chet, seine
Praetension auf die Herrschafften Vianen und Ameyden denen General-Staaten der
vereinigten Niederlande bestens zu recommandiren. VIII. 260. 276. 594 demselben
notificiret Churfürst Joseph Clemens zu Cölln, daß er die Päbstliche
Confirmation erhalten. IV. 653 gratuliret gedachtem Churfürsten zu der erlangten
Churfürstlichen und Ertz-Bischöfflichen Würde. IV. 655 wird von dem Käyser
Leopoldo zu der zwischen ihm, dem König in Engelland, und denen General-Staaten
der vereinigten Niederlande, geschlossenen Allianz invitiret. IV. 797 ersuchet
gedachten Käyser, das Statutum Primogeniturae bey dem Gräflichen Reußischen
Hause zu confirmiren. IV. 812 gratuliret mehr erwehntem Käyser zum neuen Jahre.
IV. 862 demselben recommandiret Churfürst Friedrich der III. zu Brandenburg,
Zeit seiner Abwesenheit, seine benachbarte Lande. IV. 886. 1083 gegen denselben
bedancket sich nur gedachter Churfürst vor die ihm zu Zelle erwiesene Ehre. IV.
945 erhält von König Christiano V. in Dänemarck ein Praesent von etlichen
Ißländischen Falcken. IV. 989 ersuchet den Käyser Leopoldum, dem ältisten
Gothaischen Printzen Veniam AEtatis zu ertheilen. VIII. 389 demselben
notificiret Hertzog Friedrich zu Sachsen-Gotha, daß er von dem Käyser Veniam
AEtatis erlauget, und die Regierung seiner Lande persönlich angetreten. VIII.
405 gratuliret deswegen gedachtem Hertzog. VIII. 405 wird von dem Landgrafen
Ernst Ludwig zu Hessen-Darmstadt ersuchet, die Declaration der Gießischen
Theologorum durch sein Consistorium untersuchen zu lassen. IV. 1017 berichtet
gedachtem Landgrafen, daß erwehnte Declaration richtig, und denen Libris
Symbolicis conform befunden worden. IV. 1021 beschweret sich über Hertzog
Friedrich Wilhelm zu Mecklenburg-Schwerin, wegen eigenmächtig ergriffener
Posses-
chet, seine
Praetension auf die Herrschafften Vianen und Ameyden denen General-Staaten der
vereinigten Niederlande bestens zu recommandiren. VIII. 260. 276. 594 demselben
notificiret Churfürst Joseph Clemens zu Cölln, daß er die Päbstliche
Confirmation erhalten. IV. 653 gratuliret gedachtem Churfürsten zu der erlangten
Churfürstlichen und Ertz-Bischöfflichen Würde. IV. 655 wird von dem Käyser
Leopoldo zu der zwischen ihm, dem König in Engelland, und denen General-Staaten
der vereinigten Niederlande, geschlossenen Allianz invitiret. IV. 797 ersuchet
gedachten Käyser, das Statutum Primogeniturae bey dem Gräflichen Reußischen
Hause zu confirmiren. IV. 812 gratuliret mehr erwehntem Käyser zum neuen Jahre.
IV. 862 demselben recommandiret Churfürst Friedrich der III. zu Brandenburg,
Zeit seiner Abwesenheit, seine benachbarte Lande. IV. 886. 1083 gegen denselben
bedancket sich nur gedachter Churfürst vor die ihm zu Zelle erwiesene Ehre. IV.
945 erhält von König Christiano V. in Dänemarck ein Praesent von etlichen
Ißländischen Falcken. IV. 989 ersuchet den Käyser Leopoldum, dem ältisten
Gothaischen Printzen Veniam AEtatis zu ertheilen. VIII. 389 demselben
notificiret Hertzog Friedrich zu Sachsen-Gotha, daß er von dem Käyser Veniam
AEtatis erlauget, und die Regierung seiner Lande persönlich angetreten. VIII.
405 gratuliret deswegen gedachtem Hertzog. VIII. 405 wird von dem Landgrafen
Ernst Ludwig zu Hessen-Darmstadt ersuchet, die Declaration der Gießischen
Theologorum durch sein Consistorium untersuchen zu lassen. IV. 1017 berichtet
gedachtem Landgrafen, daß erwehnte Declaration richtig, und denen Libris
Symbolicis conform befunden worden. IV. 1021 beschweret sich über Hertzog
Friedrich Wilhelm zu Mecklenburg-Schwerin, wegen eigenmächtig ergriffener
Posses-
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chet, seine
Praetension auf die Herrschafften Vianen und Ameyden denen General-Staaten der
vereinigten Niederlande bestens zu recommandiren. VIII. 260. 276. 594 demselben
notificiret Churfürst Joseph Clemens zu Cölln, daß er die Päbstliche
Confirmation erhalten. IV. 653 gratuliret gedachtem Churfürsten zu der erlangten
Churfürstlichen und Ertz-Bischöfflichen Würde. IV. 655 wird von dem Käyser
Leopoldo zu der zwischen ihm, dem König in Engelland, und denen General-Staaten
der vereinigten Niederlande, geschlossenen Allianz invitiret. IV. 797 ersuchet
gedachten Käyser, das Statutum Primogeniturae bey dem Gräflichen Reußischen
Hause zu confirmiren. IV. 812 gratuliret mehr erwehntem Käyser zum neuen Jahre.
IV. 862 demselben recommandiret Churfürst Friedrich der III. zu Brandenburg,
Zeit seiner Abwesenheit, seine benachbarte Lande. IV. 886. 1083 gegen denselben
bedancket sich nur gedachter Churfürst vor die ihm zu Zelle erwiesene Ehre. IV.
945 erhält von König Christiano V. in Dänemarck ein Praesent von etlichen
Ißländischen Falcken. IV. 989 ersuchet den Käyser Leopoldum, dem ältisten
Gothaischen Printzen Veniam AEtatis zu ertheilen. VIII. 389 demselben
notificiret Hertzog Friedrich zu Sachsen-Gotha, daß er von dem Käyser Veniam
AEtatis erlauget, und die Regierung seiner Lande persönlich angetreten. VIII.
405 gratuliret deswegen gedachtem Hertzog. VIII. 405 wird von dem Landgrafen
Ernst Ludwig zu Hessen-Darmstadt ersuchet, die Declaration der Gießischen
Theologorum durch sein Consistorium untersuchen zu lassen. IV. 1017 berichtet
gedachtem Landgrafen, daß erwehnte Declaration richtig, und denen Libris
Symbolicis conform befunden worden. IV. 1021 beschweret sich über Hertzog
Friedrich Wilhelm zu Mecklenburg-Schwerin, wegen eigenmächtig ergriffener
Posses-
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chet, seine Praetension auf die Herrschafften Vianen und Ameyden denen General-Staaten der vereinigten Niederlande bestens zu recommandiren. VIII. 260. 276. 594 demselben notificiret Churfürst Joseph Clemens zu Cölln, daß er die Päbstliche Confirmation erhalten. IV. 653 gratuliret gedachtem Churfürsten zu der erlangten Churfürstlichen und Ertz-Bischöfflichen Würde. IV. 655 wird von dem Käyser Leopoldo zu der zwischen ihm, dem König in Engelland, und denen General-Staaten der vereinigten Niederlande, geschlossenen Allianz invitiret. IV. 797 ersuchet gedachten Käyser, das Statutum Primogeniturae bey dem Gräflichen Reußischen Hause zu confirmiren. IV. 812 gratuliret mehr erwehntem Käyser zum neuen Jahre. IV. 862 demselben recommandiret Churfürst Friedrich der III. zu Brandenburg, Zeit seiner Abwesenheit, seine benachbarte Lande. IV. 886. 1083 gegen denselben bedancket sich nur gedachter Churfürst vor die ihm zu Zelle erwiesene Ehre. IV. 945 erhält von König Christiano V. in Dänemarck ein Praesent von etlichen Ißländischen Falcken. IV. 989 ersuchet den Käyser Leopoldum, dem ältisten Gothaischen Printzen Veniam AEtatis zu ertheilen. VIII. 389 demselben notificiret Hertzog Friedrich zu Sachsen-Gotha, daß er von dem Käyser Veniam AEtatis erlauget, und die Regierung seiner Lande persönlich angetreten. VIII. 405 gratuliret deswegen gedachtem Hertzog. VIII. 405 wird von dem Landgrafen Ernst Ludwig zu Hessen-Darmstadt ersuchet, die Declaration der Gießischen Theologorum durch sein Consistorium untersuchen zu lassen. IV. 1017 berichtet gedachtem Landgrafen, daß erwehnte Declaration richtig, und denen Libris Symbolicis conform befunden worden. IV. 1021 beschweret sich über Hertzog Friedrich Wilhelm zu Mecklenburg-Schwerin, wegen eigenmächtig ergriffener Posses-
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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/930>, abgerufen am 22.07.2024.
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