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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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chen Schwedischen Regierung in den Hertzogthümern Bremen und Vehrden. II. 529 schreibt, als hierzu besonders Gevollmächtigter, an die Stadt Bremen, wegen der, in Puncto Homagii, anzustellenden Conferentien. II. 522 gegen denselben erkläret sich der Magistrat zu Bremen, wegen der zugemutheten Huldigung. II. 523. seq. Klibnitz, (Johann Theophilus) über denselbigen beschweret sich Churfürst Johann Georg der II. zu Sachsen bey dem Kayser Leopoldo, daß er sowohl ihn, als andere Evangelische Churfürsten und Stände des Reichs, in einer, mit der Universität zu Wien Approbation, gedruckten Scarteque schändlich traduciret, und bittet, daß er, dem enormen Verbrechen nach, gebührend gestraffet werden möchte. II. 930 Klinckenström, (von) Obristen-Lieutenant, verspricht Churfürst Friedrich der III. zu Brandenburg Käyser Leopoldo, wegen des an dero Abgesandten, Grafen von Eck, zu Güstrau verübten Excesses, zu gehöriger und zulänglicher Satisfaction anzuhalten. II. 1171 Kniphoff, Rathsmeister zu Erfurt, soll, auf Käysers Leopoldi Befehl, in seine Dignität restituiret werden. II. 352 Köckeritz, (von) Gebrüder, selbige werden von König Friedrich dem I. in Preussen der Regierung zu Wolau zugestellet, von der Regierung aber, wider gegebene Versicherung, zurück behalten, und zu Annehmung der Catholischen Religion genöthiget. V. 796 vor dieselbe, als seine Pagen, intercediret König Friedrich der I. in Preussen bey dem Käyser Leopoldo, und bittet sich ihre Freylassung aus. V. 790. VII. 485 Königsegg, (Leopold Wilhelm, Graf von) Reichs-Vice-Cantzler und Käyserlicher geheimder Rath. III. 51 wird, die Conjunction der Bäyerischen Waffen mit den Käyserlichen zu negotiiren, an den Chur-Bäyerischen Hof geschickt. III. 83 demselben remonstriret der Fürstliche Würtembergische Rath, Herr Kulpis, daß das Reichs-Ertz-Panner-Amt denen Herren Hertzogen von Würtemberg, seit mehr als 500. Jahren her, ohndisputirlich zukomme. IV. 903
chen Schwedischen Regierung in den Hertzogthümern Bremen und Vehrden. II. 529 schreibt, als hierzu besonders Gevollmächtigter, an die Stadt Bremen, wegen der, in Puncto Homagii, anzustellenden Conferentien. II. 522 gegen denselben erkläret sich der Magistrat zu Bremen, wegen der zugemutheten Huldigung. II. 523. seq. Klibnitz, (Johann Theophilus) über denselbigen beschweret sich Churfürst Johann Georg der II. zu Sachsen bey dem Kayser Leopoldo, daß er sowohl ihn, als andere Evangelische Churfürsten und Stände des Reichs, in einer, mit der Universität zu Wien Approbation, gedruckten Scarteque schändlich traduciret, und bittet, daß er, dem enormen Verbrechen nach, gebührend gestraffet werden möchte. II. 930 Klinckenström, (von) Obristen-Lieutenant, verspricht Churfürst Friedrich der III. zu Brandenburg Käyser Leopoldo, wegen des an dero Abgesandten, Grafen von Eck, zu Güstrau verübten Excesses, zu gehöriger und zulänglicher Satisfaction anzuhalten. II. 1171 Kniphoff, Rathsmeister zu Erfurt, soll, auf Käysers Leopoldi Befehl, in seine Dignität restituiret werden. II. 352 Köckeritz, (von) Gebrüder, selbige werden von König Friedrich dem I. in Preussen der Regierung zu Wolau zugestellet, von der Regierung aber, wider gegebene Versicherung, zurück behalten, und zu Annehmung der Catholischen Religion genöthiget. V. 796 vor dieselbe, als seine Pagen, intercediret König Friedrich der I. in Preussen bey dem Käyser Leopoldo, und bittet sich ihre Freylassung aus. V. 790. VII. 485 Königsegg, (Leopold Wilhelm, Graf von) Reichs-Vice-Cantzler und Käyserlicher geheimder Rath. III. 51 wird, die Conjunction der Bäyerischen Waffen mit den Käyserlichen zu negotiiren, an den Chur-Bäyerischen Hof geschickt. III. 83 demselben remonstriret der Fürstliche Würtembergische Rath, Herr Kulpis, daß das Reichs-Ertz-Panner-Amt denen Herren Hertzogen von Würtemberg, seit mehr als 500. Jahren her, ohndisputirlich zukomme. IV. 903
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[0996] chen Schwedischen Regierung in den Hertzogthümern Bremen und Vehrden. II. 529 schreibt, als hierzu besonders Gevollmächtigter, an die Stadt Bremen, wegen der, in Puncto Homagii, anzustellenden Conferentien. II. 522 gegen denselben erkläret sich der Magistrat zu Bremen, wegen der zugemutheten Huldigung. II. 523. seq. Klibnitz, (Johann Theophilus) über denselbigen beschweret sich Churfürst Johann Georg der II. zu Sachsen bey dem Kayser Leopoldo, daß er sowohl ihn, als andere Evangelische Churfürsten und Stände des Reichs, in einer, mit der Universität zu Wien Approbation, gedruckten Scarteque schändlich traduciret, und bittet, daß er, dem enormen Verbrechen nach, gebührend gestraffet werden möchte. II. 930 Klinckenström, (von) Obristen-Lieutenant, verspricht Churfürst Friedrich der III. zu Brandenburg Käyser Leopoldo, wegen des an dero Abgesandten, Grafen von Eck, zu Güstrau verübten Excesses, zu gehöriger und zulänglicher Satisfaction anzuhalten. II. 1171 Kniphoff, Rathsmeister zu Erfurt, soll, auf Käysers Leopoldi Befehl, in seine Dignität restituiret werden. II. 352 Köckeritz, (von) Gebrüder, selbige werden von König Friedrich dem I. in Preussen der Regierung zu Wolau zugestellet, von der Regierung aber, wider gegebene Versicherung, zurück behalten, und zu Annehmung der Catholischen Religion genöthiget. V. 796 vor dieselbe, als seine Pagen, intercediret König Friedrich der I. in Preussen bey dem Käyser Leopoldo, und bittet sich ihre Freylassung aus. V. 790. VII. 485 Königsegg, (Leopold Wilhelm, Graf von) Reichs-Vice-Cantzler und Käyserlicher geheimder Rath. III. 51 wird, die Conjunction der Bäyerischen Waffen mit den Käyserlichen zu negotiiren, an den Chur-Bäyerischen Hof geschickt. III. 83 demselben remonstriret der Fürstliche Würtembergische Rath, Herr Kulpis, daß das Reichs-Ertz-Panner-Amt denen Herren Hertzogen von Würtemberg, seit mehr als 500. Jahren her, ohndisputirlich zukomme. IV. 903

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/996>, abgerufen am 25.11.2024.