Lütkemann, Joachim: Apostolische Auffmu[n]terung zum Lebendigen Glauben in Christo Jesu. Frankfurt (Main) u. a., 1652.die Zeit vom Vatter bestimmet. So schickte es sich auch nicht / daß die Kinder Gottes länger vnter diesen Vormündern blieben. Denn erstlich waren die Ceremonien / Fürbilde vnd Weissagungen von Christo vnd seinem Ampt / vnd predigten von einem Seligmacher / der erst kommen solte. Wann aber Christus schon kommen / darff es solcher Fürbilde nicht mehr. Wir haben jetzt das klare Erkäntnüß von Christo / es bedarff der kindischen Vnterweisung in den Fürbilden nicht mehr. Zum andern / so begriff das Gesetz in sich auch mancherley politische Ordnungen / die zwar bequem waren dem Jüdischen Volck / aber sich nicht liessen in allerley Policey einführen. Weil denn das Evangelium von Christo / nach dem er ins Fleisch kommen / vnd den Willen deß Vatters vollbracht / in alle Welt vnter allen Heyden solte geprediget werden / ware nötig / daß dem Evangelio durch Verwirrungen der Policeyen kein Verhindernüß gesetzet würde. Nun ist etlicher massen offenbar / was die Meynung dieser Epistel ist; Sie handelt vom Gebrauch deß Gesetzes / vnd lehret / daß mit nichten das Gesetz dazu gegeben sey / daß die Menschenkinder dadurch sollen für GOtt gerecht vnd selig werden / sondern es sey den Kindern Israel gegeben / als ein Zuchtmeister / welches die / so durch Christum Erben deß Himmels waren / im Zaum halten / vnd dieselbe seiner massen von Christo vnterweisen solte. Solches aber solte nicht ewig wären / sondern biß auff die bestimpte Zeit vom Vatter / nemblich da Gott seinen Sohn sandte / welcher eine freye Kindschafft hat eingeführet. Usus. 1. Didacticus.Diese Betrachtung dienet vns erstlich zur Lehr vnd Vnterweisung / vom Vnterscheid deß Alten vnd Newen Testaments / daß wir verstehen die Ordnung Gottes / wie ers hat wollen gehalten haben mit den Heiligen / vor der Zukunfft Christi / vnd mit den Heiligen nach derselben Zukunfft / vnd daß wir auch folgends erkennen / wozu das Christkindlein nutz sey / was beydes Juden vnd Heyden in jhm sinden vnd haben. die Zeit vom Vatter bestimmet. So schickte es sich auch nicht / daß die Kinder Gottes länger vnter diesen Vormündern blieben. Denn erstlich waren die Ceremonien / Fürbilde vnd Weissagungen von Christo vnd seinem Ampt / vnd predigten von einem Seligmacher / der erst kommen solte. Wann aber Christus schon kommen / darff es solcher Fürbilde nicht mehr. Wir haben jetzt das klare Erkäntnüß von Christo / es bedarff der kindischen Vnterweisung in den Fürbilden nicht mehr. Zum andern / so begriff das Gesetz in sich auch mancherley politische Ordnungen / die zwar bequem waren dem Jüdischen Volck / aber sich nicht liessen in allerley Policey einführen. Weil denn das Evangelium von Christo / nach dem er ins Fleisch kommen / vnd den Willen deß Vatters vollbracht / in alle Welt vnter allen Heyden solte geprediget werden / ware nötig / daß dem Evangelio durch Verwirrungen der Policeyen kein Verhindernüß gesetzet würde. Nun ist etlicher massen offenbar / was die Meynung dieser Epistel ist; Sie handelt vom Gebrauch deß Gesetzes / vnd lehret / daß mit nichten das Gesetz dazu gegeben sey / daß die Menschenkinder dadurch sollen für GOtt gerecht vnd selig werden / sondern es sey den Kindern Israel gegeben / als ein Zuchtmeister / welches die / so durch Christum Erben deß Himmels waren / im Zaum halten / vnd dieselbe seiner massen von Christo vnterweisen solte. Solches aber solte nicht ewig wären / sondern biß auff die bestimpte Zeit vom Vatter / nemblich da Gott seinen Sohn sandte / welcher eine freye Kindschafft hat eingeführet. Usus. 1. Didacticus.Diese Betrachtung dienet vns erstlich zur Lehr vnd Vnterweisung / vom Vnterscheid deß Alten vnd Newen Testaments / daß wir verstehen die Ordnung Gottes / wie ers hat wollen gehalten haben mit den Heiligen / vor der Zukunfft Christi / vnd mit den Heiligen nach derselben Zukunfft / vnd daß wir auch folgends erkennen / wozu das Christkindlein nutz sey / was beydes Juden vnd Heyden in jhm sinden vnd haben. <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0172" n="152"/> die Zeit vom Vatter bestimmet. So schickte es sich auch nicht / daß die Kinder Gottes länger vnter diesen Vormündern blieben. Denn erstlich waren die Ceremonien / Fürbilde vnd Weissagungen von Christo vnd seinem Ampt / vnd predigten von einem Seligmacher / der erst kommen solte. Wann aber Christus schon kommen / darff es solcher Fürbilde nicht mehr. Wir haben jetzt das klare Erkäntnüß von Christo / es bedarff der kindischen Vnterweisung in den Fürbilden nicht mehr. Zum andern / so begriff das Gesetz in sich auch mancherley politische Ordnungen / die zwar bequem waren dem Jüdischen Volck / aber sich nicht liessen in allerley Policey einführen. Weil denn das Evangelium von Christo / nach dem er ins Fleisch kommen / vnd den Willen deß Vatters vollbracht / in alle Welt vnter allen Heyden solte geprediget werden / ware nötig / daß dem Evangelio durch Verwirrungen der Policeyen kein Verhindernüß gesetzet würde.</p> <note place="left">Summa.</note> <p>Nun ist etlicher massen offenbar / was die Meynung dieser Epistel ist; Sie handelt vom Gebrauch deß Gesetzes / vnd lehret / daß mit nichten das Gesetz dazu gegeben sey / daß die Menschenkinder dadurch sollen für GOtt gerecht vnd selig werden / sondern es sey den Kindern Israel gegeben / als ein Zuchtmeister / welches die / so durch Christum Erben deß Himmels waren / im Zaum halten / vnd dieselbe seiner massen von Christo vnterweisen solte. Solches aber solte nicht ewig wären / sondern biß auff die bestimpte Zeit vom Vatter / nemblich da Gott seinen Sohn sandte / welcher eine freye Kindschafft hat eingeführet.</p> <note place="left">Usus. 1. Didacticus.</note> <p>Diese Betrachtung dienet vns erstlich zur Lehr vnd Vnterweisung / vom Vnterscheid deß Alten vnd Newen Testaments / daß wir verstehen die Ordnung Gottes / wie ers hat wollen gehalten haben mit den Heiligen / vor der Zukunfft Christi / vnd mit den Heiligen nach derselben Zukunfft / vnd daß wir auch folgends erkennen / wozu das Christkindlein nutz sey / was beydes Juden vnd Heyden in jhm sinden vnd haben.</p> </div> </body> </text> </TEI> [152/0172]
die Zeit vom Vatter bestimmet. So schickte es sich auch nicht / daß die Kinder Gottes länger vnter diesen Vormündern blieben. Denn erstlich waren die Ceremonien / Fürbilde vnd Weissagungen von Christo vnd seinem Ampt / vnd predigten von einem Seligmacher / der erst kommen solte. Wann aber Christus schon kommen / darff es solcher Fürbilde nicht mehr. Wir haben jetzt das klare Erkäntnüß von Christo / es bedarff der kindischen Vnterweisung in den Fürbilden nicht mehr. Zum andern / so begriff das Gesetz in sich auch mancherley politische Ordnungen / die zwar bequem waren dem Jüdischen Volck / aber sich nicht liessen in allerley Policey einführen. Weil denn das Evangelium von Christo / nach dem er ins Fleisch kommen / vnd den Willen deß Vatters vollbracht / in alle Welt vnter allen Heyden solte geprediget werden / ware nötig / daß dem Evangelio durch Verwirrungen der Policeyen kein Verhindernüß gesetzet würde.
Nun ist etlicher massen offenbar / was die Meynung dieser Epistel ist; Sie handelt vom Gebrauch deß Gesetzes / vnd lehret / daß mit nichten das Gesetz dazu gegeben sey / daß die Menschenkinder dadurch sollen für GOtt gerecht vnd selig werden / sondern es sey den Kindern Israel gegeben / als ein Zuchtmeister / welches die / so durch Christum Erben deß Himmels waren / im Zaum halten / vnd dieselbe seiner massen von Christo vnterweisen solte. Solches aber solte nicht ewig wären / sondern biß auff die bestimpte Zeit vom Vatter / nemblich da Gott seinen Sohn sandte / welcher eine freye Kindschafft hat eingeführet.
Diese Betrachtung dienet vns erstlich zur Lehr vnd Vnterweisung / vom Vnterscheid deß Alten vnd Newen Testaments / daß wir verstehen die Ordnung Gottes / wie ers hat wollen gehalten haben mit den Heiligen / vor der Zukunfft Christi / vnd mit den Heiligen nach derselben Zukunfft / vnd daß wir auch folgends erkennen / wozu das Christkindlein nutz sey / was beydes Juden vnd Heyden in jhm sinden vnd haben.
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