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Lütkemann, Joachim: Das gesegnete Hauß : Aus dem Anfang des 112. Psalms/ Bey der Hochansehnlichen Fürstlichen Vermählung/ Des ... Herren Friedrichen/ Hertzogen zu Würtemberg und Teck/ ... Mit ... Fräulein Clara Augusta/ Hertzogin zu Braunschweig und Lüneburg. Wolfenbüttel, 1653.

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allein Fleisch und Blut von ihren Eltern ererben / sondern auch den Geist. Das Geschlecht der Frommen muß gesegnet seyn.

Es bestehet aber der leibliche Segen vornemlich in zweyen Stücken: Erstlich in Macht und Ehr / hernach in Nahrung und Reichthum. Beides wird hie den heiligen Samen verheissen. Zu erst spricht der Geist: Der Same des Gottfürchtigen wird gewaltig seyn auff Erden. Damit deutet Gott nicht allein an / daß er das Geschlecht der Frommen wil vermehren / und weit außbreiten auff Erden / sondern daß ers wil erhöhen / und wil sie setzen zu Fürsten / und neben die Fürsten seines Volcks. Das muß man für keinen geringen Segen halten / wenn Gott einen Menschen setzet zum Fürsten über sein Volck / das ist freylich mehr / als wenn einer über Pferd oder Ochsen gesetzet wird. Was ist das Volck Gottes / seinds nicht die Kinder des grossen Gottes im Himmel? seind sie nicht Könige und Fürsten für Gott? wie hoch ist denn auff Erden erhaben / den GOtt setzet zu einen Fürsten unter sein Volck? der wird ein Fürst über die Fürsten / und ein König über die Könige. GOtt selbsten hält diesen Segen für hoch / darumm / als er seinen Knecht David wolte andeuten / was gutes er ihm erzeiget hätte / und noch weiter 2. Sam. 7, 8.erzeigen wolte / setzt er forn an: Ich habe dich genommen von den Schafhürden / daß du seyn soltest ein Fürst über mein Volck Israel. Der Natur nach seind wir alle eines Geblüts / und ist keiner besser als der ander / wenn aber Gott einen erhebet vor andern Menschen / und setzt ihn zum Fürsten unter sein Volck / so sol der / der erhaben wird / solchen Vorzug als einen Segen Gottes in Demuth erkennen / und sagen: Was bin ich besser als meine Brüder / dennoch hats Gott gefallen / mich zu setzen zu einen Fürsten unter sein Volck / das ist ein Segen vom HERRN.

Ferner spricht auch der Geist von dem Geschlecht der

allein Fleisch und Blut von ihren Eltern ererben / sondern auch den Geist. Das Geschlecht der Frommen muß gesegnet seyn.

Es bestehet aber der leibliche Segen vornemlich in zweyẽ Stücken: Erstlich in Macht und Ehr / hernach in Nahrung und Reichthum. Beides wird hie den heiligen Samen verheissen. Zu erst spricht der Geist: Der Same des Gottfürchtigen wird gewaltig seyn auff Erden. Damit deutet Gott nicht allein an / daß er das Geschlecht der Frommen wil vermehren / und weit außbreiten auff Erden / sondern daß ers wil erhöhen / und wil sie setzen zu Fürsten / und neben die Fürsten seines Volcks. Das muß man für keinen geringen Segen halten / wenn Gott einen Menschen setzet zum Fürsten über sein Volck / das ist freylich mehr / als wenn einer über Pferd oder Ochsen gesetzet wird. Was ist das Volck Gottes / seinds nicht die Kinder des grossen Gottes im Himmel? seind sie nicht Könige und Fürsten für Gott? wie hoch ist denn auff Erden erhaben / den GOtt setzet zu einen Fürsten unter sein Volck? der wird ein Fürst über die Fürsten / und ein König über die Könige. GOtt selbsten hält diesen Segen für hoch / darum̃ / als er seinen Knecht David wolte andeuten / was gutes er ihm erzeiget hätte / und noch weiter 2. Sam. 7, 8.erzeigen wolte / setzt er forn an: Ich habe dich genommen von den Schafhürden / daß du seyn soltest ein Fürst über mein Volck Israel. Der Natur nach seind wir alle eines Geblüts / und ist keiner besser als der ander / wenn aber Gott einen erhebet vor andern Menschen / und setzt ihn zum Fürsten unter sein Volck / so sol der / der erhaben wird / solchen Vorzug als einen Segen Gottes in Demuth erkennen / und sagen: Was bin ich besser als meine Brüder / dennoch hats Gott gefallen / mich zu setzen zu einen Fürsten unter sein Volck / das ist ein Segen vom HERRN.

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[8/0010] allein Fleisch und Blut von ihren Eltern ererben / sondern auch den Geist. Das Geschlecht der Frommen muß gesegnet seyn. Es bestehet aber der leibliche Segen vornemlich in zweyẽ Stücken: Erstlich in Macht und Ehr / hernach in Nahrung und Reichthum. Beides wird hie den heiligen Samen verheissen. Zu erst spricht der Geist: Der Same des Gottfürchtigen wird gewaltig seyn auff Erden. Damit deutet Gott nicht allein an / daß er das Geschlecht der Frommen wil vermehren / und weit außbreiten auff Erden / sondern daß ers wil erhöhen / und wil sie setzen zu Fürsten / und neben die Fürsten seines Volcks. Das muß man für keinen geringen Segen halten / wenn Gott einen Menschen setzet zum Fürsten über sein Volck / das ist freylich mehr / als wenn einer über Pferd oder Ochsen gesetzet wird. Was ist das Volck Gottes / seinds nicht die Kinder des grossen Gottes im Himmel? seind sie nicht Könige und Fürsten für Gott? wie hoch ist denn auff Erden erhaben / den GOtt setzet zu einen Fürsten unter sein Volck? der wird ein Fürst über die Fürsten / und ein König über die Könige. GOtt selbsten hält diesen Segen für hoch / darum̃ / als er seinen Knecht David wolte andeuten / was gutes er ihm erzeiget hätte / und noch weiter erzeigen wolte / setzt er forn an: Ich habe dich genommen von den Schafhürden / daß du seyn soltest ein Fürst über mein Volck Israel. Der Natur nach seind wir alle eines Geblüts / und ist keiner besser als der ander / wenn aber Gott einen erhebet vor andern Menschen / und setzt ihn zum Fürsten unter sein Volck / so sol der / der erhaben wird / solchen Vorzug als einen Segen Gottes in Demuth erkennen / und sagen: Was bin ich besser als meine Brüder / dennoch hats Gott gefallen / mich zu setzen zu einen Fürsten unter sein Volck / das ist ein Segen vom HERRN. 2. Sam. 7, 8. Ferner spricht auch der Geist von dem Geschlecht der

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Zitationshilfe: Lütkemann, Joachim: Das gesegnete Hauß : Aus dem Anfang des 112. Psalms/ Bey der Hochansehnlichen Fürstlichen Vermählung/ Des ... Herren Friedrichen/ Hertzogen zu Würtemberg und Teck/ ... Mit ... Fräulein Clara Augusta/ Hertzogin zu Braunschweig und Lüneburg. Wolfenbüttel, 1653, S. 8. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luetkemann_hauss_1653/10>, abgerufen am 24.11.2024.