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Lütkemann, Joachim: Apostolische Auffmu[n]terung zum Lebendigen Glauben in Christo Jesu. Frankfurt (Main) u. a., 1652.

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Thorheit dermal eins selbst feind werde. Deßgleichen so einer fällt in eine recht wahre offenbarliche Sünde / meynt ein ander / wann er solches sihet vnd höret / er müsse also fort öffen lich beweisen / wie er ein Eyferer sey. Viel / weil sie fromm seyn / lieben sie allein die Frommen / kehren sich an keine Weltkinder / vnd lassen dieselbe lauffen. Solche vnd dergleichen Gewonheiten finden wir vnter vns / vnd wird eben nicht groß in acht genommen: Wanns aber auch Christus hätte wollen so machen / mochte ich wol fragen / wer hätte können selig werden?

II. Per correctionem. Cujus notatur. 1. Modus.

Befinden sich fromme Christen in einem vnd anderem schuldig / die werden solches erkennen / auch sich befleissigen es zu änderen / also / daß der sich starck düncket / den andern / der jhm schwach vorkompt / ertrag. Machstu dir leicht ein Gewissen in zweifelhafftigen Sachen / verwirff vnd verdamme nicht leicht den anderen / der sich kein Gewissen darüber macht. Der du aber deiner Freyheit gebrauchest / verlache ja nicht den Einfältigen: Also ertrage einer den andern in zweifelhafftigen Sachen. Wann aber eine Sünd offenbahr vnd ohnstreitig ist / daß man wisse / wie es warhafftig vnrecht sey / muß man dennoch Bescheidenheit Matth. 18. 15. 16. 17.brauchen / wie Christus lehret Matth. 18. Sündiget dein Bruder an dir / so ermahne jhn zwischen dir vnd jhm allein / auff daß er nicht beschämet werde / vnd du auch nicht das ansehen habest / als suchestu in der Straff deine Ehre: Höret dich aber der Bruder nicht / so nimb noch einen oder zwey zu dir / auff daß du Zeugen habest / höret er dich denn noch nicht / alsdenn offenbahr es der Gemeine / vnd will er da auch nicht gehorchen / alsdenn halt jhn erstlich als einen Heyden vnd gottlosen Zöllner.

Darauß mercken wir / daß in warhafftigen Sünden vnd Irrthumen ein Vnterscheid zu machen sey / vnter schwachen vnd

Thorheit dermal eins selbst feind werde. Deßgleichen so einer fällt in eine recht wahre offenbarliche Sünde / meynt ein ander / wann er solches sihet vnd höret / er müsse also fort öffen lich beweisen / wie er ein Eyferer sey. Viel / weil sie fromm seyn / lieben sie allein die Frommen / kehren sich an keine Weltkinder / vnd lassen dieselbe lauffen. Solche vnd dergleichen Gewonheiten finden wir vnter vns / vnd wird eben nicht groß in acht genommen: Wanns aber auch Christus hätte wollen so machen / mochte ich wol fragen / wer hätte können selig werden?

II. Per correctionem. Cujus notatur. 1. Modus.

Befinden sich fromme Christen in einem vnd anderem schuldig / die werden solches erkennen / auch sich befleissigen es zu änderen / also / daß der sich starck düncket / den andern / der jhm schwach vorkompt / ertrag. Machstu dir leicht ein Gewissen in zweifelhafftigen Sachen / verwirff vnd verdamme nicht leicht den anderen / der sich kein Gewissen darüber macht. Der du aber deiner Freyheit gebrauchest / verlache ja nicht den Einfältigen: Also ertrage einer den andern in zweifelhafftigen Sachen. Wann aber eine Sünd offenbahr vnd ohnstreitig ist / daß man wisse / wie es warhafftig vnrecht sey / muß man dennoch Bescheidenheit Matth. 18. 15. 16. 17.brauchen / wie Christus lehret Matth. 18. Sündiget dein Bruder an dir / so ermahne jhn zwischen dir vnd jhm allein / auff daß er nicht beschämet werde / vnd du auch nicht das ansehen habest / als suchestu in der Straff deine Ehre: Höret dich aber der Bruder nicht / so nimb noch einen oder zwey zu dir / auff daß du Zeugen habest / höret er dich denn noch nicht / alsdenn offenbahr es der Gemeine / vnd will er da auch nicht gehorchen / alsdenn halt jhn erstlich als einen Heyden vnd gottlosen Zöllner.

Darauß mercken wir / daß in warhafftigen Sünden vnd Irrthumen ein Vnterscheid zu machen sey / vnter schwachen vnd

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Thorheit dermal eins selbst                      feind werde. Deßgleichen so einer fällt in eine recht wahre offenbarliche Sünde                      / meynt ein ander / wann er solches sihet vnd höret / er müsse also fort öffen                      lich beweisen / wie er ein Eyferer sey. Viel / weil sie fromm seyn / lieben sie                      allein die Frommen / kehren sich an keine Weltkinder / vnd lassen dieselbe                      lauffen. Solche vnd dergleichen Gewonheiten finden wir vnter vns / vnd wird eben                      nicht groß in acht genommen: Wanns aber auch Christus hätte wollen so machen /                      mochte ich wol fragen / wer hätte können selig werden?</p>
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[34/0054] Thorheit dermal eins selbst feind werde. Deßgleichen so einer fällt in eine recht wahre offenbarliche Sünde / meynt ein ander / wann er solches sihet vnd höret / er müsse also fort öffen lich beweisen / wie er ein Eyferer sey. Viel / weil sie fromm seyn / lieben sie allein die Frommen / kehren sich an keine Weltkinder / vnd lassen dieselbe lauffen. Solche vnd dergleichen Gewonheiten finden wir vnter vns / vnd wird eben nicht groß in acht genommen: Wanns aber auch Christus hätte wollen so machen / mochte ich wol fragen / wer hätte können selig werden? Befinden sich fromme Christen in einem vnd anderem schuldig / die werden solches erkennen / auch sich befleissigen es zu änderen / also / daß der sich starck düncket / den andern / der jhm schwach vorkompt / ertrag. Machstu dir leicht ein Gewissen in zweifelhafftigen Sachen / verwirff vnd verdamme nicht leicht den anderen / der sich kein Gewissen darüber macht. Der du aber deiner Freyheit gebrauchest / verlache ja nicht den Einfältigen: Also ertrage einer den andern in zweifelhafftigen Sachen. Wann aber eine Sünd offenbahr vnd ohnstreitig ist / daß man wisse / wie es warhafftig vnrecht sey / muß man dennoch Bescheidenheit brauchen / wie Christus lehret Matth. 18. Sündiget dein Bruder an dir / so ermahne jhn zwischen dir vnd jhm allein / auff daß er nicht beschämet werde / vnd du auch nicht das ansehen habest / als suchestu in der Straff deine Ehre: Höret dich aber der Bruder nicht / so nimb noch einen oder zwey zu dir / auff daß du Zeugen habest / höret er dich denn noch nicht / alsdenn offenbahr es der Gemeine / vnd will er da auch nicht gehorchen / alsdenn halt jhn erstlich als einen Heyden vnd gottlosen Zöllner. Matth. 18. 15. 16. 17. Darauß mercken wir / daß in warhafftigen Sünden vnd Irrthumen ein Vnterscheid zu machen sey / vnter schwachen vnd

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Zitationshilfe: Lütkemann, Joachim: Apostolische Auffmu[n]terung zum Lebendigen Glauben in Christo Jesu. Frankfurt (Main) u. a., 1652, S. 34. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luetkemann_auffmunterung_1652/54>, abgerufen am 27.11.2024.