Lütkemann, Joachim: Apostolische Auffmu[n]terung zum Lebendigen Glauben in Christo Jesu. Frankfurt (Main) u. a., 1652.eingesetzet; fünfftzig Tage darnach wird jhnen auff dem Berge Sinai das Gesetze gegeben / vmb welche Zeit sie jährlich die Gedächtniß solcher Offenbahrung feyerlich begehen musten / GOtt zu dancken / daß er sie zu einem freyen Volck gemacht / eine besondere Policey vnter jhnen angerichtet / vnd dieselbe mit heylsamen Gesetzen / vnd herrlichen Satzungen wol versehen / dann sie vorhin vnter einem frembden Joch haben dienen müssen / vnnd das waren die Pfingsten altes Testaments. Auff das Osterfest ist Christus vnser Osterlämblein für vns geopffert / vnnd am dritten Tage vom Todte wieder erstanden; fünfftzig Tage hernach auffs Pfingst-Fest wird der H. Geist vber die Jünger Christi sichtbarlich außgegossen. Damit hat GOtt vns außdrucklich geführet auff die Betrachtung vnnd Gegensatz der beyden Wolthaten / da er vormals seinem Volcke das Gesetz gegeben hat schrifftlich in steinern Taffeln / nun aber geistlich ins Hertz durch seinen Geist. Bey des ist gut vnd eine herrliche Gabe / aber eines viel herrlicher als das ander / wie davon weitläufftig geschrieben stehet in der 2. Corinth am 3. Das Gesetz hatte seine Herrligkeit vnd Klarheit2. Cor. 3, 7. / aber das Ampt deß Geistes hat mehr Klarheit / daß auch jenes nicht für Klarheit zu achten ist / gegen dieser vberschwenglichen Klarheit. Dann so das Klarheit hat das die Verdamniß prediget / vnnd durch den Buchstaben tödtet / wie solte nicht vielmehr Klarheit haben das Ampt deß Geistes / das den Geist gibt vnd Gerechtigkeit prediget? Das Gesetz ist ein todter Buchstabe / vnnd macht das Hertz nimmer fromb / dann es ist geistlich / vnd erfordert den Gehorsamb deß Geistes / GOtt zu Lobe zu verrichten / was er gebeut / vnnd zu hassen / was er verbeut / vnd das von gantzem Hertzen / von gantzer Seelen / vnnd auß allen Kräfften; der Mensch aber ist fleischlich gesinnet / vnd da er ja mit eusserlichen Sitten sich nach GOttes Gesetz hält / so ist doch im Hertzen vnd Gemüthe eine Wiederwilligkeit / daß wir das gute zu GOttes Ehren mit Luste nicht thun / eingesetzet; fünfftzig Tage darnach wird jhnen auff dem Berge Sinai das Gesetze gegeben / vmb welche Zeit sie jährlich die Gedächtniß solcher Offenbahrung feyerlich begehen musten / GOtt zu dancken / daß er sie zu einem freyen Volck gemacht / eine besondere Policey vnter jhnen angerichtet / vnd dieselbe mit heylsamen Gesetzen / vnd herrlichen Satzungen wol versehen / dann sie vorhin vnter einem frembden Joch haben dienen müssen / vnnd das waren die Pfingsten altes Testaments. Auff das Osterfest ist Christus vnser Osterlämblein für vns geopffert / vnnd am dritten Tage vom Todte wieder erstandẽ; fünfftzig Tage hernach auffs Pfingst-Fest wird der H. Geist vber die Jünger Christi sichtbarlich außgegossen. Damit hat GOtt vns außdrucklich geführet auff die Betrachtung vnnd Gegensatz der beyden Wolthaten / da er vormals seinem Volcke das Gesetz gegeben hat schrifftlich in steinern Taffeln / nun aber geistlich ins Hertz durch seinen Geist. Bey des ist gut vnd eine herrliche Gabe / aber eines viel herrlicher als das ander / wie davon weitläufftig geschrieben stehet in der 2. Corinth am 3. Das Gesetz hatte seine Herrligkeit vnd Klarheit2. Cor. 3, 7. / aber das Ampt deß Geistes hat mehr Klarheit / daß auch jenes nicht für Klarheit zu achten ist / gegen dieser vberschwenglichen Klarheit. Dann so das Klarheit hat das die Verdamniß prediget / vnnd durch den Buchstaben tödtet / wie solte nicht vielmehr Klarheit haben das Ampt deß Geistes / das den Geist gibt vnd Gerechtigkeit prediget? Das Gesetz ist ein todter Buchstabe / vnnd macht das Hertz nimmer fromb / dann es ist geistlich / vnd erfordert den Gehorsamb deß Geistes / GOtt zu Lobe zu verrichten / was er gebeut / vnnd zu hassen / was er verbeut / vnd das von gantzem Hertzen / von gantzer Seelen / vnnd auß allen Kräfften; der Mensch aber ist fleischlich gesinnet / vnd da er ja mit eusserlichen Sitten sich nach GOttes Gesetz hält / so ist doch im Hertzen vnd Gemüthe eine Wiederwilligkeit / daß wir das gute zu GOttes Ehren mit Luste nicht thun / <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0825" n="805"/> eingesetzet; fünfftzig Tage darnach wird jhnen auff dem Berge Sinai das Gesetze gegeben / vmb welche Zeit sie jährlich die Gedächtniß solcher Offenbahrung feyerlich begehen musten / GOtt zu dancken / daß er sie zu einem freyen Volck gemacht / eine besondere Policey vnter jhnen angerichtet / vnd dieselbe mit heylsamen Gesetzen / vnd herrlichen Satzungen wol versehen / dann sie vorhin vnter einem frembden Joch haben dienen müssen / vnnd das waren die Pfingsten altes Testaments. Auff das Osterfest ist Christus vnser Osterlämblein für vns geopffert / vnnd am dritten Tage vom Todte wieder erstandẽ; fünfftzig Tage hernach auffs Pfingst-Fest wird der H. Geist vber die Jünger Christi sichtbarlich außgegossen. Damit hat GOtt vns außdrucklich geführet auff die Betrachtung vnnd Gegensatz der beyden Wolthaten / da er vormals seinem Volcke das Gesetz gegeben hat schrifftlich in steinern Taffeln / nun aber geistlich ins Hertz durch seinen Geist.</p> <p>Bey des ist gut vnd eine herrliche Gabe / aber eines viel herrlicher als das ander / wie davon weitläufftig geschrieben stehet in der 2. Corinth am 3. Das Gesetz hatte seine Herrligkeit vnd Klarheit<note place="right">2. Cor. 3, 7.</note> / aber das Ampt deß Geistes hat mehr Klarheit / daß auch jenes nicht für Klarheit zu achten ist / gegen dieser vberschwenglichen Klarheit. 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eingesetzet; fünfftzig Tage darnach wird jhnen auff dem Berge Sinai das Gesetze gegeben / vmb welche Zeit sie jährlich die Gedächtniß solcher Offenbahrung feyerlich begehen musten / GOtt zu dancken / daß er sie zu einem freyen Volck gemacht / eine besondere Policey vnter jhnen angerichtet / vnd dieselbe mit heylsamen Gesetzen / vnd herrlichen Satzungen wol versehen / dann sie vorhin vnter einem frembden Joch haben dienen müssen / vnnd das waren die Pfingsten altes Testaments. Auff das Osterfest ist Christus vnser Osterlämblein für vns geopffert / vnnd am dritten Tage vom Todte wieder erstandẽ; fünfftzig Tage hernach auffs Pfingst-Fest wird der H. Geist vber die Jünger Christi sichtbarlich außgegossen. Damit hat GOtt vns außdrucklich geführet auff die Betrachtung vnnd Gegensatz der beyden Wolthaten / da er vormals seinem Volcke das Gesetz gegeben hat schrifftlich in steinern Taffeln / nun aber geistlich ins Hertz durch seinen Geist.
Bey des ist gut vnd eine herrliche Gabe / aber eines viel herrlicher als das ander / wie davon weitläufftig geschrieben stehet in der 2. Corinth am 3. Das Gesetz hatte seine Herrligkeit vnd Klarheit / aber das Ampt deß Geistes hat mehr Klarheit / daß auch jenes nicht für Klarheit zu achten ist / gegen dieser vberschwenglichen Klarheit. Dann so das Klarheit hat das die Verdamniß prediget / vnnd durch den Buchstaben tödtet / wie solte nicht vielmehr Klarheit haben das Ampt deß Geistes / das den Geist gibt vnd Gerechtigkeit prediget?
2. Cor. 3, 7. Das Gesetz ist ein todter Buchstabe / vnnd macht das Hertz nimmer fromb / dann es ist geistlich / vnd erfordert den Gehorsamb deß Geistes / GOtt zu Lobe zu verrichten / was er gebeut / vnnd zu hassen / was er verbeut / vnd das von gantzem Hertzen / von gantzer Seelen / vnnd auß allen Kräfften; der Mensch aber ist fleischlich gesinnet / vnd da er ja mit eusserlichen Sitten sich nach GOttes Gesetz hält / so ist doch im Hertzen vnd Gemüthe eine Wiederwilligkeit / daß wir das gute zu GOttes Ehren mit Luste nicht thun /
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Zitationshilfe: | Lütkemann, Joachim: Apostolische Auffmu[n]terung zum Lebendigen Glauben in Christo Jesu. Frankfurt (Main) u. a., 1652, S. 805. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luetkemann_auffmunterung_1652/825>, abgerufen am 29.06.2024. |