Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Lütkemann, Joachim: Apostolische Auffmu[n]terung zum Lebendigen Glauben in Christo Jesu. Frankfurt (Main) u. a., 1652.

Bild:
<< vorherige Seite

ter zu gebrauchen / vnd im Zwange zu halten: Also hat das Gesetz mit seinen Satzungen zwar nicht auffgehoben die Verheissung von dem Segen in Christo / das ist von Vergebung der Sünden / vnd ewiger Seligkeit; doch es den Glaubigen nicht gestattet der Freyheit zu geniessen; sondern sie sind verbunden an mancherley Reinigung / Besprengung / Opffern / vnd andere Gewonheiten / als daß deß Seele solte außgerottet werden auß Israel / welcher solche Satzunge nicht hielt. Es ließ zwar das Gesetze die Glaubigen hinein sehen in das Heilige / das ist auff den Segen in Christo / aber nicht ohn den Vorhang vieler Ceremonien / vnd darinnen waren die Glaubigen einem Knechte gleich / ob sie wol Erben waren. Denn ein Knecht ist / der das Theil / das er von den Gütern seines Herrn bekompt / nicht als ein Sohn ererbet / sondern als ein Lohn verdienet / vnd muß es sich sawr werden lassen. Also hatten zwar die Glaubigen im Alten Testament das ewige Leben durch Erbschafft / in dem es jhnen durch Christum / als Gottes Kindern / auß Gnaden geschenckt ward / doch musten sie an vielerley Satzungen sich halten / gleichsam als solten sie das ewige Leben nicht ererben / sondern mit Wercken vnd vieler Mühe verdienen / daß also damals zwischen dem Erben vnd einem Knecht in diesem Stück kein Vnterscheid gewesen. Von dieser Dienstbarkeit redet der Apostel im 3. Cap. an die Galater also: Ehe der Glaube kam / wurden wir vnter dem Gesetz verwahret vnd verschlossen / Das Gesetz ist vnser Zuchtmeister gewesen auff Christum. Damit angedeutet wird / daß zwar das Gesetz etwas von Christo gelehret; Denn erstlich zeiget es die Sünde vnd die Verdamnüß / treibet zur Verzweiffelung / vnd damit bezeuget es / daß ein Mensch andere Verheissungen suchen muß / der will selig werden. Zum andern / zeiget es Christum in vielfältigen Fürbilden. Dennoch hat es die Leut vnterm Joch gefangen gehalten / vnd mit vielen Ceremonien beschweret. Aber diese Beschwerung mu-

ter zu gebrauchen / vnd im Zwange zu halten: Also hat das Gesetz mit seinen Satzungen zwar nicht auffgehoben die Verheissung von dem Segen in Christo / das ist von Vergebung der Sünden / vnd ewiger Seligkeit; doch es den Glaubigen nicht gestattet der Freyheit zu geniessen; sondern sie sind verbunden an mancherley Reinigung / Besprengung / Opffern / vnd andere Gewonheiten / als daß deß Seele solte außgerottet werden auß Israel / welcher solche Satzunge nicht hielt. Es ließ zwar das Gesetze die Glaubigen hinein sehen in das Heilige / das ist auff den Segen in Christo / aber nicht ohn den Vorhang vieler Ceremonien / vnd darinnen waren die Glaubigen einem Knechte gleich / ob sie wol Erben waren. Denn ein Knecht ist / der das Theil / das er von den Gütern seines Herrn bekompt / nicht als ein Sohn ererbet / sondern als ein Lohn verdienet / vnd muß es sich sawr werden lassen. Also hatten zwar die Glaubigen im Alten Testament das ewige Leben durch Erbschafft / in dem es jhnen durch Christum / als Gottes Kindern / auß Gnaden geschenckt ward / doch musten sie an vielerley Satzungen sich halten / gleichsam als solten sie das ewige Leben nicht ererben / sondern mit Wercken vnd vieler Mühe verdienen / daß also damals zwischen dem Erben vñ einem Knecht in diesem Stück kein Vnterscheid gewesen. Von dieser Dienstbarkeit redet der Apostel im 3. Cap. an die Galater also: Ehe der Glaube kam / wurden wir vnter dem Gesetz verwahret vnd verschlossen / Das Gesetz ist vnser Zuchtmeister gewesen auff Christum. Damit angedeutet wird / daß zwar das Gesetz etwas von Christo gelehret; Denn erstlich zeiget es die Sünde vnd die Verdamnüß / treibet zur Verzweiffelung / vnd damit bezeuget es / daß ein Mensch andere Verheissungen suchen muß / der will selig werden. Zum andern / zeiget es Christum in vielfältigen Fürbilden. Dennoch hat es die Leut vnterm Joch gefangen gehalten / vnd mit vielen Ceremonien beschweret. Aber diese Beschwerung mu-

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0164" n="144"/>
ter zu                      gebrauchen / vnd im Zwange zu halten: Also hat das Gesetz mit seinen Satzungen                      zwar nicht auffgehoben die Verheissung von dem Segen in Christo / das ist von                      Vergebung der Sünden / vnd ewiger Seligkeit; doch es den Glaubigen nicht                      gestattet der Freyheit zu geniessen; sondern sie sind verbunden an mancherley                      Reinigung / Besprengung / Opffern / vnd andere Gewonheiten / als daß deß Seele                      solte außgerottet werden auß Israel / welcher solche Satzunge nicht hielt. Es                      ließ zwar das Gesetze die Glaubigen hinein sehen in das Heilige / das ist auff                      den Segen in Christo / aber nicht ohn den Vorhang vieler Ceremonien / vnd                      darinnen waren die Glaubigen einem Knechte gleich / ob sie wol Erben waren. Denn                      ein Knecht ist / der das Theil / das er von den Gütern seines Herrn bekompt /                      nicht als ein Sohn ererbet / sondern als ein Lohn verdienet / vnd muß es sich                      sawr werden lassen. Also hatten zwar die Glaubigen im Alten Testament das ewige                      Leben durch Erbschafft / in dem es jhnen durch Christum / als Gottes Kindern /                      auß Gnaden geschenckt ward / doch musten sie an vielerley Satzungen sich halten                      / gleichsam als solten sie das ewige Leben nicht ererben / sondern mit Wercken                      vnd vieler Mühe verdienen / daß also damals zwischen dem Erben vn&#x0303;                      einem Knecht in diesem Stück kein Vnterscheid gewesen. Von dieser Dienstbarkeit                      redet der Apostel im 3. Cap. an die Galater also: Ehe der Glaube kam / wurden                      wir vnter dem Gesetz verwahret vnd verschlossen / Das Gesetz ist vnser                      Zuchtmeister gewesen auff Christum. Damit angedeutet wird / daß zwar das Gesetz                      etwas von Christo gelehret; Denn erstlich zeiget es die Sünde vnd die Verdamnüß                      / treibet zur Verzweiffelung / vnd damit bezeuget es / daß ein Mensch andere                      Verheissungen suchen muß / der will selig werden. Zum andern / zeiget es                      Christum in vielfältigen Fürbilden. Dennoch hat es die Leut vnterm Joch gefangen                      gehalten / vnd mit vielen Ceremonien beschweret. Aber diese Beschwerung mu-
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[144/0164] ter zu gebrauchen / vnd im Zwange zu halten: Also hat das Gesetz mit seinen Satzungen zwar nicht auffgehoben die Verheissung von dem Segen in Christo / das ist von Vergebung der Sünden / vnd ewiger Seligkeit; doch es den Glaubigen nicht gestattet der Freyheit zu geniessen; sondern sie sind verbunden an mancherley Reinigung / Besprengung / Opffern / vnd andere Gewonheiten / als daß deß Seele solte außgerottet werden auß Israel / welcher solche Satzunge nicht hielt. Es ließ zwar das Gesetze die Glaubigen hinein sehen in das Heilige / das ist auff den Segen in Christo / aber nicht ohn den Vorhang vieler Ceremonien / vnd darinnen waren die Glaubigen einem Knechte gleich / ob sie wol Erben waren. Denn ein Knecht ist / der das Theil / das er von den Gütern seines Herrn bekompt / nicht als ein Sohn ererbet / sondern als ein Lohn verdienet / vnd muß es sich sawr werden lassen. Also hatten zwar die Glaubigen im Alten Testament das ewige Leben durch Erbschafft / in dem es jhnen durch Christum / als Gottes Kindern / auß Gnaden geschenckt ward / doch musten sie an vielerley Satzungen sich halten / gleichsam als solten sie das ewige Leben nicht ererben / sondern mit Wercken vnd vieler Mühe verdienen / daß also damals zwischen dem Erben vñ einem Knecht in diesem Stück kein Vnterscheid gewesen. Von dieser Dienstbarkeit redet der Apostel im 3. Cap. an die Galater also: Ehe der Glaube kam / wurden wir vnter dem Gesetz verwahret vnd verschlossen / Das Gesetz ist vnser Zuchtmeister gewesen auff Christum. Damit angedeutet wird / daß zwar das Gesetz etwas von Christo gelehret; Denn erstlich zeiget es die Sünde vnd die Verdamnüß / treibet zur Verzweiffelung / vnd damit bezeuget es / daß ein Mensch andere Verheissungen suchen muß / der will selig werden. Zum andern / zeiget es Christum in vielfältigen Fürbilden. Dennoch hat es die Leut vnterm Joch gefangen gehalten / vnd mit vielen Ceremonien beschweret. Aber diese Beschwerung mu-

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/luetkemann_auffmunterung_1652
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/luetkemann_auffmunterung_1652/164
Zitationshilfe: Lütkemann, Joachim: Apostolische Auffmu[n]terung zum Lebendigen Glauben in Christo Jesu. Frankfurt (Main) u. a., 1652, S. 144. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luetkemann_auffmunterung_1652/164>, abgerufen am 24.11.2024.