiner Lehrer / in massen in seinem kurtzen Bericht beschehen / in offentlichen Schrifften fürfahren wurde: solle er außtruckenlich wissen / daß jedes mals durch die jenige / so der Allmächtig hierzu auffwecken würdt / jhme mit gebürendem ernst vnd eifer begegnet / vnd seiner gar nicht verschonet werden solle / wann er gleich ein sechszincketer Doctor were. Vnd mag er alsdann an alle Glocken lauffen / vnd mit replicieren / retorquieren / protestieren / reseruieren / zusamen leitten / so lang er jmmer will. Dann was were das für ein vnbillichs zumutten / wann einem jeden solchen Rabulae (dardurch ich fromme Juristen keines wegs gemeinet haben will) sollte erlaubt sein / seines gfallens die Warheit zu lästern / vnnd reine Lehrer sollten darüber entweder Amen sagen / oder gar still schweigen müssen / da würdt nichts auß / vnnd darffs vnnd solls D. Marx jhme nur nicht in Sinn nemen.
Dises hab ich für mein Person / auff die lästerliche Abfertigung / vñ vnbefügte Retorsion D. Marxen zum Lam̃ / antworten wöllen. Von Herrn M. Vuilhelmo Holdern / meinem Collegen / vnnd Herrn M. Danieln Schadaeo / Predigern zu Franckfort / die er in diser seiner Lästerschrifft mit eingemengt / würdt er sein gebürende Antwort auch bekom̃en.
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Zitationshilfe: | Magirus, Johannes: Notwendige und warhaffte Antwort M. Iohannis Magiri, ... Auff die schmähliche ungegründte Abfertigung, und unbefügte vermeindte Retorsion Doctor Marxen zum Lamm. Tübingen, 1593, S. 44. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/magirus_antwort_1593/46>, abgerufen am 27.07.2024. |