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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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in Vorschlag gebrachte Translocation des Cammer-Gerichts möchte abwenden helffen. IV. 874 des Magistrats zu Speyer an die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, um eine Reichs-Beysteuer zu Wiederaufbauung ihrer von denen Frantzosen gäntzlich zustörten Stadt. IV. 726 ejusd. an das Reichs-Städtische Collegium zu Regenspurg, daß es bey künfftigen Friedens-Tractaten der Stadt Speyer Satisfaction vor ihren erlittenen Schaden möchte befördern helffen. IV. 1064 des Magistrats zu Ulm, an den Magistrat zu Regenspurg, daß derselbe die Stadt Ulm von der Bäyerischen Besatzungs-Last möchte befreyen helffen. V. 677 des Magistrats zu Wetzlar, an die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, die aus der Stadt Wetzlar vorhabende Translation des Cammer-Gerichts zu hintertreiben. IV. 1150 des Magistrats zu Worms, an den Churfürsten Johann Hugonem zu Trier, als Käyserlichen Cammer-Richter, die Beförderung des mit dem Catholischen Clero daselbst habenden Processions-Processes betreffend. IV. 586 ejusd. an das Corpus Evangelicum auf dem Reichs-Tag zu Regenspurg, daß es bey dem Käyser Leopoldo vor die, wegen gedachten Processions-Streits, bedrängte Stadt Worms intercediren möchte. IV. 1190 ejusd. an das vorbesagte Corpus Evangelicum, um eine Intercession bey dem Bischoffe zu Worms, damit bey instehender Oster-Procession die Catholische Geistligkeit nichts neues unternehmen möchte. V. 325 ejusd. an eben dasselbe, um schleunige Hülffe wider die Catholische Geistligkeit daselbst. V. 361 ejusd. an eben dasselbige, um eine Intercession bey dem Käyser, daß bey der bevorstehenden Käyserlichen Commission zu Worms ein Processus ordinarius, und nicht summarius, möge angestellet werden. VI. 19 ejusd. an offt bemeldtes Corpus Evangelicum, es bey instehenden Friedens-Tractaten dahin zu vermitteln, daß der Stadt Worms wegen ihres erlittenen Schadens von der Cron Franckreich Satisfaction gegeben werde. IV. 1063
in Vorschlag gebrachte Translocation des Cammer-Gerichts möchte abwenden helffen. IV. 874 des Magistrats zu Speyer an die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, um eine Reichs-Beysteuer zu Wiederaufbauung ihrer von denen Frantzosen gäntzlich zustörten Stadt. IV. 726 ejusd. an das Reichs-Städtische Collegium zu Regenspurg, daß es bey künfftigen Friedens-Tractaten der Stadt Speyer Satisfaction vor ihren erlittenen Schaden möchte befördern helffen. IV. 1064 des Magistrats zu Ulm, an den Magistrat zu Regenspurg, daß derselbe die Stadt Ulm von der Bäyerischen Besatzungs-Last möchte befreyen helffen. V. 677 des Magistrats zu Wetzlar, an die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, die aus der Stadt Wetzlar vorhabende Translation des Cammer-Gerichts zu hintertreiben. IV. 1150 des Magistrats zu Worms, an den Churfürsten Johann Hugonem zu Trier, als Käyserlichen Cammer-Richter, die Beförderung des mit dem Catholischen Clero daselbst habenden Processions-Processes betreffend. IV. 586 ejusd. an das Corpus Evangelicum auf dem Reichs-Tag zu Regenspurg, daß es bey dem Käyser Leopoldo vor die, wegen gedachten Processions-Streits, bedrängte Stadt Worms intercediren möchte. IV. 1190 ejusd. an das vorbesagte Corpus Evangelicum, um eine Intercession bey dem Bischoffe zu Worms, damit bey instehender Oster-Procession die Catholische Geistligkeit nichts neues unternehmen möchte. V. 325 ejusd. an eben dasselbe, um schleunige Hülffe wider die Catholische Geistligkeit daselbst. V. 361 ejusd. an eben dasselbige, um eine Intercession bey dem Käyser, daß bey der bevorstehenden Käyserlichen Commission zu Worms ein Processus ordinarius, und nicht summarius, möge angestellet werden. VI. 19 ejusd. an offt bemeldtes Corpus Evangelicum, es bey instehenden Friedens-Tractaten dahin zu vermitteln, daß der Stadt Worms wegen ihres erlittenen Schadens von der Cron Franckreich Satisfaction gegeben werde. IV. 1063
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                     möchte abwenden helffen. IV. 874 des Magistrats zu Speyer an die
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                     ihrer von denen Frantzosen gäntzlich zustörten Stadt. IV. 726 ejusd. an das
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                     möchte befördern helffen. IV. 1064 des Magistrats zu Ulm, an den Magistrat zu
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                     möchte befreyen helffen. V. 677 des Magistrats zu Wetzlar, an die
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                     dem Reichs-Tag zu Regenspurg, daß es bey dem Käyser Leopoldo vor die, wegen
                     gedachten Processions-Streits, bedrängte Stadt Worms intercediren möchte. IV.
                     1190 ejusd. an das vorbesagte Corpus Evangelicum, um eine Intercession bey dem
                     Bischoffe zu Worms, damit bey instehender Oster-Procession die Catholische
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[0860] in Vorschlag gebrachte Translocation des Cammer-Gerichts möchte abwenden helffen. IV. 874 des Magistrats zu Speyer an die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, um eine Reichs-Beysteuer zu Wiederaufbauung ihrer von denen Frantzosen gäntzlich zustörten Stadt. IV. 726 ejusd. an das Reichs-Städtische Collegium zu Regenspurg, daß es bey künfftigen Friedens-Tractaten der Stadt Speyer Satisfaction vor ihren erlittenen Schaden möchte befördern helffen. IV. 1064 des Magistrats zu Ulm, an den Magistrat zu Regenspurg, daß derselbe die Stadt Ulm von der Bäyerischen Besatzungs-Last möchte befreyen helffen. V. 677 des Magistrats zu Wetzlar, an die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, die aus der Stadt Wetzlar vorhabende Translation des Cammer-Gerichts zu hintertreiben. IV. 1150 des Magistrats zu Worms, an den Churfürsten Johann Hugonem zu Trier, als Käyserlichen Cammer-Richter, die Beförderung des mit dem Catholischen Clero daselbst habenden Processions-Processes betreffend. IV. 586 ejusd. an das Corpus Evangelicum auf dem Reichs-Tag zu Regenspurg, daß es bey dem Käyser Leopoldo vor die, wegen gedachten Processions-Streits, bedrängte Stadt Worms intercediren möchte. IV. 1190 ejusd. an das vorbesagte Corpus Evangelicum, um eine Intercession bey dem Bischoffe zu Worms, damit bey instehender Oster-Procession die Catholische Geistligkeit nichts neues unternehmen möchte. V. 325 ejusd. an eben dasselbe, um schleunige Hülffe wider die Catholische Geistligkeit daselbst. V. 361 ejusd. an eben dasselbige, um eine Intercession bey dem Käyser, daß bey der bevorstehenden Käyserlichen Commission zu Worms ein Processus ordinarius, und nicht summarius, möge angestellet werden. VI. 19 ejusd. an offt bemeldtes Corpus Evangelicum, es bey instehenden Friedens-Tractaten dahin zu vermitteln, daß der Stadt Worms wegen ihres erlittenen Schadens von der Cron Franckreich Satisfaction gegeben werde. IV. 1063

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  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/860>, abgerufen am 25.11.2024.