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Lütkemann, Joachim: Das gesegnete Hauß : Aus dem Anfang des 112. Psalms/ Bey der Hochansehnlichen Fürstlichen Vermählung/ Des ... Herren Friedrichen/ Hertzogen zu Würtemberg und Teck/ ... Mit ... Fräulein Clara Augusta/ Hertzogin zu Braunschweig und Lüneburg. Wolfenbüttel, 1653.

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Wolfahrt. Der löbliche Fürst Georg von Anhalt hat über vorgesetzte Wort des 128. Psalms eine schöne Ehe-Vermahnung auffgesetzet / und redet unter andern also: Wie könte doch der heilige Geist mit einem grössern Geschenck den Ehestand verehren? Viel köstlicher ist dieser Segen / denn alles Silber / Gold / Perlen / Edelgestein / ja auch Reichthumb / Fürstenthumm / Königreiche und Keiserthumb der gantzen Welt / welches alles vergänglich ist / Dieser Segen ist unvergänglich / und grösser denn Himmel und Erden mit allen Creaturen / so darinnen sind. So hoch hat der Herr den geistlichen Ehesegen gehalten / daß wir und unsere Kinder können theil haben an dem Segen / der aus Zion kömpt. Daß aber im vorerwehnten Psalm dieser geistlicher Segen nach dem leiblichen Ehesegen gesetzet wird / das gereicht den Gottseligen zu Trost / daß wann etwan der leibliche Segen außbleibt / wir uns an dem geistlichen Segen begnügen lassen.

Diß müssen wir allesampt uns zu nütze fassen / damit wir uns recht verhalten / wanns etwan GOtt wolgefält / durch Entziehung des Ehesegens unsern Glauben und Gedult zu prüfen. In gemein können und sollen wir dafür halten / daß mit den Gottseligen Gott es allenthalben wol meyne. Zum Exempel / Wenn Gott frommen Eltern zwar Kinder bescheret / aber doch ungesunde und gebrechliche Kinder / da ist der Ehsegen mit Creutz versaltzet / dadurch werden die fromme Eltern in die Schule der Demuth geführet / und sollen gedencken: Ich bin gewiß / daß es Gott mit mir und meinen Kindern nicht böse meynen könne. Wäre es mir und meinen Kindern heilsam / würde er meinen Kindern die Gesundheit nicht entzogen haben / sie seind dennoch meines Gottes Geschöpff / und ihm in Christo so lieb / als wann sie gesund wären. Wenn alles wird gebessert werden / wird

Wolfahrt. Der löbliche Fürst Georg von Anhalt hat über vorgesetzte Wort des 128. Psalms eine schöne Ehe-Vermahnung auffgesetzet / und redet unter andern also: Wie könte doch der heilige Geist mit einem grössern Geschenck den Ehestand verehren? Viel köstlicher ist dieser Segen / deñ alles Silber / Gold / Perlen / Edelgestein / ja auch Reichthumb / Fürstenthum̃ / Königreiche und Keiserthumb der gantzen Welt / welches alles vergänglich ist / Dieser Segen ist unvergänglich / und grösser denn Himmel und Erden mit allen Creaturen / so darinnen sind. So hoch hat der Herr den geistlichen Ehesegen gehalten / daß wir und unsere Kinder können theil haben an dem Segen / der aus Zion kömpt. Daß aber im vorerwehnten Psalm dieser geistlicher Segen nach dem leiblichen Ehesegen gesetzet wird / das gereicht den Gottseligen zu Trost / daß wann etwan der leibliche Segen außbleibt / wir uns an dem geistlichen Segen begnügen lassen.

Diß müssen wir allesampt uns zu nütze fassen / damit wir uns recht verhalten / wanns etwan GOtt wolgefält / durch Entziehung des Ehesegens unsern Glauben und Gedult zu prüfen. In gemein können und sollen wir dafür halten / daß mit den Gottseligen Gott es allenthalben wol meyne. Zum Exempel / Wenn Gott frommen Eltern zwar Kinder bescheret / aber doch ungesunde und gebrechliche Kinder / da ist der Ehsegen mit Creutz versaltzet / dadurch werden die fromme Eltern in die Schule der Demuth geführet / und sollen gedencken: Ich bin gewiß / daß es Gott mit mir und meinen Kindern nicht böse meynen könne. Wäre es mir und meinen Kindern heilsam / würde er meinen Kindern die Gesundheit nicht entzogen haben / sie seind dennoch meines Gottes Geschöpff / und ihm in Christo so lieb / als wañ sie gesund wären. Wenn alles wird gebessert werden / wird

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[17/0019] Wolfahrt. Der löbliche Fürst Georg von Anhalt hat über vorgesetzte Wort des 128. Psalms eine schöne Ehe-Vermahnung auffgesetzet / und redet unter andern also: Wie könte doch der heilige Geist mit einem grössern Geschenck den Ehestand verehren? Viel köstlicher ist dieser Segen / deñ alles Silber / Gold / Perlen / Edelgestein / ja auch Reichthumb / Fürstenthum̃ / Königreiche und Keiserthumb der gantzen Welt / welches alles vergänglich ist / Dieser Segen ist unvergänglich / und grösser denn Himmel und Erden mit allen Creaturen / so darinnen sind. So hoch hat der Herr den geistlichen Ehesegen gehalten / daß wir und unsere Kinder können theil haben an dem Segen / der aus Zion kömpt. Daß aber im vorerwehnten Psalm dieser geistlicher Segen nach dem leiblichen Ehesegen gesetzet wird / das gereicht den Gottseligen zu Trost / daß wann etwan der leibliche Segen außbleibt / wir uns an dem geistlichen Segen begnügen lassen. Diß müssen wir allesampt uns zu nütze fassen / damit wir uns recht verhalten / wanns etwan GOtt wolgefält / durch Entziehung des Ehesegens unsern Glauben und Gedult zu prüfen. In gemein können und sollen wir dafür halten / daß mit den Gottseligen Gott es allenthalben wol meyne. Zum Exempel / Wenn Gott frommen Eltern zwar Kinder bescheret / aber doch ungesunde und gebrechliche Kinder / da ist der Ehsegen mit Creutz versaltzet / dadurch werden die fromme Eltern in die Schule der Demuth geführet / und sollen gedencken: Ich bin gewiß / daß es Gott mit mir und meinen Kindern nicht böse meynen könne. Wäre es mir und meinen Kindern heilsam / würde er meinen Kindern die Gesundheit nicht entzogen haben / sie seind dennoch meines Gottes Geschöpff / und ihm in Christo so lieb / als wañ sie gesund wären. Wenn alles wird gebessert werden / wird

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Zitationshilfe: Lütkemann, Joachim: Das gesegnete Hauß : Aus dem Anfang des 112. Psalms/ Bey der Hochansehnlichen Fürstlichen Vermählung/ Des ... Herren Friedrichen/ Hertzogen zu Würtemberg und Teck/ ... Mit ... Fräulein Clara Augusta/ Hertzogin zu Braunschweig und Lüneburg. Wolfenbüttel, 1653, S. 17. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luetkemann_hauss_1653/19>, abgerufen am 23.11.2024.