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Lütkemann, Joachim: Apostolische Auffmu[n]terung zum Lebendigen Glauben in Christo Jesu. Frankfurt (Main) u. a., 1652.

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nur seinen Aposteln vnd Jüngern / vnd nicht dem gantzen Volck / auff daß das gantze Volck geglaubet hätte; so frage ich wieder; warrumb Gott der HERR in den ersten Jahren / sich nur habe offenbaret seinen Propheten / vnd nicht allem Volck? Dann es hat Gott also wolgefallen / daß auch hie bestehe die Warheit auff zweyer oder dreyer Zeugen Munde; nemblich solcher Zeugen / die durch Wunderthaten / vnd anderen Göttlichen Gaben als vnfehlbaren Zeichen der göttlichen Warheit / von Gott außgerüstet waren; auff deren Zeugnuß man sich festiglich gründen könne.

2.

Hernach bezeuget Paulus / dz durch die Aufferstehung Christi / die Verheissung den Vättern geschehen / jhr Erfüllung erlangethabe; V. 32,in dem er spricht: Vnd wir auch / ich Paulus vnnd Barnabas / verkündigen euch die Verheissung / die zu vnsern Vättern geschehen ist / daß dieselbige GOtt vns / jhren Kindern / erfüllet hat / in dem daß er JEsum aufferwecket hat. Dann die Aufferstehung von den Todten / gibt dem Werck der Erlösung das Complement vnnd Vollkommenheit; dann ausserhalb der Aufferstehung were vns mit seinem Leyden vnd Sterben nicht gedienet gewesen. Vrsach dessen ist / daß sonsten keine vollkomne Erlösung vnd Gerechtigkeit von Christo erworben were. Daher sagt der Apostel Römern 4. Christus ist Rom. 4, 74vmb vnserer Sünde willen gestorben / vnnd vmb vnser Gerechtigkeit willen aufferwecket. Were die Sünde nicht völlig bezahlet / vnnd keine völlige Gerechtigkeit erworben / hätte Christus nicht können aufferstehen. Weil er aber von Todten aufferweckt / hat er völlig bezahlet; also ist die Aufferstehung Christi die Vollkommenheit im Werck der Erlösung. Zu dem / so werden durch die Aufferstehung Christi alle vorige Verheissung in Christo bestättiget / vnd wir werden vergewissert / daß sie alle in Christo jhre Erfüllung erlangt haben. In solcher Meynung sagt

nur seinen Aposteln vnd Jüngern / vnd nicht dem gantzen Volck / auff daß das gantze Volck geglaubet hätte; so frage ich wieder; warrumb Gott der HERR in den ersten Jahren / sich nur habe offenbaret seinen Propheten / vnd nicht allem Volck? Dann es hat Gott also wolgefallen / daß auch hie bestehe die Warheit auff zweyer oder dreyer Zeugen Munde; nemblich solcher Zeugen / die durch Wunderthaten / vnd anderen Göttlichen Gaben als vnfehlbaren Zeichen der göttlichen Warheit / von Gott außgerüstet waren; auff deren Zeugnuß man sich festiglich gründen könne.

2.

Hernach bezeuget Paulus / dz durch die Aufferstehung Christi / die Verheissung den Vättern geschehẽ / jhr Erfüllung erlangethabe; V. 32,in dem er spricht: Vnd wir auch / ich Paulus vnnd Barnabas / verkündigen euch die Verheissung / die zu vnsern Vättern geschehen ist / daß dieselbige GOtt vns / jhren Kindern / erfüllet hat / in dem daß er JEsum aufferwecket hat. Dann die Aufferstehung von den Todten / gibt dem Werck der Erlösung das Complement vnnd Vollkommenheit; dann ausserhalb der Aufferstehung were vns mit seinem Leyden vnd Sterben nicht gedienet gewesen. Vrsach dessen ist / daß sonsten keine vollkomne Erlösung vnd Gerechtigkeit von Christo erworben were. Daher sagt der Apostel Römern 4. Christus ist Rom. 4, 74vmb vnserer Sünde willen gestorben / vnnd vmb vnser Gerechtigkeit willen aufferwecket. Were die Sünde nicht völlig bezahlet / vnnd keine völlige Gerechtigkeit erworben / hätte Christus nicht können aufferstehen. Weil er aber von Todten aufferweckt / hat er völlig bezahlet; also ist die Aufferstehung Christi die Vollkommenheit im Werck der Erlösung. Zu dem / so werden durch die Aufferstehung Christi alle vorige Verheissung in Christo bestättiget / vnd wir werden vergewissert / daß sie alle in Christo jhre Erfüllung erlangt haben. In solcher Meynung sagt

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[650/0670] nur seinen Aposteln vnd Jüngern / vnd nicht dem gantzen Volck / auff daß das gantze Volck geglaubet hätte; so frage ich wieder; warrumb Gott der HERR in den ersten Jahren / sich nur habe offenbaret seinen Propheten / vnd nicht allem Volck? Dann es hat Gott also wolgefallen / daß auch hie bestehe die Warheit auff zweyer oder dreyer Zeugen Munde; nemblich solcher Zeugen / die durch Wunderthaten / vnd anderen Göttlichen Gaben als vnfehlbaren Zeichen der göttlichen Warheit / von Gott außgerüstet waren; auff deren Zeugnuß man sich festiglich gründen könne. Hernach bezeuget Paulus / dz durch die Aufferstehung Christi / die Verheissung den Vättern geschehẽ / jhr Erfüllung erlangethabe; in dem er spricht: Vnd wir auch / ich Paulus vnnd Barnabas / verkündigen euch die Verheissung / die zu vnsern Vättern geschehen ist / daß dieselbige GOtt vns / jhren Kindern / erfüllet hat / in dem daß er JEsum aufferwecket hat. Dann die Aufferstehung von den Todten / gibt dem Werck der Erlösung das Complement vnnd Vollkommenheit; dann ausserhalb der Aufferstehung were vns mit seinem Leyden vnd Sterben nicht gedienet gewesen. Vrsach dessen ist / daß sonsten keine vollkomne Erlösung vnd Gerechtigkeit von Christo erworben were. Daher sagt der Apostel Römern 4. Christus ist vmb vnserer Sünde willen gestorben / vnnd vmb vnser Gerechtigkeit willen aufferwecket. Were die Sünde nicht völlig bezahlet / vnnd keine völlige Gerechtigkeit erworben / hätte Christus nicht können aufferstehen. Weil er aber von Todten aufferweckt / hat er völlig bezahlet; also ist die Aufferstehung Christi die Vollkommenheit im Werck der Erlösung. Zu dem / so werden durch die Aufferstehung Christi alle vorige Verheissung in Christo bestättiget / vnd wir werden vergewissert / daß sie alle in Christo jhre Erfüllung erlangt haben. In solcher Meynung sagt V. 32, Rom. 4, 74

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Zitationshilfe: Lütkemann, Joachim: Apostolische Auffmu[n]terung zum Lebendigen Glauben in Christo Jesu. Frankfurt (Main) u. a., 1652, S. 650. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luetkemann_auffmunterung_1652/670>, abgerufen am 22.11.2024.