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Lütkemann, Joachim: Ander Theil Apostolischer Auffmu[n]terung zum Lebendigen Glauben in Christo Jesu. Frankfurt (Main) u. a., 1652.

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ligkeit / so käme die Gerechtigkeit / die für GOTT gilt / warhafftig auß dem Gesetz / vnd wäre keiner Verheissung vnd keines Christi von nöthen. Nun aber ists bey dieser Schwachheit vnmüglich / daß das Gesetz vns könne lebendig machen / in dem es durch das Fleisch geschwächet wird / daß es nicht geben kan was es verheisset. Denn das Gesetz ist geistlich / wir aber seynd fleischlich; wir seynd Vbertretter deß Gesetzes / vnd die Schrifft hat alles vnter die Sünde beschlossen / dazu denn eben das Gesetz helffen muß / in dem es die Sünde offenbaret. Darumb kan die Gerechtigkeit / die bey GOtt vns selig macht / durchauß nicht auß dem Gesetze kommen / sondern es bleibt beym Testament / das GOtt auff Christum gemacht hat / nemblich daß wir durch Christum Gerechtigkeit / Leben vnd Seligkeit haben / wie denn Paulus saget: Die Schrifft hat alles vnter die Sünde beschlossen / auff daß die Verheissung / nemblich das verheissene Erbe im Himmel käme durch den Glauben an Jesum Christum / gegeben denen / die da glauben.

Conclusio.

Zweyerley sagt Paulus / 1. daß das verheissene Erbe gegeben werde denen / die da glauben. 2. Daß es gegeben werde durch den Glauben. Es ist gewiß / vnd Gottes Testament will es / daß der Segen zu den Verfluchten / das himlische Leben zu den Verdampten komme / durch den Samen Abrahae / das ist / durch Christum Jesum. Es fragt sich aber noch / wodurch vnd zu wem dieser Segen komme. Da antwortet Paulus / der Segen vnd die Seligkeit / die vns Christus gibt / kompt zu niemand als den Glaubigen / vnd durch nichts als durch den Glauben. Denn weil der Segen in Christo vns durch eine Verheissung fürgestellet / so muß es auff keine andere art genommen werden / als die sich bey Verheissung schicke. Nemblich / zu Verheissungen gehöret Glaube; vnd wenn Gott etwas verheisset / will er / daß es durch Glauben von vns angenommen werde. Solches zeiget das Exempel Abrahams / dem ward die Verheissung deß Segens gegeben / solche Verheissung nahm er im

ligkeit / so käme die Gerechtigkeit / die für GOTT gilt / warhafftig auß dem Gesetz / vnd wäre keiner Verheissung vnd keines Christi von nöthen. Nun aber ists bey dieser Schwachheit vnmüglich / daß das Gesetz vns könne lebendig machen / in dem es durch das Fleisch geschwächet wird / daß es nicht geben kan was es verheisset. Denn das Gesetz ist geistlich / wir aber seynd fleischlich; wir seynd Vbertretter deß Gesetzes / vnd die Schrifft hat alles vnter die Sünde beschlossen / dazu denn eben das Gesetz helffen muß / in dem es die Sünde offenbaret. Darumb kan die Gerechtigkeit / die bey GOtt vns selig macht / durchauß nicht auß dem Gesetze kommen / sondern es bleibt beym Testament / das GOtt auff Christum gemacht hat / nemblich daß wir durch Christum Gerechtigkeit / Leben vnd Seligkeit haben / wie denn Paulus saget: Die Schrifft hat alles vnter die Sünde beschlossen / auff daß die Verheissung / nemblich das verheissene Erbe im Him̃el käme durch den Glauben an Jesum Christum / gegeben denen / die da glauben.

Conclusio.

Zweyerley sagt Paulus / 1. daß das verheissene Erbe gegeben werde denen / die da glauben. 2. Daß es gegeben werde durch den Glauben. Es ist gewiß / vnd Gottes Testament will es / daß der Segen zu den Verfluchten / das himlische Leben zu den Verdampten kom̃e / durch den Samen Abrahae / das ist / durch Christum Jesum. Es fragt sich aber noch / wodurch vnd zu wem dieser Segen komme. Da antwortet Paulus / der Segen vnd die Seligkeit / die vns Christus gibt / kompt zu niemand als den Glaubigen / vñ durch nichts als durch den Glauben. Denn weil der Segen in Christo vns durch eine Verheissung fürgestellet / so muß es auff keine andere art genommen werden / als die sich bey Verheissung schicke. Nemblich / zu Verheissungen gehöret Glaube; vnd wenn Gott etwas verheisset / will er / daß es durch Glauben von vns angenom̃en werde. Solches zeiget das Exempel Abrahams / dem ward die Verheissung deß Segens gegeben / solche Verheissung nahm er im

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[276/0292] ligkeit / so käme die Gerechtigkeit / die für GOTT gilt / warhafftig auß dem Gesetz / vnd wäre keiner Verheissung vnd keines Christi von nöthen. Nun aber ists bey dieser Schwachheit vnmüglich / daß das Gesetz vns könne lebendig machen / in dem es durch das Fleisch geschwächet wird / daß es nicht geben kan was es verheisset. Denn das Gesetz ist geistlich / wir aber seynd fleischlich; wir seynd Vbertretter deß Gesetzes / vnd die Schrifft hat alles vnter die Sünde beschlossen / dazu denn eben das Gesetz helffen muß / in dem es die Sünde offenbaret. Darumb kan die Gerechtigkeit / die bey GOtt vns selig macht / durchauß nicht auß dem Gesetze kommen / sondern es bleibt beym Testament / das GOtt auff Christum gemacht hat / nemblich daß wir durch Christum Gerechtigkeit / Leben vnd Seligkeit haben / wie denn Paulus saget: Die Schrifft hat alles vnter die Sünde beschlossen / auff daß die Verheissung / nemblich das verheissene Erbe im Him̃el käme durch den Glauben an Jesum Christum / gegeben denen / die da glauben. Zweyerley sagt Paulus / 1. daß das verheissene Erbe gegeben werde denen / die da glauben. 2. Daß es gegeben werde durch den Glauben. Es ist gewiß / vnd Gottes Testament will es / daß der Segen zu den Verfluchten / das himlische Leben zu den Verdampten kom̃e / durch den Samen Abrahae / das ist / durch Christum Jesum. Es fragt sich aber noch / wodurch vnd zu wem dieser Segen komme. Da antwortet Paulus / der Segen vnd die Seligkeit / die vns Christus gibt / kompt zu niemand als den Glaubigen / vñ durch nichts als durch den Glauben. Denn weil der Segen in Christo vns durch eine Verheissung fürgestellet / so muß es auff keine andere art genommen werden / als die sich bey Verheissung schicke. Nemblich / zu Verheissungen gehöret Glaube; vnd wenn Gott etwas verheisset / will er / daß es durch Glauben von vns angenom̃en werde. Solches zeiget das Exempel Abrahams / dem ward die Verheissung deß Segens gegeben / solche Verheissung nahm er im

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Zitationshilfe: Lütkemann, Joachim: Ander Theil Apostolischer Auffmu[n]terung zum Lebendigen Glauben in Christo Jesu. Frankfurt (Main) u. a., 1652, S. 276. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luetkemann_auffmunterung2_1652/292>, abgerufen am 22.11.2024.