Lütkemann, Joachim: Ander Theil Apostolischer Auffmu[n]terung zum Lebendigen Glauben in Christo Jesu. Frankfurt (Main) u. a., 1652.willen dahin gegeben / vnd vmb vnser Gerechtigkeit willen aufferwecket / Rom. 4. Dem Abraham wird die Verheissung gegeben: Durch deinen Samen / das ist Christus / sollstu vnd alle Menschen gesegnet werden; diese Verheissung ist vns verfluchten Sündern auch gegeben. Abraham nimpt die Verheissung durch den Glauben an; wir müssen sie auch annehmen. Wann Abraham durch Glauben die Verheissung annimpt / so erlanget er das verheissene Gut / die Gerechtigkeit / den geistlichen Segen / Erfreyung vom Fluch / das himlische Erbe / die ewige Seligkeit. Wann wir durch den Glauben die Verheissung auch annchmen / so seynd wir Abrahams Kinder / vnd seine Miterben / vnd erlangen denselben Segen. Wird nun das Erbe durch Verheissung frey geschenckt / wie offenbar in dem Exempel Abrahams / so wirds nicht durch Gesetz erworben. So wirds auch mit dem Gesetz die Meynung nicht haben / daß es das Testament / das von GOtt zuvor auff Christum bestättiget ist / vmbstosse / vnd dieselbe Verheissung in Christo auffhöre. Was soll denn das Gesetz? Wozu ist es gegeben? Paulus2. Affirmative: legis finem esse duplicem. V. 19. antwortet: Es ist darzu kommen vmb der Sünde willen / biß der Same käme / dem die Verheissung geschehen ist. Zweyerley wird gesaget / Erstlich: Das Gesetz ist dazu kommen vmb der Sünde willen. Nemblich / daß es die Sünde offenbare / denn durch das Gesetz kompt ErkäntnüßRom. 3, 10. der Sünden / Rom. 3. vnd das ist das vornembste Ampt deß Gesetzes in der Kirchen. Zum andern: Das Gesetz ist kommen / vnd muß bleiben / biß daß der Same käme / dem die Verheissung geschehen ist. Damit wird gesehen auff das Ampt deß Gesetzes / das es verwaltet hat bey den Israeliten im Alten Testament vor Christi Geburt. Denn das Gesetz / das durch Mosen gegeben ward / begreiffet nicht allein die Zehen Gebott / sordern willen dahin gegeben / vnd vmb vnser Gerechtigkeit willen aufferwecket / Rom. 4. Dem Abraham wird die Verheissung gegeben: Durch deinen Samen / das ist Christus / sollstu vnd alle Menschen gesegnet werden; diese Verheissung ist vns verfluchten Sündern auch gegeben. Abraham nimpt die Verheissung durch den Glauben an; wir müssen sie auch annehmen. Wann Abraham durch Glauben die Verheissung annimpt / so erlanget er das verheissene Gut / die Gerechtigkeit / den geistlichen Segen / Erfreyung vom Fluch / das himlische Erbe / die ewige Seligkeit. Wann wir durch den Glauben die Verheissung auch annchmen / so seynd wir Abrahams Kinder / vnd seine Miterben / vnd erlangen denselben Segen. Wird nun das Erbe durch Verheissung frey geschenckt / wie offenbar in dem Exempel Abrahams / so wirds nicht durch Gesetz erworben. So wirds auch mit dem Gesetz die Meynung nicht haben / daß es das Testament / das von GOtt zuvor auff Christum bestättiget ist / vmbstosse / vnd dieselbe Verheissung in Christo auffhöre. Was soll denn das Gesetz? Wozu ist es gegeben? Paulus2. Affirmativè: legis finem esse duplicem. V. 19. antwortet: Es ist darzu kommen vmb der Sünde willen / biß der Same käme / dem die Verheissung geschehen ist. Zweyerley wird gesaget / Erstlich: Das Gesetz ist dazu kommen vmb der Sünde willen. Nemblich / daß es die Sünde offenbare / denn durch das Gesetz kompt ErkäntnüßRom. 3, 10. der Sünden / Rom. 3. vnd das ist das vornembste Ampt deß Gesetzes in der Kirchen. Zum andern: Das Gesetz ist kommen / vnd muß bleiben / biß daß der Same käme / dem die Verheissung geschehen ist. Damit wird gesehen auff das Ampt deß Gesetzes / das es verwaltet hat bey den Israeliten im Alten Testament vor Christi Geburt. 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willen dahin gegeben / vnd vmb vnser Gerechtigkeit willen aufferwecket / Rom. 4. Dem Abraham wird die Verheissung gegeben: Durch deinen Samen / das ist Christus / sollstu vnd alle Menschen gesegnet werden; diese Verheissung ist vns verfluchten Sündern auch gegeben. Abraham nimpt die Verheissung durch den Glauben an; wir müssen sie auch annehmen. Wann Abraham durch Glauben die Verheissung annimpt / so erlanget er das verheissene Gut / die Gerechtigkeit / den geistlichen Segen / Erfreyung vom Fluch / das himlische Erbe / die ewige Seligkeit. Wann wir durch den Glauben die Verheissung auch annchmen / so seynd wir Abrahams Kinder / vnd seine Miterben / vnd erlangen denselben Segen.
Wird nun das Erbe durch Verheissung frey geschenckt / wie offenbar in dem Exempel Abrahams / so wirds nicht durch Gesetz erworben. So wirds auch mit dem Gesetz die Meynung nicht haben / daß es das Testament / das von GOtt zuvor auff Christum bestättiget ist / vmbstosse / vnd dieselbe Verheissung in Christo auffhöre.
Was soll denn das Gesetz? Wozu ist es gegeben? Paulus antwortet: Es ist darzu kommen vmb der Sünde willen / biß der Same käme / dem die Verheissung geschehen ist. Zweyerley wird gesaget / Erstlich: Das Gesetz ist dazu kommen vmb der Sünde willen. Nemblich / daß es die Sünde offenbare / denn durch das Gesetz kompt Erkäntnüß der Sünden / Rom. 3. vnd das ist das vornembste Ampt deß Gesetzes in der Kirchen. Zum andern: Das Gesetz ist kommen / vnd muß bleiben / biß daß der Same käme / dem die Verheissung geschehen ist. Damit wird gesehen auff das Ampt deß Gesetzes / das es verwaltet hat bey den Israeliten im Alten Testament vor Christi Geburt. Denn das Gesetz / das durch Mosen gegeben ward / begreiffet nicht allein die Zehen Gebott / sordern
2. Affirmativè: legis finem esse duplicem. V. 19.
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Zitationshilfe: | Lütkemann, Joachim: Ander Theil Apostolischer Auffmu[n]terung zum Lebendigen Glauben in Christo Jesu. Frankfurt (Main) u. a., 1652, S. 273. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luetkemann_auffmunterung2_1652/289>, abgerufen am 16.02.2025. |