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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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wird, auf sein Ansuchen, von dem Commando am Ober-Rhein erlassen. VII. 80 conferiret mit Landgraf Carln zu Hessen-Cassel über die Satisfaction, so dem Reformirten Fürsten zu Nassau-Siegen, wider die Gewaltthätigkeiten der Catholischen, zu verschaffen. VII. 565 recommandiret dem Käyser Carolo VI. des Reformirten Fürsten zu Nassau-Siegen Religions-Beschwerden. VII. 567 übernimmt in denen Niederlanden einen guten Theil von seinem in Englischen Sold gestandenen Corpo, auf seine eigene Kosten zu unterhalten. VII. 810 wird von dem Hamburgischen Magistrat ersuchet, das Commercium ihrer Stadt auf gewisse Masse wieder frey zu stellen. VII. 904 wird von dem König Friderico I. in Preussen ersuchet, die von ihm gesuchte Abolition der ihm nachtheiligen und im 10den Articul der Capitulationis perpetuae befindlichen Clausul zu secundiren. VII. 1006 remonstriret dem König in Preussen die bey der von ihm gesuchten Abolition gemeldter Clausul sich ereignende Difficultäten. VII 1009 demselben recommandiret König Friedrich Wilhelm in Preussen die Conservation der Festung Tönningen bey dem Fürstlichen Hause Hollstein-Gottorff. VII. 1012 notificiret der regierenden Hertzogin zu Wolffenbüttel das Absterben seiner Frau Mutter. VIII. 64 wird nach dem Tode der Königin Anna in Londen zum König von Groß-Brittannien proclamiret. VIII. 645 demselben gratuliret Hertzog August Wilhelm von Wolffenbüttel zu der erlangten Königlichen Würde. VIII. 646 Georg Wilhelm, Hertzog zu Braunschweig-Lüneburg-Zell, bezeuget sein Mißvergnügen über die Conduite Bischoff Bernhards zu Münster. II. 624. 859 vermahnet, nebst denen andern Braunschweig-Lüneburgischen Fürsten, die Stadt Braunschweig, von ihrer Widersetzligkeit gegen Hertzog Rudolph Augustum zu Wolffenbüttel abzustehen. II. 882
wird, auf sein Ansuchen, von dem Commando am Ober-Rhein erlassen. VII. 80 conferiret mit Landgraf Carln zu Hessen-Cassel über die Satisfaction, so dem Reformirten Fürsten zu Nassau-Siegen, wider die Gewaltthätigkeiten der Catholischen, zu verschaffen. VII. 565 recommandiret dem Käyser Carolo VI. des Reformirten Fürsten zu Nassau-Siegen Religions-Beschwerden. VII. 567 übernimmt in denen Niederlanden einen guten Theil von seinem in Englischen Sold gestandenen Corpo, auf seine eigene Kosten zu unterhalten. VII. 810 wird von dem Hamburgischen Magistrat ersuchet, das Commercium ihrer Stadt auf gewisse Masse wieder frey zu stellen. VII. 904 wird von dem König Friderico I. in Preussen ersuchet, die von ihm gesuchte Abolition der ihm nachtheiligen und im 10den Articul der Capitulationis perpetuae befindlichen Clausul zu secundiren. VII. 1006 remonstriret dem König in Preussen die bey der von ihm gesuchten Abolition gemeldter Clausul sich ereignende Difficultäten. VII 1009 demselben recommandiret König Friedrich Wilhelm in Preussen die Conservation der Festung Tönningen bey dem Fürstlichen Hause Hollstein-Gottorff. VII. 1012 notificiret der regierenden Hertzogin zu Wolffenbüttel das Absterben seiner Frau Mutter. VIII. 64 wird nach dem Tode der Königin Anna in Londen zum König von Groß-Brittannien proclamiret. VIII. 645 demselben gratuliret Hertzog August Wilhelm von Wolffenbüttel zu der erlangten Königlichen Würde. VIII. 646 Georg Wilhelm, Hertzog zu Braunschweig-Lüneburg-Zell, bezeuget sein Mißvergnügen über die Conduite Bischoff Bernhards zu Münster. II. 624. 859 vermahnet, nebst denen andern Braunschweig-Lüneburgischen Fürsten, die Stadt Braunschweig, von ihrer Widersetzligkeit gegen Hertzog Rudolph Augustum zu Wolffenbüttel abzustehen. II. 882
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                     Religions-Beschwerden. VII. 567 übernimmt in denen Niederlanden einen guten
                     Theil von seinem in Englischen Sold gestandenen Corpo, auf seine eigene Kosten
                     zu unterhalten. VII. 810 wird von dem Hamburgischen Magistrat ersuchet, das
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                     der ihm nachtheiligen und im 10den Articul der Capitulationis perpetuae
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[0927] wird, auf sein Ansuchen, von dem Commando am Ober-Rhein erlassen. VII. 80 conferiret mit Landgraf Carln zu Hessen-Cassel über die Satisfaction, so dem Reformirten Fürsten zu Nassau-Siegen, wider die Gewaltthätigkeiten der Catholischen, zu verschaffen. VII. 565 recommandiret dem Käyser Carolo VI. des Reformirten Fürsten zu Nassau-Siegen Religions-Beschwerden. VII. 567 übernimmt in denen Niederlanden einen guten Theil von seinem in Englischen Sold gestandenen Corpo, auf seine eigene Kosten zu unterhalten. VII. 810 wird von dem Hamburgischen Magistrat ersuchet, das Commercium ihrer Stadt auf gewisse Masse wieder frey zu stellen. VII. 904 wird von dem König Friderico I. in Preussen ersuchet, die von ihm gesuchte Abolition der ihm nachtheiligen und im 10den Articul der Capitulationis perpetuae befindlichen Clausul zu secundiren. VII. 1006 remonstriret dem König in Preussen die bey der von ihm gesuchten Abolition gemeldter Clausul sich ereignende Difficultäten. VII 1009 demselben recommandiret König Friedrich Wilhelm in Preussen die Conservation der Festung Tönningen bey dem Fürstlichen Hause Hollstein-Gottorff. VII. 1012 notificiret der regierenden Hertzogin zu Wolffenbüttel das Absterben seiner Frau Mutter. VIII. 64 wird nach dem Tode der Königin Anna in Londen zum König von Groß-Brittannien proclamiret. VIII. 645 demselben gratuliret Hertzog August Wilhelm von Wolffenbüttel zu der erlangten Königlichen Würde. VIII. 646 Georg Wilhelm, Hertzog zu Braunschweig-Lüneburg-Zell, bezeuget sein Mißvergnügen über die Conduite Bischoff Bernhards zu Münster. II. 624. 859 vermahnet, nebst denen andern Braunschweig-Lüneburgischen Fürsten, die Stadt Braunschweig, von ihrer Widersetzligkeit gegen Hertzog Rudolph Augustum zu Wolffenbüttel abzustehen. II. 882

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/927>, abgerufen am 25.11.2024.