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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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Reichs-Vicariis die Principal-Commission auf dem Reichs-Tage. VII. 358 beschweret sich bey Käyser Josepho über die Arrestirung seines Hof-Factors, und bittet, daß, nach seiner Freylassung, demselben die abgenommene Real- und Juratorische Caution respective extradiret und cassiret, ihm aber selbsten, wegen dieses harten Verfahrens, Satisfaction gegeben werden möchte. VI. 994. 1018. 1021 demselben stellet der Reichs-Vice-Cantzler, Graf von Schönborn, vor, daß die Arrest-Sache seines Hof-Factors kein Punctus violati Territorii, und Käyserl. Majestät höchst berechtiget darzu gewesen sey. VI. 1023 suchet das Contrarium wider solche Vorstellung des Reichs-Vice-Cantzlers, Grafens von Schönborn, zu behaupten. VI. 1026. seqq. correspondiret mit dem Magistrat zu Nürnberg, wegen der von seinem Hof-Factor angestellten, und von ihrem Bürger, Georg Welckern, acceptirten Wechsel-Briefe. VI. 999 - - 1017 Johann Philipp, Bischoff zu Würtzburg, beschweret sich bey Käyser Leopoldo über den, von dem Cammer-Gerichts-Assessore, Michael Carl Wigand, wider sich begangenen Excess. V. 459 erbietet sich, die von dem Reichs-Cammer-Gerichts-Praesidenten, Grafen von Solms, vorgeschlagene Cammer-Gerichts-Visitation befördern zu helffen. V. 853 beschweret sich bey dem Reichs-Vice-Cantzler, Graf Friedrich Carln von Schönborn, über die auf seinem Territorio geschehene Arrestirung seines Hof-Factors, und bittet, dem Juden die Freyheit, sich aber gehörige Satisfaction zu verschaffen. VI. 987. 992 gegen denselben excusiret der Reichs-Vice-Cantzler, Graf Friedrich Carl von Schönborn, die Arrestirung seines Hof-Factors. VI. 989 Johann Seyfried, Fürst zu Eggenberg, gratuliret Churfürst Johann Georg dem II. zu Sachsen, zum neuen Jahre. II. 607 gegen denselben thut Churfürst Johann Georg der II. zu Sachsen desgleichen. II. 608
Reichs-Vicariis die Principal-Commission auf dem Reichs-Tage. VII. 358 beschweret sich bey Käyser Josepho über die Arrestirung seines Hof-Factors, und bittet, daß, nach seiner Freylassung, demselben die abgenommene Real- und Juratorische Caution respective extradiret und cassiret, ihm aber selbsten, wegen dieses harten Verfahrens, Satisfaction gegeben werden möchte. VI. 994. 1018. 1021 demselben stellet der Reichs-Vice-Cantzler, Graf von Schönborn, vor, daß die Arrest-Sache seines Hof-Factors kein Punctus violati Territorii, und Käyserl. Majestät höchst berechtiget darzu gewesen sey. VI. 1023 suchet das Contrarium wider solche Vorstellung des Reichs-Vice-Cantzlers, Grafens von Schönborn, zu behaupten. VI. 1026. seqq. correspondiret mit dem Magistrat zu Nürnberg, wegen der von seinem Hof-Factor angestellten, und von ihrem Bürger, Georg Welckern, acceptirten Wechsel-Briefe. VI. 999 - - 1017 Johann Philipp, Bischoff zu Würtzburg, beschweret sich bey Käyser Leopoldo über den, von dem Cammer-Gerichts-Assessore, Michael Carl Wigand, wider sich begangenen Excess. V. 459 erbietet sich, die von dem Reichs-Cammer-Gerichts-Praesidenten, Grafen von Solms, vorgeschlagene Cammer-Gerichts-Visitation befördern zu helffen. V. 853 beschweret sich bey dem Reichs-Vice-Cantzler, Graf Friedrich Carln von Schönborn, über die auf seinem Territorio geschehene Arrestirung seines Hof-Factors, und bittet, dem Juden die Freyheit, sich aber gehörige Satisfaction zu verschaffen. VI. 987. 992 gegen denselben excusiret der Reichs-Vice-Cantzler, Graf Friedrich Carl von Schönborn, die Arrestirung seines Hof-Factors. VI. 989 Johann Seyfried, Fürst zu Eggenberg, gratuliret Churfürst Johann Georg dem II. zu Sachsen, zum neuen Jahre. II. 607 gegen denselben thut Churfürst Johann Georg der II. zu Sachsen desgleichen. II. 608
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[0977] Reichs-Vicariis die Principal-Commission auf dem Reichs-Tage. VII. 358 beschweret sich bey Käyser Josepho über die Arrestirung seines Hof-Factors, und bittet, daß, nach seiner Freylassung, demselben die abgenommene Real- und Juratorische Caution respective extradiret und cassiret, ihm aber selbsten, wegen dieses harten Verfahrens, Satisfaction gegeben werden möchte. VI. 994. 1018. 1021 demselben stellet der Reichs-Vice-Cantzler, Graf von Schönborn, vor, daß die Arrest-Sache seines Hof-Factors kein Punctus violati Territorii, und Käyserl. Majestät höchst berechtiget darzu gewesen sey. VI. 1023 suchet das Contrarium wider solche Vorstellung des Reichs-Vice-Cantzlers, Grafens von Schönborn, zu behaupten. VI. 1026. seqq. correspondiret mit dem Magistrat zu Nürnberg, wegen der von seinem Hof-Factor angestellten, und von ihrem Bürger, Georg Welckern, acceptirten Wechsel-Briefe. VI. 999 - - 1017 Johann Philipp, Bischoff zu Würtzburg, beschweret sich bey Käyser Leopoldo über den, von dem Cammer-Gerichts-Assessore, Michael Carl Wigand, wider sich begangenen Excess. V. 459 erbietet sich, die von dem Reichs-Cammer-Gerichts-Praesidenten, Grafen von Solms, vorgeschlagene Cammer-Gerichts-Visitation befördern zu helffen. V. 853 beschweret sich bey dem Reichs-Vice-Cantzler, Graf Friedrich Carln von Schönborn, über die auf seinem Territorio geschehene Arrestirung seines Hof-Factors, und bittet, dem Juden die Freyheit, sich aber gehörige Satisfaction zu verschaffen. VI. 987. 992 gegen denselben excusiret der Reichs-Vice-Cantzler, Graf Friedrich Carl von Schönborn, die Arrestirung seines Hof-Factors. VI. 989 Johann Seyfried, Fürst zu Eggenberg, gratuliret Churfürst Johann Georg dem II. zu Sachsen, zum neuen Jahre. II. 607 gegen denselben thut Churfürst Johann Georg der II. zu Sachsen desgleichen. II. 608

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/977>, abgerufen am 25.11.2024.