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Lütkemann, Joachim: Apostolische Auffmu[n]terung zum Lebendigen Glauben in Christo Jesu. Frankfurt (Main) u. a., 1652.

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Da er solte zu Grabe gebracht werden / hat er abermal weder Pulster noch Grab; dahin sein Haupt möchte geleget werden. So schickts sich auch recht / dann weil Christus keine eigne Sünde hatte / dürffte er auch kein eigen Grab haben. Für frembde Sünde ist er gestorben / in ein frembd Grab ist er geleget.

Es war ein new Grab / darinn vorhin kein Mensch geleget; ohn Zweiffel auß GOttes Vorsehung / damit nicht / wann etwan ein ander / vnd sonderlich ein Heiliger darinnen geruhet / die Feinde hätten sagen können / Christus were nicht auffgestanden / sondern ein ander / oder aber Christus were aufferstanden durch 2. Reg. 13, 20. 21.Kraffteines Heiligen / wie vormals deß Propheten Elisaei Gebeine kräfftig gewesen einen todten Menschen / der ins Propheten Grab geworffen ward / lebendig zu machen. Es bedeutet aber / daß Christus allein muß Sünde wegnehmen. Wie er die Sünde der Menschen alleine am Creutz getragen / so hat er auch müssen ein Grab allein haben / vnd darinn allein die Sünde verscharren.

Ins Grab ist nun Christus gebracht / darauff folget noch eins / welches das fünffte ist: Sie weltzeten einen grossen Stein für die Thür deß Grabes; vnd wie dieses alles geschehen / wie gemeldet / giengen sie davon. Also ist diß das letzte / daß die guthertzige fromme Leuthe bey der Begräbnuß Christi gethan haben. Wie alles ander / also auch dieses haben sie auß grosser Liebe gethan / damit nicht etwan böse Buben kämen / vnd nun noch auffs new den gecreutzigten Leibe JEsus beschimpfften vnnd beschädigten: Damit ist zugleich die Aufferstehung Christi herrlich gemacht / alldieweil der Eingang mit einem grossen Stein wol verwahret war / vnnd doch dadurch der Leib Christi nicht hat können versperret bleiben.

II. Cura hostium.

Bißher haben wir beschawet / was etliche fromme Leuthe bey der Begräbnüß Christi gethan / nun folget zum Beschluß / was die Feinde Christi bey dieser Begräbnuß verrichtet. Dann deß

Da er solte zu Grabe gebracht werden / hat er abermal weder Pulster noch Grab; dahin sein Haupt möchte geleget werden. So schickts sich auch recht / dann weil Christus keine eigne Sünde hatte / dürffte er auch kein eigen Grab haben. Für frembde Sünde ist er gestorben / in ein frembd Grab ist er geleget.

Es war ein new Grab / darinn vorhin kein Mensch geleget; ohn Zweiffel auß GOttes Vorsehung / damit nicht / wann etwan ein ander / vnd sonderlich ein Heiliger darinnen geruhet / die Feinde hätten sagen können / Christus were nicht auffgestanden / sondern ein ander / oder aber Christus were aufferstanden durch 2. Reg. 13, 20. 21.Kraffteines Heiligen / wie vormals deß Propheten Elisaei Gebeine kräfftig gewesen einen todten Menschen / der ins Propheten Grab geworffen ward / lebendig zu machen. Es bedeutet aber / daß Christus allein muß Sünde wegnehmen. Wie er die Sünde der Menschen alleine am Creutz getragen / so hat er auch müssen ein Grab allein haben / vnd darinn allein die Sünde verscharren.

Ins Grab ist nun Christus gebracht / darauff folget noch eins / welches das fünffte ist: Sie weltzeten einen grossen Stein für die Thür deß Grabes; vnd wie dieses alles geschehen / wie gemeldet / giengen sie davon. Also ist diß das letzte / daß die guthertzige fromme Leuthe bey der Begräbnuß Christi gethan haben. Wie alles ander / also auch dieses haben sie auß grosser Liebe gethan / damit nicht etwan böse Buben kämen / vnd nun noch auffs new den gecreutzigten Leibe JEsus beschimpfften vnnd beschädigten: Damit ist zugleich die Aufferstehung Christi herrlich gemacht / alldieweil der Eingang mit einem grossen Stein wol verwahret war / vnnd doch dadurch der Leib Christi nicht hat können versperret bleiben.

II. Cura hostium.

Bißher haben wir beschawet / was etliche fromme Leuthe bey der Begräbnüß Christi gethan / nun folget zum Beschluß / was die Feinde Christi bey dieser Begräbnuß verrichtet. Dann deß

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[582/0602] Da er solte zu Grabe gebracht werden / hat er abermal weder Pulster noch Grab; dahin sein Haupt möchte geleget werden. So schickts sich auch recht / dann weil Christus keine eigne Sünde hatte / dürffte er auch kein eigen Grab haben. Für frembde Sünde ist er gestorben / in ein frembd Grab ist er geleget. Es war ein new Grab / darinn vorhin kein Mensch geleget; ohn Zweiffel auß GOttes Vorsehung / damit nicht / wann etwan ein ander / vnd sonderlich ein Heiliger darinnen geruhet / die Feinde hätten sagen können / Christus were nicht auffgestanden / sondern ein ander / oder aber Christus were aufferstanden durch Kraffteines Heiligen / wie vormals deß Propheten Elisaei Gebeine kräfftig gewesen einen todten Menschen / der ins Propheten Grab geworffen ward / lebendig zu machen. Es bedeutet aber / daß Christus allein muß Sünde wegnehmen. Wie er die Sünde der Menschen alleine am Creutz getragen / so hat er auch müssen ein Grab allein haben / vnd darinn allein die Sünde verscharren. 2. Reg. 13, 20. 21. Ins Grab ist nun Christus gebracht / darauff folget noch eins / welches das fünffte ist: Sie weltzeten einen grossen Stein für die Thür deß Grabes; vnd wie dieses alles geschehen / wie gemeldet / giengen sie davon. Also ist diß das letzte / daß die guthertzige fromme Leuthe bey der Begräbnuß Christi gethan haben. Wie alles ander / also auch dieses haben sie auß grosser Liebe gethan / damit nicht etwan böse Buben kämen / vnd nun noch auffs new den gecreutzigten Leibe JEsus beschimpfften vnnd beschädigten: Damit ist zugleich die Aufferstehung Christi herrlich gemacht / alldieweil der Eingang mit einem grossen Stein wol verwahret war / vnnd doch dadurch der Leib Christi nicht hat können versperret bleiben. Bißher haben wir beschawet / was etliche fromme Leuthe bey der Begräbnüß Christi gethan / nun folget zum Beschluß / was die Feinde Christi bey dieser Begräbnuß verrichtet. Dann deß

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Zitationshilfe: Lütkemann, Joachim: Apostolische Auffmu[n]terung zum Lebendigen Glauben in Christo Jesu. Frankfurt (Main) u. a., 1652, S. 582. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luetkemann_auffmunterung_1652/602>, abgerufen am 25.11.2024.