Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.
ejusd. an das
Reichs-Städtische Collegium auf dem Reichs-Tag zu Regenspurg, daß es bey denen
höhern Reichs-Collegiis ihnen eine Beysteuer zur Wieder-Aufbauung ihrer von
denen Frantzosen ruinirten Stadt helffe auswürcken. IV. 726 der Catholischen
Geistligkeit in dem Fürstenthum Halberstadt, an den Käyser Leopoldum, daß er
behöriger Orten seine hohe Autorität vor sie interponiren möge. V. 236 eben
derselben, an Churfürst Johann Wilhelm zu Pfaltz, daß er die Evangelischen in
seinen Landen ungekränckt lassen, und allen Anlaß, die Catholischen aus denen
Chur-Brandenburgischen Landen zu vertreiben, vermeiden möchte. V. 239 eben
derselben, an Churfürst Friedrich den III. zu Brandenburg, daß er sich derer in
der Pfaltz denen Evangelischen zugestossenen Drangsalen nicht möge entgelten
lassen. V. 224
Ertz-Marschalls-Titul, der regierenden Römischen
Käyserin, führet der Abt zu Kempten. IV. 92
Ertz-Panner-Amt, wegen desselben zwischen dem Churfürsten
zu Hannover, und dem Fürstlichen Haus Würtenberg entstandene Streitigkeiten,
vid. Ernestus Augustus.
Ertz-Truchseß-Amt, desselben will sich Churfürst Carl
Ludwig zu Pfaltz, durch Annehmung des Westphälischen Friedens, noch nicht
begeben haben. I. 30
Eßlingen wird durch eine grosse Feuers-Brunst fast gantz
in die Asche geleget. V. 442 Magistrat daselbst ersuchet das Reichs-Städtische
Collegium auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg um ein Subsidium charitativum, zu
Wiederaufbauung ihrer Stadt. I. 443 daselbst angestellter Convent der
Schwäbischen Cräyß-Stände, vid. Cräyß-Convent, Schwäbischer.
Espel, (VVilhelm Pape d') nimmt in denen zu der Probstey
Weissenburg gehörigen Aemtern, als Königlicher Frantzösischer Land-Voigt, die
Huldigung ein. III. 979
Evangelicum Corpus auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg,
intercediret bey dem Käyser Ferdinando III. vor die
ejusd. an das
Reichs-Städtische Collegium auf dem Reichs-Tag zu Regenspurg, daß es bey denen
höhern Reichs-Collegiis ihnen eine Beysteuer zur Wieder-Aufbauung ihrer von
denen Frantzosen ruinirten Stadt helffe auswürcken. IV. 726 der Catholischen
Geistligkeit in dem Fürstenthum Halberstadt, an den Käyser Leopoldum, daß er
behöriger Orten seine hohe Autorität vor sie interponiren möge. V. 236 eben
derselben, an Churfürst Johann Wilhelm zu Pfaltz, daß er die Evangelischen in
seinen Landen ungekränckt lassen, und allen Anlaß, die Catholischen aus denen
Chur-Brandenburgischen Landen zu vertreiben, vermeiden möchte. V. 239 eben
derselben, an Churfürst Friedrich den III. zu Brandenburg, daß er sich derer in
der Pfaltz denen Evangelischen zugestossenen Drangsalen nicht möge entgelten
lassen. V. 224
Ertz-Marschalls-Titul, der regierenden Römischen
Käyserin, führet der Abt zu Kempten. IV. 92
Ertz-Panner-Amt, wegen desselben zwischen dem Churfürsten
zu Hannover, und dem Fürstlichen Haus Würtenberg entstandene Streitigkeiten,
vid. Ernestus Augustus.
Ertz-Truchseß-Amt, desselben will sich Churfürst Carl
Ludwig zu Pfaltz, durch Annehmung des Westphälischen Friedens, noch nicht
begeben haben. I. 30
Eßlingen wird durch eine grosse Feuers-Brunst fast gantz
in die Asche geleget. V. 442 Magistrat daselbst ersuchet das Reichs-Städtische
Collegium auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg um ein Subsidium charitativum, zu
Wiederaufbauung ihrer Stadt. I. 443 daselbst angestellter Convent der
Schwäbischen Cräyß-Stände, vid. Cräyß-Convent, Schwäbischer.
Espel, (VVilhelm Pape d’) nimmt in denen zu der Probstey
Weissenburg gehörigen Aemtern, als Königlicher Frantzösischer Land-Voigt, die
Huldigung ein. III. 979
Evangelicum Corpus auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg,
intercediret bey dem Käyser Ferdinando III. vor die
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ejusd. an das Reichs-Städtische Collegium auf dem Reichs-Tag zu Regenspurg, daß es bey denen höhern Reichs-Collegiis ihnen eine Beysteuer zur Wieder-Aufbauung ihrer von denen Frantzosen ruinirten Stadt helffe auswürcken. IV. 726 der Catholischen Geistligkeit in dem Fürstenthum Halberstadt, an den Käyser Leopoldum, daß er behöriger Orten seine hohe Autorität vor sie interponiren möge. V. 236 eben derselben, an Churfürst Johann Wilhelm zu Pfaltz, daß er die Evangelischen in seinen Landen ungekränckt lassen, und allen Anlaß, die Catholischen aus denen Chur-Brandenburgischen Landen zu vertreiben, vermeiden möchte. V. 239 eben derselben, an Churfürst Friedrich den III. zu Brandenburg, daß er sich derer in der Pfaltz denen Evangelischen zugestossenen Drangsalen nicht möge entgelten lassen. V. 224 Ertz-Marschalls-Titul, der regierenden Römischen Käyserin, führet der Abt zu Kempten. IV. 92 Ertz-Panner-Amt, wegen desselben zwischen dem Churfürsten zu Hannover, und dem Fürstlichen Haus Würtenberg entstandene Streitigkeiten, vid. Ernestus Augustus. Ertz-Truchseß-Amt, desselben will sich Churfürst Carl Ludwig zu Pfaltz, durch Annehmung des Westphälischen Friedens, noch nicht begeben haben. I. 30 Eßlingen wird durch eine grosse Feuers-Brunst fast gantz in die Asche geleget. V. 442 Magistrat daselbst ersuchet das Reichs-Städtische Collegium auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg um ein Subsidium charitativum, zu Wiederaufbauung ihrer Stadt. I. 443 daselbst angestellter Convent der Schwäbischen Cräyß-Stände, vid. Cräyß-Convent, Schwäbischer. Espel, (VVilhelm Pape d’) nimmt in denen zu der Probstey Weissenburg gehörigen Aemtern, als Königlicher Frantzösischer Land-Voigt, die Huldigung ein. III. 979 Evangelicum Corpus auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg, intercediret bey dem Käyser Ferdinando III. vor die
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