tions-Tag zu Franckfurt anwesende
Gesandten der Evangelischen Churfürsten und Stände, vor die Gan-Erben des Hauses
und Herrschafft Rotenberg, wegen der von Chur Bäyern ihnen verweigerten
Restitution. I. 550 vermahnet die Catholischen und Reformirten
Schweitzer-Cantons, die zwischen ihnen entstandene Mißverständnisse durch
gütliche Vertrags-Mittel beyzulegen. I. 559 notificiret Hertzog Wilhelmen zu
Sachsen-Weimar die Geburt eines Käyserlichen Printzen. I. 628 demselben
gratuliret Hertzog Wilhelm von Sachsen-Weimar, zur Geburt des Käyserlichen
Printzen. I. 634 wird von Churfürst Johann Philippen zu Mäyntz inständigst
gebeten, daß er das Reichs- von dem Hof-Post-Amt nicht separiren, sondern mit
diesem den Grafen von Taxis aufs neue belehnen möge. VIII. 67 desselben
Absterben und dadurch entstandenes Interregnum. I. 641 desselben Gemahlin
Eleonora, vid Eleonora. desselben Sorgfalt vor die Wohlfahrt und den Ruhestand
des heiligen Römischen Reichs rühmen die ausschreibenden Fürsten des
Nieder-Sächsischen Cräysses gegen seinen Nachfolger am Reich, den Käyser
Leopoldum. II. 122Ferdinandus, Bischoff zu Münster und Paderborn, lässet
ein Schreiben an die Stadt Cölln abgehen, darinnen er denen Frantzosen zu
favorisiren scheinet. III. 1. sqq. wird von Churfürst Friedrich Wilhelmen zu
Brandenburg ersuchet, daß er das unter seinem Nahmen an die Stadt Cölln
geschriebene, und hin und wieder spargirte Schreiben, durch ein anderes
Schreiben von sich ablehnen möge. III. 2 erkläret sich gegen gedachten
Churfürsten, daß das erwehnte Schreiben von ihm würcklich herrühre, und negiret,
daß darinnen etwas enthalten, so dem Käyser zu einem wohlgegründeten Argwohn
wider ihn Anlaß geben könte. III. 3. bittet den Käyser Leopoldum, daß sein
erschöpfftes Stifft von der grossen Einqvartierungs-Last möge befreyet werden.
III. 7 wird von dem Magistrat zu Cölln ersuchet, als ausschreibender Fürst des
Westphälischen Cräysses, sein hohes
tions-Tag zu Franckfurt anwesende
Gesandten der Evangelischen Churfürsten und Stände, vor die Gan-Erben des Hauses
und Herrschafft Rotenberg, wegen der von Chur Bäyern ihnen verweigerten
Restitution. I. 550 vermahnet die Catholischen und Reformirten
Schweitzer-Cantons, die zwischen ihnen entstandene Mißverständnisse durch
gütliche Vertrags-Mittel beyzulegen. I. 559 notificiret Hertzog Wilhelmen zu
Sachsen-Weimar die Geburt eines Käyserlichen Printzen. I. 628 demselben
gratuliret Hertzog Wilhelm von Sachsen-Weimar, zur Geburt des Käyserlichen
Printzen. I. 634 wird von Churfürst Johann Philippen zu Mäyntz inständigst
gebeten, daß er das Reichs- von dem Hof-Post-Amt nicht separiren, sondern mit
diesem den Grafen von Taxis aufs neue belehnen möge. VIII. 67 desselben
Absterben und dadurch entstandenes Interregnum. I. 641 desselben Gemahlin
Eleonora, vid Eleonora. desselben Sorgfalt vor die Wohlfahrt und den Ruhestand
des heiligen Römischen Reichs rühmen die ausschreibenden Fürsten des
Nieder-Sächsischen Cräysses gegen seinen Nachfolger am Reich, den Käyser
Leopoldum. II. 122Ferdinandus, Bischoff zu Münster und Paderborn, lässet
ein Schreiben an die Stadt Cölln abgehen, darinnen er denen Frantzosen zu
favorisiren scheinet. III. 1. sqq. wird von Churfürst Friedrich Wilhelmen zu
Brandenburg ersuchet, daß er das unter seinem Nahmen an die Stadt Cölln
geschriebene, und hin und wieder spargirte Schreiben, durch ein anderes
Schreiben von sich ablehnen möge. III. 2 erkläret sich gegen gedachten
Churfürsten, daß das erwehnte Schreiben von ihm würcklich herrühre, und negiret,
daß darinnen etwas enthalten, so dem Käyser zu einem wohlgegründeten Argwohn
wider ihn Anlaß geben könte. III. 3. bittet den Käyser Leopoldum, daß sein
erschöpfftes Stifft von der grossen Einqvartierungs-Last möge befreyet werden.
III. 7 wird von dem Magistrat zu Cölln ersuchet, als ausschreibender Fürst des
Westphälischen Cräysses, sein hohes
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tions-Tag zu Franckfurt anwesende
Gesandten der Evangelischen Churfürsten und Stände, vor die Gan-Erben des Hauses
und Herrschafft Rotenberg, wegen der von Chur Bäyern ihnen verweigerten
Restitution. I. 550 vermahnet die Catholischen und Reformirten
Schweitzer-Cantons, die zwischen ihnen entstandene Mißverständnisse durch
gütliche Vertrags-Mittel beyzulegen. I. 559 notificiret Hertzog Wilhelmen zu
Sachsen-Weimar die Geburt eines Käyserlichen Printzen. I. 628 demselben
gratuliret Hertzog Wilhelm von Sachsen-Weimar, zur Geburt des Käyserlichen
Printzen. I. 634 wird von Churfürst Johann Philippen zu Mäyntz inständigst
gebeten, daß er das Reichs- von dem Hof-Post-Amt nicht separiren, sondern mit
diesem den Grafen von Taxis aufs neue belehnen möge. VIII. 67 desselben
Absterben und dadurch entstandenes Interregnum. I. 641 desselben Gemahlin
Eleonora, vid Eleonora. desselben Sorgfalt vor die Wohlfahrt und den Ruhestand
des heiligen Römischen Reichs rühmen die ausschreibenden Fürsten des
Nieder-Sächsischen Cräysses gegen seinen Nachfolger am Reich, den Käyser
Leopoldum. II. 122</l><l><hirendition="#in">F</hi>erdinandus, Bischoff zu Münster und Paderborn, lässet
ein Schreiben an die Stadt Cölln abgehen, darinnen er denen Frantzosen zu
favorisiren scheinet. III. 1. sqq. wird von Churfürst Friedrich Wilhelmen zu
Brandenburg ersuchet, daß er das unter seinem Nahmen an die Stadt Cölln
geschriebene, und hin und wieder spargirte Schreiben, durch ein anderes
Schreiben von sich ablehnen möge. III. 2 erkläret sich gegen gedachten
Churfürsten, daß das erwehnte Schreiben von ihm würcklich herrühre, und negiret,
daß darinnen etwas enthalten, so dem Käyser zu einem wohlgegründeten Argwohn
wider ihn Anlaß geben könte. III. 3. bittet den Käyser Leopoldum, daß sein
erschöpfftes Stifft von der grossen Einqvartierungs-Last möge befreyet werden.
III. 7 wird von dem Magistrat zu Cölln ersuchet, als ausschreibender Fürst des
Westphälischen Cräysses, sein hohes
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tions-Tag zu Franckfurt anwesende Gesandten der Evangelischen Churfürsten und Stände, vor die Gan-Erben des Hauses und Herrschafft Rotenberg, wegen der von Chur Bäyern ihnen verweigerten Restitution. I. 550 vermahnet die Catholischen und Reformirten Schweitzer-Cantons, die zwischen ihnen entstandene Mißverständnisse durch gütliche Vertrags-Mittel beyzulegen. I. 559 notificiret Hertzog Wilhelmen zu Sachsen-Weimar die Geburt eines Käyserlichen Printzen. I. 628 demselben gratuliret Hertzog Wilhelm von Sachsen-Weimar, zur Geburt des Käyserlichen Printzen. I. 634 wird von Churfürst Johann Philippen zu Mäyntz inständigst gebeten, daß er das Reichs- von dem Hof-Post-Amt nicht separiren, sondern mit diesem den Grafen von Taxis aufs neue belehnen möge. VIII. 67 desselben Absterben und dadurch entstandenes Interregnum. I. 641 desselben Gemahlin Eleonora, vid Eleonora. desselben Sorgfalt vor die Wohlfahrt und den Ruhestand des heiligen Römischen Reichs rühmen die ausschreibenden Fürsten des Nieder-Sächsischen Cräysses gegen seinen Nachfolger am Reich, den Käyser Leopoldum. II. 122 Ferdinandus, Bischoff zu Münster und Paderborn, lässet ein Schreiben an die Stadt Cölln abgehen, darinnen er denen Frantzosen zu favorisiren scheinet. III. 1. sqq. wird von Churfürst Friedrich Wilhelmen zu Brandenburg ersuchet, daß er das unter seinem Nahmen an die Stadt Cölln geschriebene, und hin und wieder spargirte Schreiben, durch ein anderes Schreiben von sich ablehnen möge. III. 2 erkläret sich gegen gedachten Churfürsten, daß das erwehnte Schreiben von ihm würcklich herrühre, und negiret, daß darinnen etwas enthalten, so dem Käyser zu einem wohlgegründeten Argwohn wider ihn Anlaß geben könte. III. 3. bittet den Käyser Leopoldum, daß sein erschöpfftes Stifft von der grossen Einqvartierungs-Last möge befreyet werden. III. 7 wird von dem Magistrat zu Cölln ersuchet, als ausschreibender Fürst des Westphälischen Cräysses, sein hohes
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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/872>, abgerufen am 22.07.2024.
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