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Lütkemann, Joachim: Apostolische Auffmu[n]terung zum Lebendigen Glauben in Christo Jesu. Frankfurt (Main) u. a., 1652.

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die Zeit vom Vatter bestimmet. So schickte es sich auch nicht / daß die Kinder Gottes länger vnter diesen Vormündern blieben. Denn erstlich waren die Ceremonien / Fürbilde vnd Weissagungen von Christo vnd seinem Ampt / vnd predigten von einem Seligmacher / der erst kommen solte. Wann aber Christus schon kommen / darff es solcher Fürbilde nicht mehr. Wir haben jetzt das klare Erkäntnüß von Christo / es bedarff der kindischen Vnterweisung in den Fürbilden nicht mehr. Zum andern / so begriff das Gesetz in sich auch mancherley politische Ordnungen / die zwar bequem waren dem Jüdischen Volck / aber sich nicht liessen in allerley Policey einführen. Weil denn das Evangelium von Christo / nach dem er ins Fleisch kommen / vnd den Willen deß Vatters vollbracht / in alle Welt vnter allen Heyden solte geprediget werden / ware nötig / daß dem Evangelio durch Verwirrungen der Policeyen kein Verhindernüß gesetzet würde.

Summa.

Nun ist etlicher massen offenbar / was die Meynung dieser Epistel ist; Sie handelt vom Gebrauch deß Gesetzes / vnd lehret / daß mit nichten das Gesetz dazu gegeben sey / daß die Menschenkinder dadurch sollen für GOtt gerecht vnd selig werden / sondern es sey den Kindern Israel gegeben / als ein Zuchtmeister / welches die / so durch Christum Erben deß Himmels waren / im Zaum halten / vnd dieselbe seiner massen von Christo vnterweisen solte. Solches aber solte nicht ewig wären / sondern biß auff die bestimpte Zeit vom Vatter / nemblich da Gott seinen Sohn sandte / welcher eine freye Kindschafft hat eingeführet.

Usus. 1. Didacticus.

Diese Betrachtung dienet vns erstlich zur Lehr vnd Vnterweisung / vom Vnterscheid deß Alten vnd Newen Testaments / daß wir verstehen die Ordnung Gottes / wie ers hat wollen gehalten haben mit den Heiligen / vor der Zukunfft Christi / vnd mit den Heiligen nach derselben Zukunfft / vnd daß wir auch folgends erkennen / wozu das Christkindlein nutz sey / was beydes Juden vnd Heyden in jhm sinden vnd haben.

die Zeit vom Vatter bestimmet. So schickte es sich auch nicht / daß die Kinder Gottes länger vnter diesen Vormündern blieben. Denn erstlich waren die Ceremonien / Fürbilde vnd Weissagungen von Christo vnd seinem Ampt / vnd predigten von einem Seligmacher / der erst kommen solte. Wann aber Christus schon kommen / darff es solcher Fürbilde nicht mehr. Wir haben jetzt das klare Erkäntnüß von Christo / es bedarff der kindischen Vnterweisung in den Fürbilden nicht mehr. Zum andern / so begriff das Gesetz in sich auch mancherley politische Ordnungen / die zwar bequem waren dem Jüdischen Volck / aber sich nicht liessen in allerley Policey einführen. Weil denn das Evangelium von Christo / nach dem er ins Fleisch kommen / vnd den Willen deß Vatters vollbracht / in alle Welt vnter allen Heyden solte geprediget werden / ware nötig / daß dem Evangelio durch Verwirrungen der Policeyen kein Verhindernüß gesetzet würde.

Summa.

Nun ist etlicher massen offenbar / was die Meynung dieser Epistel ist; Sie handelt vom Gebrauch deß Gesetzes / vnd lehret / daß mit nichten das Gesetz dazu gegeben sey / daß die Menschenkinder dadurch sollen für GOtt gerecht vnd selig werden / sondern es sey den Kindern Israel gegeben / als ein Zuchtmeister / welches die / so durch Christum Erben deß Himmels waren / im Zaum halten / vnd dieselbe seiner massen von Christo vnterweisen solte. Solches aber solte nicht ewig wären / sondern biß auff die bestimpte Zeit vom Vatter / nemblich da Gott seinen Sohn sandte / welcher eine freye Kindschafft hat eingeführet.

Usus. 1. Didacticus.

Diese Betrachtung dienet vns erstlich zur Lehr vnd Vnterweisung / vom Vnterscheid deß Alten vnd Newen Testaments / daß wir verstehen die Ordnung Gottes / wie ers hat wollen gehalten haben mit den Heiligen / vor der Zukunfft Christi / vnd mit den Heiligen nach derselben Zukunfft / vnd daß wir auch folgends erkennen / wozu das Christkindlein nutz sey / was beydes Juden vnd Heyden in jhm sinden vnd haben.

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[152/0172] die Zeit vom Vatter bestimmet. So schickte es sich auch nicht / daß die Kinder Gottes länger vnter diesen Vormündern blieben. Denn erstlich waren die Ceremonien / Fürbilde vnd Weissagungen von Christo vnd seinem Ampt / vnd predigten von einem Seligmacher / der erst kommen solte. Wann aber Christus schon kommen / darff es solcher Fürbilde nicht mehr. Wir haben jetzt das klare Erkäntnüß von Christo / es bedarff der kindischen Vnterweisung in den Fürbilden nicht mehr. Zum andern / so begriff das Gesetz in sich auch mancherley politische Ordnungen / die zwar bequem waren dem Jüdischen Volck / aber sich nicht liessen in allerley Policey einführen. Weil denn das Evangelium von Christo / nach dem er ins Fleisch kommen / vnd den Willen deß Vatters vollbracht / in alle Welt vnter allen Heyden solte geprediget werden / ware nötig / daß dem Evangelio durch Verwirrungen der Policeyen kein Verhindernüß gesetzet würde. Nun ist etlicher massen offenbar / was die Meynung dieser Epistel ist; Sie handelt vom Gebrauch deß Gesetzes / vnd lehret / daß mit nichten das Gesetz dazu gegeben sey / daß die Menschenkinder dadurch sollen für GOtt gerecht vnd selig werden / sondern es sey den Kindern Israel gegeben / als ein Zuchtmeister / welches die / so durch Christum Erben deß Himmels waren / im Zaum halten / vnd dieselbe seiner massen von Christo vnterweisen solte. Solches aber solte nicht ewig wären / sondern biß auff die bestimpte Zeit vom Vatter / nemblich da Gott seinen Sohn sandte / welcher eine freye Kindschafft hat eingeführet. Diese Betrachtung dienet vns erstlich zur Lehr vnd Vnterweisung / vom Vnterscheid deß Alten vnd Newen Testaments / daß wir verstehen die Ordnung Gottes / wie ers hat wollen gehalten haben mit den Heiligen / vor der Zukunfft Christi / vnd mit den Heiligen nach derselben Zukunfft / vnd daß wir auch folgends erkennen / wozu das Christkindlein nutz sey / was beydes Juden vnd Heyden in jhm sinden vnd haben.

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Zitationshilfe: Lütkemann, Joachim: Apostolische Auffmu[n]terung zum Lebendigen Glauben in Christo Jesu. Frankfurt (Main) u. a., 1652, S. 152. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luetkemann_auffmunterung_1652/172>, abgerufen am 24.11.2024.