ersuchet selbige, ihm solchen aus
ihren Cantzleyen auch geben zu lassen. VI. 919. 921 wider den von ihm
angenommenen Mecklenburgischen Titul und Wappen, protestiret Hertzog Adolph
Friedrich von Mecklenburg-Strelitz. VI. 1075 justificiret sein Verfahren wider
gedachten Hertzog von Mecklenburg-Strelitz. VI. 1079 muthet denen Grafen von
Stollberg zu, daß sie ihren Amtmann, Johann Herrmann Triesenbergen, wegen einer
Protestation, so er wider das Königliche Preußische Vornehmen mit der Stadt
Nordhausen eingegeben, ernstlich bestraffen möchten. VII. 10 suchet die geführte
Beschwerden der Stadt Nordhausen gegen den Käyser Josephum abzulehnen. VII. 29
demselben setzen die Käyserlichen Commissarii, Hertzog Anthon Ulrich zu
Wolffenbüttel und Landgraf Carl zu Hessen-Cassel, einen Termin an zu
Untersuchung der Differentien mit der Stadt Nordhausen. VII. 50 mahnet den
Grafen von Güldenstirn, als Königlichen Schwedischen General-Gouverneur in denen
Hertzogthümern Bremen und Verden, ab von dem Vorhaben, ob solten die in
Vor-Pommern stehende Schwedische Trouppen in Pohlen einbrechen. VII. 108
notificiret Hertzog Friedrichen zu Sachsen-Gotha die Geburt seines anderweiten
Enckels, Printz Friedrich Wilhelms, und berichtet, daß er selbigen den Nahmen
Printz von Preussen und Oranien beygeleget. VII. 951 condoliret der verwittibten
Käyserin, Eleonorae Magdalenae Theresiae, wegen des frühzeitigen Todes-Falls
ihres Herrn Sohns, des Käysers Josephi, und gratuliret derselben zur
angetretenen Interims-Administration der Oesterreichischen Erb-Lande. VII. 226
wird von dem Magistrat zu Franckfurt am Mäyn ersuchet, den Comitat seiner
Gesandten zu dem Käyserlichen Wahl-Tag nach Anleitung der güldenen Bulle zu
reguliren. VII. 279 denselben ersuchet Hertzog Wilhelm Ernst zu Sachsen-Weimar,
daß er sich seiner wider den Fürsten zu Schwartzburg-Arnstadt annehmen möge.
VII. 319 demselben recommandiret gedachter Hertzog die Desi-
ersuchet selbige, ihm solchen aus
ihren Cantzleyen auch geben zu lassen. VI. 919. 921 wider den von ihm
angenommenen Mecklenburgischen Titul und Wappen, protestiret Hertzog Adolph
Friedrich von Mecklenburg-Strelitz. VI. 1075 justificiret sein Verfahren wider
gedachten Hertzog von Mecklenburg-Strelitz. VI. 1079 muthet denen Grafen von
Stollberg zu, daß sie ihren Amtmann, Johann Herrmann Triesenbergen, wegen einer
Protestation, so er wider das Königliche Preußische Vornehmen mit der Stadt
Nordhausen eingegeben, ernstlich bestraffen möchten. VII. 10 suchet die geführte
Beschwerden der Stadt Nordhausen gegen den Käyser Josephum abzulehnen. VII. 29
demselben setzen die Käyserlichen Commissarii, Hertzog Anthon Ulrich zu
Wolffenbüttel und Landgraf Carl zu Hessen-Cassel, einen Termin an zu
Untersuchung der Differentien mit der Stadt Nordhausen. VII. 50 mahnet den
Grafen von Güldenstirn, als Königlichen Schwedischen General-Gouverneur in denen
Hertzogthümern Bremen und Verden, ab von dem Vorhaben, ob solten die in
Vor-Pommern stehende Schwedische Trouppen in Pohlen einbrechen. VII. 108
notificiret Hertzog Friedrichen zu Sachsen-Gotha die Geburt seines anderweiten
Enckels, Printz Friedrich Wilhelms, und berichtet, daß er selbigen den Nahmen
Printz von Preussen und Oranien beygeleget. VII. 951 condoliret der verwittibten
Käyserin, Eleonorae Magdalenae Theresiae, wegen des frühzeitigen Todes-Falls
ihres Herrn Sohns, des Käysers Josephi, und gratuliret derselben zur
angetretenen Interims-Administration der Oesterreichischen Erb-Lande. VII. 226
wird von dem Magistrat zu Franckfurt am Mäyn ersuchet, den Comitat seiner
Gesandten zu dem Käyserlichen Wahl-Tag nach Anleitung der güldenen Bulle zu
reguliren. VII. 279 denselben ersuchet Hertzog Wilhelm Ernst zu Sachsen-Weimar,
daß er sich seiner wider den Fürsten zu Schwartzburg-Arnstadt annehmen möge.
VII. 319 demselben recommandiret gedachter Hertzog die Desi-
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ersuchet selbige, ihm solchen aus
ihren Cantzleyen auch geben zu lassen. VI. 919. 921 wider den von ihm
angenommenen Mecklenburgischen Titul und Wappen, protestiret Hertzog Adolph
Friedrich von Mecklenburg-Strelitz. VI. 1075 justificiret sein Verfahren wider
gedachten Hertzog von Mecklenburg-Strelitz. VI. 1079 muthet denen Grafen von
Stollberg zu, daß sie ihren Amtmann, Johann Herrmann Triesenbergen, wegen einer
Protestation, so er wider das Königliche Preußische Vornehmen mit der Stadt
Nordhausen eingegeben, ernstlich bestraffen möchten. VII. 10 suchet die geführte
Beschwerden der Stadt Nordhausen gegen den Käyser Josephum abzulehnen. VII. 29
demselben setzen die Käyserlichen Commissarii, Hertzog Anthon Ulrich zu
Wolffenbüttel und Landgraf Carl zu Hessen-Cassel, einen Termin an zu
Untersuchung der Differentien mit der Stadt Nordhausen. VII. 50 mahnet den
Grafen von Güldenstirn, als Königlichen Schwedischen General-Gouverneur in denen
Hertzogthümern Bremen und Verden, ab von dem Vorhaben, ob solten die in
Vor-Pommern stehende Schwedische Trouppen in Pohlen einbrechen. VII. 108
notificiret Hertzog Friedrichen zu Sachsen-Gotha die Geburt seines anderweiten
Enckels, Printz Friedrich Wilhelms, und berichtet, daß er selbigen den Nahmen
Printz von Preussen und Oranien beygeleget. VII. 951 condoliret der verwittibten
Käyserin, Eleonorae Magdalenae Theresiae, wegen des frühzeitigen Todes-Falls
ihres Herrn Sohns, des Käysers Josephi, und gratuliret derselben zur
angetretenen Interims-Administration der Oesterreichischen Erb-Lande. VII. 226
wird von dem Magistrat zu Franckfurt am Mäyn ersuchet, den Comitat seiner
Gesandten zu dem Käyserlichen Wahl-Tag nach Anleitung der güldenen Bulle zu
reguliren. VII. 279 denselben ersuchet Hertzog Wilhelm Ernst zu Sachsen-Weimar,
daß er sich seiner wider den Fürsten zu Schwartzburg-Arnstadt annehmen möge.
VII. 319 demselben recommandiret gedachter Hertzog die Desi-
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ersuchet selbige, ihm solchen aus ihren Cantzleyen auch geben zu lassen. VI. 919. 921 wider den von ihm angenommenen Mecklenburgischen Titul und Wappen, protestiret Hertzog Adolph Friedrich von Mecklenburg-Strelitz. VI. 1075 justificiret sein Verfahren wider gedachten Hertzog von Mecklenburg-Strelitz. VI. 1079 muthet denen Grafen von Stollberg zu, daß sie ihren Amtmann, Johann Herrmann Triesenbergen, wegen einer Protestation, so er wider das Königliche Preußische Vornehmen mit der Stadt Nordhausen eingegeben, ernstlich bestraffen möchten. VII. 10 suchet die geführte Beschwerden der Stadt Nordhausen gegen den Käyser Josephum abzulehnen. VII. 29 demselben setzen die Käyserlichen Commissarii, Hertzog Anthon Ulrich zu Wolffenbüttel und Landgraf Carl zu Hessen-Cassel, einen Termin an zu Untersuchung der Differentien mit der Stadt Nordhausen. VII. 50 mahnet den Grafen von Güldenstirn, als Königlichen Schwedischen General-Gouverneur in denen Hertzogthümern Bremen und Verden, ab von dem Vorhaben, ob solten die in Vor-Pommern stehende Schwedische Trouppen in Pohlen einbrechen. VII. 108 notificiret Hertzog Friedrichen zu Sachsen-Gotha die Geburt seines anderweiten Enckels, Printz Friedrich Wilhelms, und berichtet, daß er selbigen den Nahmen Printz von Preussen und Oranien beygeleget. VII. 951 condoliret der verwittibten Käyserin, Eleonorae Magdalenae Theresiae, wegen des frühzeitigen Todes-Falls ihres Herrn Sohns, des Käysers Josephi, und gratuliret derselben zur angetretenen Interims-Administration der Oesterreichischen Erb-Lande. VII. 226 wird von dem Magistrat zu Franckfurt am Mäyn ersuchet, den Comitat seiner Gesandten zu dem Käyserlichen Wahl-Tag nach Anleitung der güldenen Bulle zu reguliren. VII. 279 denselben ersuchet Hertzog Wilhelm Ernst zu Sachsen-Weimar, daß er sich seiner wider den Fürsten zu Schwartzburg-Arnstadt annehmen möge. VII. 319 demselben recommandiret gedachter Hertzog die Desi-
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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/893>, abgerufen am 22.07.2024.
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