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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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Stiffts in Kärndten gelegenen unmittelbaren freyen Herrschafft. I. 287 befiehlet dem Rath zu Erfurt, mit der gewöhnlichen Abwechselung des Stadt-Regiments innezuhalten. I. 293 trägt Churfürst Maximilian Heinrichen zu Cölln und Hertzog Augusto zu Wolffenbüttel die Commission auf, wegen Restitution der dem Teutschen Orden gehörigen Commenthurey Gömert, so die vereinigte Provinzen unter ihre Gewalt ziehen wollen. I. 327 schreibet einen Reichs-Tag aus nach Regenspurg. I. 332 ersuchet die ausschreibenden Fürsten des Ober-Rheinischen Cräysses, daß sie sich des Bischoffs Lotharii Friderici zu Speyer annehmen, und zu Restitution seines Residenz-Schlosses in Philippsburg verhelffen möchten. I. 336 wird von denen Evangelischen Ständen des Ertz-Hertzogthums Oesterreich unter der Enß ersuchet, ihren Religions-Beschwerden abzuhelffen. I. 352 ersuchet seinen Bruder, Ertz-Hertzog Leopold Wilhelmen zu Oesterreich, bey dem Printzen von Conde zu intercediren, daß er die Reichs-Stände von seinen unterhabenden Völckern nicht möge kräncken lassen. I. 363 wird von dem Fürstlichen Collegio auf dem Reichs-Tag zu Regenspurg ersuchet, daß denen anwesenden Fürsten die Praecedenz vor denen Churfürstlichen Principal-Gesandten möge gelassen werden. I. 365 bey demselben intercediret das Corpus Evangelicum auf dem Reichs-Tag zu Regenspurg, vor die Evangelischen Stände und Unterthanen in denen Käyserlichen Erb-Landen. I. 368. 378. 385. 413. 435. 484. 497. 511 bey demselben intercediret Hertzog Augustus von Sachsen-Halle vor die in denen Käyserlichen Erb-Landen befindliche Evangelische Religions-Verwandten. I. 409 ersuchet Churfürst Johann Philippen zu Mäyntz, als ausschreibenden Fürsten des Chur-Rheinischen Cräysses, sowohl Chur Colln, als auch andern Reichs-Ständen, wider
Stiffts in Kärndten gelegenen unmittelbaren freyen Herrschafft. I. 287 befiehlet dem Rath zu Erfurt, mit der gewöhnlichen Abwechselung des Stadt-Regiments innezuhalten. I. 293 trägt Churfürst Maximilian Heinrichen zu Cölln und Hertzog Augusto zu Wolffenbüttel die Commission auf, wegen Restitution der dem Teutschen Orden gehörigen Commenthurey Gömert, so die vereinigte Provinzen unter ihre Gewalt ziehen wollen. I. 327 schreibet einen Reichs-Tag aus nach Regenspurg. I. 332 ersuchet die ausschreibenden Fürsten des Ober-Rheinischen Cräysses, daß sie sich des Bischoffs Lotharii Friderici zu Speyer annehmen, und zu Restitution seines Residenz-Schlosses in Philippsburg verhelffen möchten. I. 336 wird von denen Evangelischen Ständen des Ertz-Hertzogthums Oesterreich unter der Enß ersuchet, ihren Religions-Beschwerden abzuhelffen. I. 352 ersuchet seinen Bruder, Ertz-Hertzog Leopold Wilhelmen zu Oesterreich, bey dem Printzen von Condé zu intercediren, daß er die Reichs-Stände von seinen unterhabenden Völckern nicht möge kräncken lassen. I. 363 wird von dem Fürstlichen Collegio auf dem Reichs-Tag zu Regenspurg ersuchet, daß denen anwesenden Fürsten die Praecedenz vor denen Churfürstlichen Principal-Gesandten möge gelassen werden. I. 365 bey demselben intercediret das Corpus Evangelicum auf dem Reichs-Tag zu Regenspurg, vor die Evangelischen Stände und Unterthanen in denen Käyserlichen Erb-Landen. I. 368. 378. 385. 413. 435. 484. 497. 511 bey demselben intercediret Hertzog Augustus von Sachsen-Halle vor die in denen Käyserlichen Erb-Landen befindliche Evangelische Religions-Verwandten. I. 409 ersuchet Churfürst Johann Philippen zu Mäyntz, als ausschreibenden Fürsten des Chur-Rheinischen Cräysses, sowohl Chur Colln, als auch andern Reichs-Ständen, wider
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                     Abwechselung des Stadt-Regiments innezuhalten. I. 293 trägt Churfürst Maximilian
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                     Speyer annehmen, und zu Restitution seines Residenz-Schlosses in Philippsburg
                     verhelffen möchten. I. 336 wird von denen Evangelischen Ständen des
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                     Leopold Wilhelmen zu Oesterreich, bey dem Printzen von Condé zu intercediren,
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                     lassen. I. 363 wird von dem Fürstlichen Collegio auf dem Reichs-Tag zu
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                     Churfürstlichen Principal-Gesandten möge gelassen werden. I. 365 bey demselben
                     intercediret das Corpus Evangelicum auf dem Reichs-Tag zu Regenspurg, vor die
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                     378. 385. 413. 435. 484. 497. 511 bey demselben intercediret Hertzog Augustus
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                     Evangelische Religions-Verwandten. I. 409 ersuchet Churfürst Johann Philippen zu
                     Mäyntz, als ausschreibenden Fürsten des Chur-Rheinischen Cräysses, sowohl Chur
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[0870] Stiffts in Kärndten gelegenen unmittelbaren freyen Herrschafft. I. 287 befiehlet dem Rath zu Erfurt, mit der gewöhnlichen Abwechselung des Stadt-Regiments innezuhalten. I. 293 trägt Churfürst Maximilian Heinrichen zu Cölln und Hertzog Augusto zu Wolffenbüttel die Commission auf, wegen Restitution der dem Teutschen Orden gehörigen Commenthurey Gömert, so die vereinigte Provinzen unter ihre Gewalt ziehen wollen. I. 327 schreibet einen Reichs-Tag aus nach Regenspurg. I. 332 ersuchet die ausschreibenden Fürsten des Ober-Rheinischen Cräysses, daß sie sich des Bischoffs Lotharii Friderici zu Speyer annehmen, und zu Restitution seines Residenz-Schlosses in Philippsburg verhelffen möchten. I. 336 wird von denen Evangelischen Ständen des Ertz-Hertzogthums Oesterreich unter der Enß ersuchet, ihren Religions-Beschwerden abzuhelffen. I. 352 ersuchet seinen Bruder, Ertz-Hertzog Leopold Wilhelmen zu Oesterreich, bey dem Printzen von Condé zu intercediren, daß er die Reichs-Stände von seinen unterhabenden Völckern nicht möge kräncken lassen. I. 363 wird von dem Fürstlichen Collegio auf dem Reichs-Tag zu Regenspurg ersuchet, daß denen anwesenden Fürsten die Praecedenz vor denen Churfürstlichen Principal-Gesandten möge gelassen werden. I. 365 bey demselben intercediret das Corpus Evangelicum auf dem Reichs-Tag zu Regenspurg, vor die Evangelischen Stände und Unterthanen in denen Käyserlichen Erb-Landen. I. 368. 378. 385. 413. 435. 484. 497. 511 bey demselben intercediret Hertzog Augustus von Sachsen-Halle vor die in denen Käyserlichen Erb-Landen befindliche Evangelische Religions-Verwandten. I. 409 ersuchet Churfürst Johann Philippen zu Mäyntz, als ausschreibenden Fürsten des Chur-Rheinischen Cräysses, sowohl Chur Colln, als auch andern Reichs-Ständen, wider

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/870>, abgerufen am 25.11.2024.