Wiederholtes allerunterthänigstes Bitt-Schreiben des Corporis Evangelicorum auf
dem Reichs-Tage zu Augspurg an den Käyser Carolum VI. die Erläuterung des
Articuli III. Pacis Rastadiensis betreffend, de Anno 1714.
Allerdurchläuchtigster etc.
AN Eure Käyserliche Majestät haben, Nahmens unserer gnädigsten und gnädigen
Herren Principalen, auch Obern und Committenten, wir bereits denn 11. Aprilis,
anni currentis, durch dero allhier anwesenden höchstansehnlichen
Principal-Commissarium die hierbey liegende allerunterthänigste Vorstellung und
Ansuchung gelangen lassen, und zweiflen nicht, Ew. Käyserliche Majestät werden
hierauf nach dero angestammeten Liebe zur Gerechtigkeit billichmäßige Reflexion
gemachet haben. Dennoch unsere gnädigste und gnädige Herren Principalen, auch
Obere und Committenten, dato noch mit keiner Antwort consoliret worden,
ohngeachtet schon in andern nachhero an Ew. Käyserliche Majestät von Reichs
wegen abgegangenen Sachen, den bevorstehenden Frieden betreffend, dero
allergnädigsten Willens-Meynung dem Reichs-Convent kund gemachet ist; So werden
Ew. Käyserliche Majestät nicht in Ungnaden vermercken, daß bey deroselben sie
durch uns deshalben allerunterthänigste Erinnerung thun, und dabey zu erkennen
geben, daß, gleichwie die zu völliger Errichtung des Friedens, mit der Cron
Franckreich Ew. Käyserlichen Majestät von Reichs wegen, letztere aufgetragene
Vollmacht mit dem ausdrücklichen Vorbehalt zu verstehen, daß der 3. Articul der
XXV.
Wiederholtes allerunterthänigstes Bitt-Schreiben des Corporis Evangelicorum auf
dem Reichs-Tage zu Augspurg an den Käyser Carolum VI. die Erläuterung des
Articuli III. Pacis Rastadiensis betreffend, de Anno 1714.
Allerdurchläuchtigster etc.
AN Eure Käyserliche Majestät haben, Nahmens unserer gnädigsten und gnädigen
Herren Principalen, auch Obern und Committenten, wir bereits denn 11. Aprilis,
anni currentis, durch dero allhier anwesenden höchstansehnlichen
Principal-Commissarium die hierbey liegende allerunterthänigste Vorstellung und
Ansuchung gelangen lassen, und zweiflen nicht, Ew. Käyserliche Majestät werden
hierauf nach dero angestammeten Liebe zur Gerechtigkeit billichmäßige Reflexion
gemachet haben. Dennoch unsere gnädigste und gnädige Herren Principalen, auch
Obere und Committenten, dato noch mit keiner Antwort consoliret worden,
ohngeachtet schon in andern nachhero an Ew. Käyserliche Majestät von Reichs
wegen abgegangenen Sachen, den bevorstehenden Frieden betreffend, dero
allergnädigsten Willens-Meynung dem Reichs-Convent kund gemachet ist; So werden
Ew. Käyserliche Majestät nicht in Ungnaden vermercken, daß bey deroselben sie
durch uns deshalben allerunterthänigste Erinnerung thun, und dabey zu erkennen
geben, daß, gleichwie die zu völliger Errichtung des Friedens, mit der Cron
Franckreich Ew. Käyserlichen Majestät von Reichs wegen, letztere aufgetragene
Vollmacht mit dem ausdrücklichen Vorbehalt zu verstehen, daß der 3. Articul der
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dem Reichs-Tage zu Augspurg an den Käyser Carolum VI. die Erläuterung des
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Herren Principalen, auch Obern und Committenten, wir bereits denn 11. Aprilis,
anni currentis, durch dero allhier anwesenden höchstansehnlichen
Principal-Commissarium die hierbey liegende allerunterthänigste Vorstellung und
Ansuchung gelangen lassen, und zweiflen nicht, Ew. Käyserliche Majestät werden
hierauf nach dero angestammeten Liebe zur Gerechtigkeit billichmäßige Reflexion
gemachet haben. Dennoch unsere gnädigste und gnädige Herren Principalen, auch
Obere und Committenten, dato noch mit keiner Antwort consoliret worden,
ohngeachtet schon in andern nachhero an Ew. Käyserliche Majestät von Reichs
wegen abgegangenen Sachen, den bevorstehenden Frieden betreffend, dero
allergnädigsten Willens-Meynung dem Reichs-Convent kund gemachet ist; So werden
Ew. Käyserliche Majestät nicht in Ungnaden vermercken, daß bey deroselben sie
durch uns deshalben allerunterthänigste Erinnerung thun, und dabey zu erkennen
geben, daß, gleichwie die zu völliger Errichtung des Friedens, mit der Cron
Franckreich Ew. Käyserlichen Majestät von Reichs wegen, letztere aufgetragene
Vollmacht mit dem ausdrücklichen Vorbehalt zu verstehen, daß der 3. Articul der
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XXV.
Wiederholtes allerunterthänigstes Bitt-Schreiben des Corporis Evangelicorum auf dem Reichs-Tage zu Augspurg an den Käyser Carolum VI. die Erläuterung des Articuli III. Pacis Rastadiensis betreffend, de Anno 1714. Allerdurchläuchtigster etc.
AN Eure Käyserliche Majestät haben, Nahmens unserer gnädigsten und gnädigen Herren Principalen, auch Obern und Committenten, wir bereits denn 11. Aprilis, anni currentis, durch dero allhier anwesenden höchstansehnlichen Principal-Commissarium die hierbey liegende allerunterthänigste Vorstellung und Ansuchung gelangen lassen, und zweiflen nicht, Ew. Käyserliche Majestät werden hierauf nach dero angestammeten Liebe zur Gerechtigkeit billichmäßige Reflexion gemachet haben. Dennoch unsere gnädigste und gnädige Herren Principalen, auch Obere und Committenten, dato noch mit keiner Antwort consoliret worden, ohngeachtet schon in andern nachhero an Ew. Käyserliche Majestät von Reichs wegen abgegangenen Sachen, den bevorstehenden Frieden betreffend, dero allergnädigsten Willens-Meynung dem Reichs-Convent kund gemachet ist; So werden Ew. Käyserliche Majestät nicht in Ungnaden vermercken, daß bey deroselben sie durch uns deshalben allerunterthänigste Erinnerung thun, und dabey zu erkennen geben, daß, gleichwie die zu völliger Errichtung des Friedens, mit der Cron Franckreich Ew. Käyserlichen Majestät von Reichs wegen, letztere aufgetragene Vollmacht mit dem ausdrücklichen Vorbehalt zu verstehen, daß der 3. Articul der
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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 60. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/96>, abgerufen am 28.12.2024.
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