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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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Johann Martin, Bischoff zu Eichstädt, gratuliret König Friedrich dem ersten in Preußen, zur angenommenen Königlichen Dignität. V. 323 ersuchet den Fränckischen Cräyß-Convent um schleunige Hülffe und Bedeckung seines Stiffts wider die Frantzösische und Chur-Bäyerische Invasion. VI. 39 desselben Absterben. VI. 389 Johann Moritz, Fürst von Nassau-Siegen, Chur-Brandenburgischer Statthalter im Clevischen. I. 762 desselben Streitigkeiten mit seinem Vetter, dem Catholischen Fürsten von Nassau-Siegen. IV. 268. 336 Johann Philipp, Churfürst zu Mäyntz und Bischoff zu Worms, wird von dem Königl. Schwedischen Generalissimo, Pfaltzgraf Carl Gustaven, ersuchet, vermöge des führenden Reichs-Directorii, die Executions-Tractaten zu befördern. I. 245 wird von dem Käyser Ferdinando III. ermahnet, Chur Cölln und andern Reichs-Ständen, wider die in ihren Landen sich befindliche fremde Kriegs-Völcker Assistenz zu leisten. I. 380 will mit denen Königl. Schwedischen Ministris general-Abrechnung der Schwedischen Satisfactions-Gelder halten. I. 383 wird nebst Brandenburg-Culmbach zum Käyserlichen Commissario ernennet in der Streit-Sache zwischen Chur Bäyern und denen Gan-Erben zum Rotenberg. I. 543 bey demselben entschuldiget sich die Fürstliche Brandenburg-Culmbachische Regierung, daß sie sich der Käyserlichen Commission in der Streit-Sache zwischen dem Churfürsten zu Mäyntz und denen Gan-Erben zum Rotenberg nicht unterziehen könne. I. 541 bey demselben intercediren die Evangelische Reichs-Deputirte zu Franckfurt, daß die Restitutions-Sache derer Gan-Erben zu Rotenberg vor der Reichs-Deputation möge gelassen werden. I. 545 ersuchet die zum Reichs-Convent abgeordnete Gesandten, dahin bedacht zu seyn, damit der Lothringische
Johann Martin, Bischoff zu Eichstädt, gratuliret König Friedrich dem ersten in Preußen, zur angenommenen Königlichen Dignität. V. 323 ersuchet den Fränckischen Cräyß-Convent um schleunige Hülffe und Bedeckung seines Stiffts wider die Frantzösische und Chur-Bäyerische Invasion. VI. 39 desselben Absterben. VI. 389 Johann Moritz, Fürst von Nassau-Siegen, Chur-Brandenburgischer Statthalter im Clevischen. I. 762 desselben Streitigkeiten mit seinem Vetter, dem Catholischen Fürsten von Nassau-Siegen. IV. 268. 336 Johann Philipp, Churfürst zu Mäyntz und Bischoff zu Worms, wird von dem Königl. Schwedischen Generalissimo, Pfaltzgraf Carl Gustaven, ersuchet, vermöge des führenden Reichs-Directorii, die Executions-Tractaten zu befördern. I. 245 wird von dem Käyser Ferdinando III. ermahnet, Chur Cölln und andern Reichs-Ständen, wider die in ihren Landen sich befindliche fremde Kriegs-Völcker Assistenz zu leisten. I. 380 will mit denen Königl. Schwedischen Ministris general-Abrechnung der Schwedischen Satisfactions-Gelder halten. I. 383 wird nebst Brandenburg-Culmbach zum Käyserlichen Commissario ernennet in der Streit-Sache zwischen Chur Bäyern und denen Gan-Erben zum Rotenberg. I. 543 bey demselben entschuldiget sich die Fürstliche Brandenburg-Culmbachische Regierung, daß sie sich der Käyserlichen Commission in der Streit-Sache zwischen dem Churfürsten zu Mäyntz und denen Gan-Erben zum Rotenberg nicht unterziehen könne. I. 541 bey demselben intercediren die Evangelische Reichs-Deputirte zu Franckfurt, daß die Restitutions-Sache derer Gan-Erben zu Rotenberg vor der Reichs-Deputation möge gelassen werden. I. 545 ersuchet die zum Reichs-Convent abgeordnete Gesandten, dahin bedacht zu seyn, damit der Lothringische
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[0973] Johann Martin, Bischoff zu Eichstädt, gratuliret König Friedrich dem ersten in Preußen, zur angenommenen Königlichen Dignität. V. 323 ersuchet den Fränckischen Cräyß-Convent um schleunige Hülffe und Bedeckung seines Stiffts wider die Frantzösische und Chur-Bäyerische Invasion. VI. 39 desselben Absterben. VI. 389 Johann Moritz, Fürst von Nassau-Siegen, Chur-Brandenburgischer Statthalter im Clevischen. I. 762 desselben Streitigkeiten mit seinem Vetter, dem Catholischen Fürsten von Nassau-Siegen. IV. 268. 336 Johann Philipp, Churfürst zu Mäyntz und Bischoff zu Worms, wird von dem Königl. Schwedischen Generalissimo, Pfaltzgraf Carl Gustaven, ersuchet, vermöge des führenden Reichs-Directorii, die Executions-Tractaten zu befördern. I. 245 wird von dem Käyser Ferdinando III. ermahnet, Chur Cölln und andern Reichs-Ständen, wider die in ihren Landen sich befindliche fremde Kriegs-Völcker Assistenz zu leisten. I. 380 will mit denen Königl. Schwedischen Ministris general-Abrechnung der Schwedischen Satisfactions-Gelder halten. I. 383 wird nebst Brandenburg-Culmbach zum Käyserlichen Commissario ernennet in der Streit-Sache zwischen Chur Bäyern und denen Gan-Erben zum Rotenberg. I. 543 bey demselben entschuldiget sich die Fürstliche Brandenburg-Culmbachische Regierung, daß sie sich der Käyserlichen Commission in der Streit-Sache zwischen dem Churfürsten zu Mäyntz und denen Gan-Erben zum Rotenberg nicht unterziehen könne. I. 541 bey demselben intercediren die Evangelische Reichs-Deputirte zu Franckfurt, daß die Restitutions-Sache derer Gan-Erben zu Rotenberg vor der Reichs-Deputation möge gelassen werden. I. 545 ersuchet die zum Reichs-Convent abgeordnete Gesandten, dahin bedacht zu seyn, damit der Lothringische

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/973>, abgerufen am 30.09.2024.