dern seine Gegen-Parthey die
Hostilitäten angefangen. V. 152 gratuliret dem König Friderico I. in Preussen zu
der erlangten Königlichen Würde. IV. 316 demselben remonstriret der Bischoff zu
Lübeck, Augustus Fridericus, daß die auf seinen Herrn Bruder, Printz Carln von
Dänemarck, von einigen Capitularen ausgefallene Wahl eines Coadjutoris nicht
gelten könne. V. 366 ersuchet den Käyserlichen Cammer-Gerichts-Praesidenten,
Graf Friedrich Ernsten zu Solms-Laubach, daß er das Cammer-Gerichte nicht
quittiren möge, und erbietet sich, die von ihm verlangte
Cammer-Gerichts-Visitation möglichsten Fleisses befördern zu helffen. V. 859
versichert den commandirenden General bey seinen Auxiliar-Trouppen in Brabant,
Printz Carl Rudolphen zu Würtenberg, seine Erkänntlichkeit vor die in dem
Treffen bey Ramellies erwiesene Tapfferkeit. VI. 583 gratuliret Hertzog Anthon
Ulrichen zu Wolffenbüttel zu der Ehe-Alliance zwischen König Carl dem dritten in
Spanien, und seiner Enckelin, der Princeßin Elisabeth Christinen. VI. 950
demselben remonstriret Hertzog Johann Adolph zu Hollstein-Plöen, daß der Hertzog
zu Hollstein-Gottorff von den Norburg- und Glücksburgischen Aemtern, wie auch
der Insul Arroe, die Helffte der Contribution zu fodern nicht befugt sey, und
bittet dahero ihn in Schutz zu nehmen. VIII. 578 demselben notificiret Hertzog
Anthon Ulrich zu Wolffenbüttel, das Absterben der Princeßin Sophien Eleonoren
von Braunschweig-Lüneburg-Bevern. VII. 175 denselben ersuchet der Käyser Carolus
VI. von dem wider die Stadt Hamburg gebrauchten harten Verfahren, in Wegnehm-
und Anhaltung ihrer Kauffarthey-Schiffe abzulassen. VII. 637 wird von dem
Magistrat zu Hamburg beweglich gebeten, daß die zwey nach Spanien destinirte und
durch Ungewitter nach Norwegen vertriebene Kauffarthey-Schiffe wiederum möchten
relaxiret werden. VII. 728 wird von oben erwehntem Käyser vermahnet, seine Miliz
dern seine Gegen-Parthey die
Hostilitäten angefangen. V. 152 gratuliret dem König Friderico I. in Preussen zu
der erlangten Königlichen Würde. IV. 316 demselben remonstriret der Bischoff zu
Lübeck, Augustus Fridericus, daß die auf seinen Herrn Bruder, Printz Carln von
Dänemarck, von einigen Capitularen ausgefallene Wahl eines Coadjutoris nicht
gelten könne. V. 366 ersuchet den Käyserlichen Cammer-Gerichts-Praesidenten,
Graf Friedrich Ernsten zu Solms-Laubach, daß er das Cammer-Gerichte nicht
quittiren möge, und erbietet sich, die von ihm verlangte
Cammer-Gerichts-Visitation möglichsten Fleisses befördern zu helffen. V. 859
versichert den commandirenden General bey seinen Auxiliar-Trouppen in Brabant,
Printz Carl Rudolphen zu Würtenberg, seine Erkänntlichkeit vor die in dem
Treffen bey Ramellies erwiesene Tapfferkeit. VI. 583 gratuliret Hertzog Anthon
Ulrichen zu Wolffenbüttel zu der Ehe-Alliance zwischen König Carl dem dritten in
Spanien, und seiner Enckelin, der Princeßin Elisabeth Christinen. VI. 950
demselben remonstriret Hertzog Johann Adolph zu Hollstein-Plöen, daß der Hertzog
zu Hollstein-Gottorff von den Norburg- und Glücksburgischen Aemtern, wie auch
der Insul Arroe, die Helffte der Contribution zu fodern nicht befugt sey, und
bittet dahero ihn in Schutz zu nehmen. VIII. 578 demselben notificiret Hertzog
Anthon Ulrich zu Wolffenbüttel, das Absterben der Princeßin Sophien Eleonoren
von Braunschweig-Lüneburg-Bevern. VII. 175 denselben ersuchet der Käyser Carolus
VI. von dem wider die Stadt Hamburg gebrauchten harten Verfahren, in Wegnehm-
und Anhaltung ihrer Kauffarthey-Schiffe abzulassen. VII. 637 wird von dem
Magistrat zu Hamburg beweglich gebeten, daß die zwey nach Spanien destinirte und
durch Ungewitter nach Norwegen vertriebene Kauffarthey-Schiffe wiederum möchten
relaxiret werden. VII. 728 wird von oben erwehntem Käyser vermahnet, seine Miliz
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dern seine Gegen-Parthey die
Hostilitäten angefangen. V. 152 gratuliret dem König Friderico I. in Preussen zu
der erlangten Königlichen Würde. IV. 316 demselben remonstriret der Bischoff zu
Lübeck, Augustus Fridericus, daß die auf seinen Herrn Bruder, Printz Carln von
Dänemarck, von einigen Capitularen ausgefallene Wahl eines Coadjutoris nicht
gelten könne. V. 366 ersuchet den Käyserlichen Cammer-Gerichts-Praesidenten,
Graf Friedrich Ernsten zu Solms-Laubach, daß er das Cammer-Gerichte nicht
quittiren möge, und erbietet sich, die von ihm verlangte
Cammer-Gerichts-Visitation möglichsten Fleisses befördern zu helffen. V. 859
versichert den commandirenden General bey seinen Auxiliar-Trouppen in Brabant,
Printz Carl Rudolphen zu Würtenberg, seine Erkänntlichkeit vor die in dem
Treffen bey Ramellies erwiesene Tapfferkeit. VI. 583 gratuliret Hertzog Anthon
Ulrichen zu Wolffenbüttel zu der Ehe-Alliance zwischen König Carl dem dritten in
Spanien, und seiner Enckelin, der Princeßin Elisabeth Christinen. VI. 950
demselben remonstriret Hertzog Johann Adolph zu Hollstein-Plöen, daß der Hertzog
zu Hollstein-Gottorff von den Norburg- und Glücksburgischen Aemtern, wie auch
der Insul Arroe, die Helffte der Contribution zu fodern nicht befugt sey, und
bittet dahero ihn in Schutz zu nehmen. VIII. 578 demselben notificiret Hertzog
Anthon Ulrich zu Wolffenbüttel, das Absterben der Princeßin Sophien Eleonoren
von Braunschweig-Lüneburg-Bevern. VII. 175 denselben ersuchet der Käyser Carolus
VI. von dem wider die Stadt Hamburg gebrauchten harten Verfahren, in Wegnehm-
und Anhaltung ihrer Kauffarthey-Schiffe abzulassen. VII. 637 wird von dem
Magistrat zu Hamburg beweglich gebeten, daß die zwey nach Spanien destinirte und
durch Ungewitter nach Norwegen vertriebene Kauffarthey-Schiffe wiederum möchten
relaxiret werden. VII. 728 wird von oben erwehntem Käyser vermahnet, seine Miliz
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dern seine Gegen-Parthey die Hostilitäten angefangen. V. 152 gratuliret dem König Friderico I. in Preussen zu der erlangten Königlichen Würde. IV. 316 demselben remonstriret der Bischoff zu Lübeck, Augustus Fridericus, daß die auf seinen Herrn Bruder, Printz Carln von Dänemarck, von einigen Capitularen ausgefallene Wahl eines Coadjutoris nicht gelten könne. V. 366 ersuchet den Käyserlichen Cammer-Gerichts-Praesidenten, Graf Friedrich Ernsten zu Solms-Laubach, daß er das Cammer-Gerichte nicht quittiren möge, und erbietet sich, die von ihm verlangte Cammer-Gerichts-Visitation möglichsten Fleisses befördern zu helffen. V. 859 versichert den commandirenden General bey seinen Auxiliar-Trouppen in Brabant, Printz Carl Rudolphen zu Würtenberg, seine Erkänntlichkeit vor die in dem Treffen bey Ramellies erwiesene Tapfferkeit. VI. 583 gratuliret Hertzog Anthon Ulrichen zu Wolffenbüttel zu der Ehe-Alliance zwischen König Carl dem dritten in Spanien, und seiner Enckelin, der Princeßin Elisabeth Christinen. VI. 950 demselben remonstriret Hertzog Johann Adolph zu Hollstein-Plöen, daß der Hertzog zu Hollstein-Gottorff von den Norburg- und Glücksburgischen Aemtern, wie auch der Insul Arroe, die Helffte der Contribution zu fodern nicht befugt sey, und bittet dahero ihn in Schutz zu nehmen. VIII. 578 demselben notificiret Hertzog Anthon Ulrich zu Wolffenbüttel, das Absterben der Princeßin Sophien Eleonoren von Braunschweig-Lüneburg-Bevern. VII. 175 denselben ersuchet der Käyser Carolus VI. von dem wider die Stadt Hamburg gebrauchten harten Verfahren, in Wegnehm- und Anhaltung ihrer Kauffarthey-Schiffe abzulassen. VII. 637 wird von dem Magistrat zu Hamburg beweglich gebeten, daß die zwey nach Spanien destinirte und durch Ungewitter nach Norwegen vertriebene Kauffarthey-Schiffe wiederum möchten relaxiret werden. VII. 728 wird von oben erwehntem Käyser vermahnet, seine Miliz
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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/886>, abgerufen am 22.07.2024.
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