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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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um ein Subsidium charitativum, zu Wieder-Aufbauung der Speyerischen Dom-Kirche. V. 85 demselben praesentiret Churfürst Maximilian Emanuel in Bäyern, Graf Johann Tobiam Ignatium Nytzen zum Cammer-Gerichts-Assessor. V. 378. 431 recommandiret denen Praesidenten und Beysitzern des Cammer-Gerichts zu Wetzlar die schleunige Reception des von Chur Bäyern praesentirten Graf Nytzens. V. 428. 556 demselben recommandiret der Magistrat zu Worms die Beförderung ihres mit dem Catholischen Clero daselbst habenden Processes. V. 586 denselben bittet der Cammer-Gerichts-Praesident, Graf Friedrich Ernst von Solms-Laubach, sein Ansuchen wegen Dimission vom Cammer-Gerichte bey dem Käyser zu secundiren. V. 642. VI. 53 wird von gedachtem Grafen ersuchet, dem Cammer-Gericht seine Gegenwart wegen der grossen Dissidien auf einige Tage zu gönnen. V. 815. 897 bemühet sich eine extraordinari Reichs-Visitation des Cammer-Gerichts auszuwürcken. VI. 6. VI. 308 bey demselben beschweret sich obengedachter Graf von Solms-Laubach über die Verzögerung der Cammer-Gerichts-Visitation, und den ihm vom Graf Nytzen erwiesenen Tort. VI. 33 intercediret bey dem Käyser Josepho vor den Cammer-Gerichts-Assessorem, Graf Nytzen, wegen einiger ihm aufgebürdeten Beschuldigungen. VI. 461 giebt dem Cammer-Gerichte von der angestellten Visitation Nachricht. VI. 699 Johann Ludwig, Pfaltzgraf zu Sultzbach, dessen Absterben notificiret sein Herr Bruder, Pfaltzgraf Christian August, Churfürst Johann Georg dem I. zu Sachsen. I. 243 Johann Ludwig, Bischoff zu Lüttich, beklaget sich bey der Reichs-Versammlung über den von denen Frantzosen in seinem Stifft verursachten Schaden, und bittet, seinen Matricular-Anschlag zu moderiren. IV. 839
um ein Subsidium charitativum, zu Wieder-Aufbauung der Speyerischen Dom-Kirche. V. 85 demselben praesentiret Churfürst Maximilian Emanuel in Bäyern, Graf Johann Tobiam Ignatium Nytzen zum Cammer-Gerichts-Assessor. V. 378. 431 recommandiret denen Praesidenten und Beysitzern des Cammer-Gerichts zu Wetzlar die schleunige Reception des von Chur Bäyern praesentirten Graf Nytzens. V. 428. 556 demselben recommandiret der Magistrat zu Worms die Beförderung ihres mit dem Catholischen Clero daselbst habenden Processes. V. 586 denselben bittet der Cammer-Gerichts-Praesident, Graf Friedrich Ernst von Solms-Laubach, sein Ansuchen wegen Dimission vom Cammer-Gerichte bey dem Käyser zu secundiren. V. 642. VI. 53 wird von gedachtem Grafen ersuchet, dem Cammer-Gericht seine Gegenwart wegen der grossen Dissidien auf einige Tage zu gönnen. V. 815. 897 bemühet sich eine extraordinari Reichs-Visitation des Cammer-Gerichts auszuwürcken. VI. 6. VI. 308 bey demselben beschweret sich obengedachter Graf von Solms-Laubach über die Verzögerung der Cammer-Gerichts-Visitation, und den ihm vom Graf Nytzen erwiesenen Tort. VI. 33 intercediret bey dem Käyser Josepho vor den Cammer-Gerichts-Assessorem, Graf Nytzen, wegen einiger ihm aufgebürdeten Beschuldigungen. VI. 461 giebt dem Cammer-Gerichte von der angestellten Visitation Nachricht. VI. 699 Johann Ludwig, Pfaltzgraf zu Sultzbach, dessen Absterben notificiret sein Herr Bruder, Pfaltzgraf Christian August, Churfürst Johann Georg dem I. zu Sachsen. I. 243 Johann Ludwig, Bischoff zu Lüttich, beklaget sich bey der Reichs-Versammlung über den von denen Frantzosen in seinem Stifft verursachten Schaden, und bittet, seinen Matricular-Anschlag zu moderiren. IV. 839
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                     Reception des von Chur Bäyern praesentirten Graf Nytzens. V. 428. 556 demselben
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[0972] um ein Subsidium charitativum, zu Wieder-Aufbauung der Speyerischen Dom-Kirche. V. 85 demselben praesentiret Churfürst Maximilian Emanuel in Bäyern, Graf Johann Tobiam Ignatium Nytzen zum Cammer-Gerichts-Assessor. V. 378. 431 recommandiret denen Praesidenten und Beysitzern des Cammer-Gerichts zu Wetzlar die schleunige Reception des von Chur Bäyern praesentirten Graf Nytzens. V. 428. 556 demselben recommandiret der Magistrat zu Worms die Beförderung ihres mit dem Catholischen Clero daselbst habenden Processes. V. 586 denselben bittet der Cammer-Gerichts-Praesident, Graf Friedrich Ernst von Solms-Laubach, sein Ansuchen wegen Dimission vom Cammer-Gerichte bey dem Käyser zu secundiren. V. 642. VI. 53 wird von gedachtem Grafen ersuchet, dem Cammer-Gericht seine Gegenwart wegen der grossen Dissidien auf einige Tage zu gönnen. V. 815. 897 bemühet sich eine extraordinari Reichs-Visitation des Cammer-Gerichts auszuwürcken. VI. 6. VI. 308 bey demselben beschweret sich obengedachter Graf von Solms-Laubach über die Verzögerung der Cammer-Gerichts-Visitation, und den ihm vom Graf Nytzen erwiesenen Tort. VI. 33 intercediret bey dem Käyser Josepho vor den Cammer-Gerichts-Assessorem, Graf Nytzen, wegen einiger ihm aufgebürdeten Beschuldigungen. VI. 461 giebt dem Cammer-Gerichte von der angestellten Visitation Nachricht. VI. 699 Johann Ludwig, Pfaltzgraf zu Sultzbach, dessen Absterben notificiret sein Herr Bruder, Pfaltzgraf Christian August, Churfürst Johann Georg dem I. zu Sachsen. I. 243 Johann Ludwig, Bischoff zu Lüttich, beklaget sich bey der Reichs-Versammlung über den von denen Frantzosen in seinem Stifft verursachten Schaden, und bittet, seinen Matricular-Anschlag zu moderiren. IV. 839

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/972>, abgerufen am 25.11.2024.