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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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der Stadt Straßburg an das Reich nachdrücklich dringen möge. IV. 1054 notificiret Hertzog Georg Wilhelmen zu Zell, daß er sich nach Preussen erheben wolle, und recommandiret ihm seine benachbarte Lande. IV. 1083 versichert den Käyser Leopoldum, daß er seinen Gesandten, den Grafen von Eck, vor den von dem Schwedischen Obrist-Lieutenant Kiinckenstrohm an ihm verübten Excess sattsame Satisfaction schaffen wolle. IV. 1170 denselben bittet der Magistrat zu Elbingen um Aufschub seines Vorhabens gegen ihre Stadt, und erbietet sich allenfalls zu Erlegung des darauf hafftenden Pfand-Schillings. IV. 1173 vermahnet gedachten Magistrat, sich in der Güte zu accommodiren. IV. 1175 confirmiret die mit der Stadt Elbingen getroffene Accords. Puncte. IV. 1183 ersuchet Marggraf Christian Ernsten zu Brandenburg-Bayreuth, daß er entweder einen Theil von denen Frantzösischen Reformirten Flüchtlingen in seinem Territorio unterbringen, oder ihnen mit einer Beysteuer zu Hülffe kommen möge. IV. 1187 beschweret sich bey dem Käyser Leopoldo über die Widersetzlichkeit der Aebtißin zu Qvedlinburg. VIII. 527 denselben ersuchet gedachter Käyser, es nicht geschehen zu lassen, daß der Hertzog von Zell auf dem Nieder-Sächsischen Cräyß-Tage, wegen der Sachsen-Lauenburgischen Lande, bis zu völligem Austrag der Sache, Sitz und Stimme erhalte. VIII. 564 denselben ersuchet Churfürst Johann Hugo zu Trier um ein Subsidium charitativum, zu Wieder-Aufbauung der Speyerischen Dom-Kirche. V. 85 entschuldiget sich gegen gedachten Churfürsten, daß er allzuviel auf die unter denen Catholischen Fürsten lebende Evangelische Religions-Verwandten wenden müsse. V. 87 gegen denselben bedancken sich die ausschreibenden Fürsten des Nieder-Sächsischen Cräysses, daß er denen von Chur Sachsen an Dänemarck überlassenen Trouppen den Durchzug durch seine Lande nicht verstattet. V. 91
der Stadt Straßburg an das Reich nachdrücklich dringen möge. IV. 1054 notificiret Hertzog Georg Wilhelmen zu Zell, daß er sich nach Preussen erheben wolle, und recommandiret ihm seine benachbarte Lande. IV. 1083 versichert den Käyser Leopoldum, daß er seinen Gesandten, den Grafen von Eck, vor den von dem Schwedischen Obrist-Lieutenant Kiinckenstrohm an ihm verübten Excess sattsame Satisfaction schaffen wolle. IV. 1170 denselben bittet der Magistrat zu Elbingen um Aufschub seines Vorhabens gegen ihre Stadt, und erbietet sich allenfalls zu Erlegung des darauf hafftenden Pfand-Schillings. IV. 1173 vermahnet gedachten Magistrat, sich in der Güte zu accommodiren. IV. 1175 confirmiret die mit der Stadt Elbingen getroffene Accords. Puncte. IV. 1183 ersuchet Marggraf Christian Ernsten zu Brandenburg-Bayreuth, daß er entweder einen Theil von denen Frantzösischen Reformirten Flüchtlingen in seinem Territorio unterbringen, oder ihnen mit einer Beysteuer zu Hülffe kommen möge. IV. 1187 beschweret sich bey dem Käyser Leopoldo über die Widersetzlichkeit der Aebtißin zu Qvedlinburg. VIII. 527 denselben ersuchet gedachter Käyser, es nicht geschehen zu lassen, daß der Hertzog von Zell auf dem Nieder-Sächsischen Cräyß-Tage, wegen der Sachsen-Lauenburgischen Lande, bis zu völligem Austrag der Sache, Sitz und Stimme erhalte. VIII. 564 denselben ersuchet Churfürst Johann Hugo zu Trier um ein Subsidium charitativum, zu Wieder-Aufbauung der Speyerischen Dom-Kirche. V. 85 entschuldiget sich gegen gedachten Churfürsten, daß er allzuviel auf die unter denen Catholischen Fürsten lebende Evangelische Religions-Verwandten wenden müsse. V. 87 gegen denselben bedancken sich die ausschreibenden Fürsten des Nieder-Sächsischen Cräysses, daß er denen von Chur Sachsen an Dänemarck überlassenen Trouppen den Durchzug durch seine Lande nicht verstattet. V. 91
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                     Kiinckenstrohm an ihm verübten Excess sattsame Satisfaction schaffen wolle. IV.
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                     gegen ihre Stadt, und erbietet sich allenfalls zu Erlegung des darauf hafftenden
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                     Stimme erhalte. VIII. 564 denselben ersuchet Churfürst Johann Hugo zu Trier um
                     ein Subsidium charitativum, zu Wieder-Aufbauung der Speyerischen Dom-Kirche. V.
                     85 entschuldiget sich gegen gedachten Churfürsten, daß er allzuviel auf die
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[0888] der Stadt Straßburg an das Reich nachdrücklich dringen möge. IV. 1054 notificiret Hertzog Georg Wilhelmen zu Zell, daß er sich nach Preussen erheben wolle, und recommandiret ihm seine benachbarte Lande. IV. 1083 versichert den Käyser Leopoldum, daß er seinen Gesandten, den Grafen von Eck, vor den von dem Schwedischen Obrist-Lieutenant Kiinckenstrohm an ihm verübten Excess sattsame Satisfaction schaffen wolle. IV. 1170 denselben bittet der Magistrat zu Elbingen um Aufschub seines Vorhabens gegen ihre Stadt, und erbietet sich allenfalls zu Erlegung des darauf hafftenden Pfand-Schillings. IV. 1173 vermahnet gedachten Magistrat, sich in der Güte zu accommodiren. IV. 1175 confirmiret die mit der Stadt Elbingen getroffene Accords. Puncte. IV. 1183 ersuchet Marggraf Christian Ernsten zu Brandenburg-Bayreuth, daß er entweder einen Theil von denen Frantzösischen Reformirten Flüchtlingen in seinem Territorio unterbringen, oder ihnen mit einer Beysteuer zu Hülffe kommen möge. IV. 1187 beschweret sich bey dem Käyser Leopoldo über die Widersetzlichkeit der Aebtißin zu Qvedlinburg. VIII. 527 denselben ersuchet gedachter Käyser, es nicht geschehen zu lassen, daß der Hertzog von Zell auf dem Nieder-Sächsischen Cräyß-Tage, wegen der Sachsen-Lauenburgischen Lande, bis zu völligem Austrag der Sache, Sitz und Stimme erhalte. VIII. 564 denselben ersuchet Churfürst Johann Hugo zu Trier um ein Subsidium charitativum, zu Wieder-Aufbauung der Speyerischen Dom-Kirche. V. 85 entschuldiget sich gegen gedachten Churfürsten, daß er allzuviel auf die unter denen Catholischen Fürsten lebende Evangelische Religions-Verwandten wenden müsse. V. 87 gegen denselben bedancken sich die ausschreibenden Fürsten des Nieder-Sächsischen Cräysses, daß er denen von Chur Sachsen an Dänemarck überlassenen Trouppen den Durchzug durch seine Lande nicht verstattet. V. 91

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/888>, abgerufen am 25.11.2024.